Baumann Spedition Dresden GmbH und Baumann Spedition Mochau GmbH eröffnen gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung in Dresden und Chemnitz; Standorte stabil, Betrieb fortgeführt

Baumann Spedition Dresden GmbH und Baumann Spedition Mochau GmbH eröffnen gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung in Dresden und Chemnitz; Standorte stabil, Betrieb fortgeführt Logistik-Experte Baumann Spedition: gerichtliches Sanierungsverfahren eröffnet Logistik-Experte Baumann Spedition: gerichtliches Sanierungsverfahren eröffnet Döbeln, 03.August 2026) Die Baumann Spedition Dresden GmbH und die Baumann Spedition Mochau GmbH befinden sich ab sofort in einem eröffneten gerichtlichen Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Die zuständigen Amtsgerichte in Dresden und Chemnitz haben dieses nach Prüfung der Sanierbarkeit der Unternehmen nun eröffnet. Die Ursachen der Krise des regionalen Frischwaren-Transportprofis gehen auf eine ganze Reihe von Faktoren zurück. Dazu gehören unter anderem die momentan angespannte Konjunktur, die Konsolidierung im Einzelhandel und der damit verbundene Verlust mehrerer Hauptkunden. ...

August 4, 2026

Investoren nutzen Distressed-M&A im DACH-Raum; Insolvenzen Deutschland 2025 +8,3%

Investoren nutzen Distressed-M&A im DACH-Raum; Insolvenzen Deutschland 2025 +8,3% Die wachsende Bedeutung von Distressed M&A im DACH-Raum - Handelskammer Deutschland Schweiz Die wachsende Bedeutung von Distressed M&A im DACH-Raum Erfolgsfaktoren für Transaktionen in Sondersituationen Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im deutschsprachigen Raum haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Steigende Finanzierungskosten, anhaltende geopolitische Unsicherheiten, volatile Energiepreise sowie strukturelle Transformationsprozesse – insbesondere in Industrie und Handel – erhöhen den Druck auf viele Unternehmen. Entsprechend steigt auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit geraumer Zeit wieder spürbar an. In Deutschland wurden im Jahr 2025 rund 23.900 Unternehmensinsolvenzen registriert (+8,3 % gegenüber dem Vorjahr). Auch in der Schweiz zeigt sich eine vergleichbare Entwicklung: Mit rund 15.000 Firmenkonkursen (+30 % gegenüber dem Vorjahr) wurde ein neuer Höchststand erreicht. Parallel dazu rücken Grossinsolvenzen stärker in den Fokus, wodurch sowohl volkswirtschaftliche Effekte als auch Verluste für Gläubiger zunehmen. Vor diesem Hintergrund gewinnt Distressed M&A im DACH-Raum zunehmend an Bedeutung. Dabei umfasst der Begriff vielfältige Transaktionsanlässe wie Unternehmensverkäufe im Rahmen von Restrukturierungen über Refinanzierungen bis hin zur gerichtlichen Sanierung. Für Investoren eröffnen sich dadurch opportunistische Perspektiven, während Eigentümer und Gläubiger verstärkt strukturierte Transaktionsprozesse nutzen, um Unternehmenswerte auch in herausfordernden Situationen zu sichern. ...

August 4, 2026

Tobias Wahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter der VARTA-Gruppe in Ellwangen; Verfahren harmonisiert und M&A-Prozess fortgeführt

Tobias Wahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter der VARTA-Gruppe in Ellwangen; Verfahren harmonisiert und M&A-Prozess fortgeführt VARTA-Gruppe: Tobias Wahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt - Anchor VARTA-Gruppe: Tobias Wahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt Tobias Wahl , Dr. David Blum, LL.M. (Aberdeen) , Jessica Schmechel , Remo Kruse Pressemeldungen , Produktion und Fertigung , Sachwaltung , Insolvenzverwaltung Rechtsanwalt Tobias Wahl von Anchor Rechtsanwälte analysiert Lage vor Ort gemeinsam mit CEO Michael Ostermann und der Geschäftsführung der Tochtergesellschaften ...

August 4, 2026

Laubholz-Sägewerk Blum GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. André Berbuer

Laubholz-Sägewerk Blum GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. André Berbuer Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 58 IN 425/26 Gericht: Freiburg im Breisgau Name, Vorname / Bezeichnung: Laubholz-Sägewerk Blum GmbH Sitz / Wohnsitz: Waldkirch Register: Freiburg im Breisgau, HRB 280080 58 IN 425/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Laubholz-Sägewerk Blum GmbH, Stadtsäge 2, 79183 Waldkirch, vertreten durch die Geschäftsführer Holger Markus Blum und Matthias Simon Gute Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 280080 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.07.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. André Berbuer Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg i.Br. Telefon: 0761 21634510 Telefax: 0761 21634599 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 24.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg i.Br. Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg i.Br. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der mit Beschluss vom 20.05.2026 eingesetzte Gläubigerausschuss bleibt bis zur Beschlussfassung in der ersten Gläubigerversammlung im Amt. Dieser besteht aus den Mitgliedern - Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, vertreten durch Herrn Sven Kaukerat, Kaiser-Joseph-Straße 186-190, 79098 Freiburg - Volksbank Breisgau Nord eG, vertreten durch Herrn Patrick Wolf, Marktplatz 2, 79312 Emmendingen - Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Herrn Patric Frey Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg 9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau Kaiser-Joseph-Straße 257a 79098 Freiburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 31.07.2026

July 31, 2026

Puzzlepie Veranstaltungstechnik GmbH eröffnet Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen in München; Eigenverwaltung angeordnet und Sachwalter bestellt

Puzzlepie Veranstaltungstechnik GmbH eröffnet Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen in München; Eigenverwaltung angeordnet und Sachwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1502 IN 1969/26 Gericht: München Name, Vorname / Bezeichnung: Puzzlepie Veranstaltungstechnik GmbH Sitz / Wohnsitz: Mammendorf Register: München, HRB 277656 1502 IN 1969/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Puzzlepie Veranstaltungstechnik GmbH, Oskar-von-Miller-Straße 5, 82291 Mammendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Karpati Benedikt Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 277656 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 6-8, 86899 Landsberg am Lech auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 10.05 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Schuster Michael Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München Telefon: +49(89)25548700 Telefax: +49(89)25548710 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.08.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 06.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 06.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 26.05.2026 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.07.2026

July 31, 2026

Landwirtschaftsbetriebe in Niedersachsen Liquidität sichern durch vorausschauende Vermarktung und Risikomanagement; Preise tief, Erlöse decken Kosten teils nicht.

Landwirtschaftsbetriebe in Niedersachsen Liquidität sichern durch vorausschauende Vermarktung und Risikomanagement; Preise tief, Erlöse decken Kosten teils nicht. Zahlungsfähigkeit sichern durch vorausschauende Vermarktung und Risikomanagement : Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bedeutung der Liquidität im landwirtschaftlichen Betrieb Liquiditätsengpässe kündigen sich – ähnlich wie gesundheitliche Symptome – frühzeitig an. Für Ackerbau- wie Veredlungsbetriebe gilt gleichermaßen: Warnsignale müssen rechtzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Voraussetzung hierfür sind eine zeitnahe Buchführung und die laufende Kontrolle zentraler Liquiditätskennzahlen. ...

July 31, 2026

Deutsche Bahn erzielt positives Ergebnis nach Steuern in Deutschland, erstmals seit 2019; 147 Millionen Euro Nettogewinn im Halbjahr 2026

Deutsche Bahn erzielt positives Ergebnis nach Steuern in Deutschland, erstmals seit 2019; 147 Millionen Euro Nettogewinn im Halbjahr 2026 Deutsche Bahn: Ergebnis nach Steuern erstmals seit 2019 mit 147 Millionen Euro wieder positiv Artikel: Deutsche Bahn: Ergebnis nach Steuern erstmals seit 2019 mit 147 Millionen Euro wieder positiv Die Deutsche Bahn (DB) hat sich im ersten Halbjahr 2026 wirtschaftlich stabilisiert: Erstmals seit 2019 ist das Ergebnis nach Steuern im Kerngeschäft wieder positiv. Dank eines Ergebnissprungs von über 900 Millionen Euro schreibt die Bahn mit plus 147 Millionen Euro unterm Strich wieder schwarze Zahlen. Im ersten Halbjahr 2025 war das Ergebnis nach Steuern mit minus 760 Millionen Euro noch stark negativ. Der Konzernumsatz ist leicht um 1,8 Prozent auf 13,6 Milliarden Euro gestiegen, im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Das operative Ergebnis (EBIT, bereinigt) hat sich erheblich um mehr als 650 Millionen Euro auf 415 Millionen Euro verbessert. Der DB Konzern erwartet auch für das Gesamtjahr 2026 schwarze Zahlen, trotz Risiken besonders bei DB Cargo etwa durch die konjunkturelle Entwicklung. ...

July 31, 2026

Dr. Sebastian Mielke zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG am Amtsgericht Tübingen; Insolvenzgeld bis Sept 2026 gesichert.

Dr. Sebastian Mielke zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG am Amtsgericht Tübingen; Insolvenzgeld bis Sept 2026 gesichert. Dr. Sebastian Mielke zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Karl Mayer Kartonagenfabrik bestellt - Menold Bezler Dr. Sebastian Mielke zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Karl Mayer Kartonagenfabrik bestellt Das Amtsgericht Tübingen hat in dem Verfahren über den Insolvenzantrag der Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG mit Sitz in Haiterbach Dr. Sebastian Mielke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. ...

July 30, 2026

BASF renforce sa position sur le marché; gains après impôt de 3,5 Md€ sur Coatings via vente Carlyle.

BASF renforce sa position sur le marché; gains après impôt de 3,5 Md€ sur Coatings via vente Carlyle. BASF renforce sa position sur le marché et réalise des progrès significatifs dans le cadre de ses mesures de restructuration et de réorganisation de son portefeuille BASF renforce sa position sur le marché et réalise des progrès significatifs dans le cadre de ses mesures de restructuration et de réorganisation de son portefeuille ...

July 30, 2026

Eulen Ludwigshafen lösen Gesellschafterstreit in Ludwigshafen; Neue Gesellschafter treten ein

Eulen Ludwigshafen lösen Gesellschafterstreit in Ludwigshafen; Neue Gesellschafter treten ein Die Spielbetriebsgesellschaft informiert | eulen-ludwigshafen.de Im Gesellschafterstreit bei den Eulen Ludwigshafen ist eine Einigung erzielt worden. Unter Vermittlung von Oberbürgermeister Prof. Dr. Klaus Blettner verständigten sich die Beteiligten auf eine Beilegung der Konflikte. Die Gesellschafter Rudolf Hessler und Winfried Kaiser scheiden aus der Gesellschaft aus. Zwei neue Gesellschafter steigen ein. Der Handballklub wird auf neue Füße gestellt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Ludwigshafen. Hier der komplette Text: ...

July 30, 2026