Deutscher Travel Retail Verband fordert Aufhebung der Bagatellgrenze von 50€ bei Einführung des digitalen Zollstempels Bundestag; Auswirkungen auf Umsatzsteuer: Wegfall der 50€-Schwelle

Deutscher Travel Retail Verband fordert Aufhebung der Bagatellgrenze von 50€ bei Einführung des digitalen Zollstempels Bundestag; Auswirkungen auf Umsatzsteuer: Wegfall der 50€-Schwelle Lobbyregister-Stellungnahme SG2510140017 von “Deutscher Travel Retail Verband” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 2 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Keine erneute Änderung von § 6 Nr. 3a UStG Die sog. Bagatellgrenze iHv 50€ muss wie im UStG festgelegt bei der Einführung des sog. digitalen Zollstempels aufgehoben werden. ...

August 13, 2026

Swisscom und MediaMarkt Schweiz führen Swisscom-Produkte in Schweizer Filialen ein; größere Auswahl, direkte Beratung, unkomplizierter Zugang zu Angeboten

Swisscom und MediaMarkt Schweiz führen Swisscom-Produkte in Schweizer Filialen ein; größere Auswahl, direkte Beratung, unkomplizierter Zugang zu Angeboten Swisscom Produkte bei MediaMarkt Schweiz | Swisscom MediaMarkt zählt schweizweit zu den wichtigsten Anbietern im Elektronikfachhandel und bietet Zugang zu einer breiten Kundschaft mit hoher Affinität zu Telekommunikationsprodukten. «Mit der Partnerschaft mit MediaMarkt machen wir es für Kundinnen und Kunden noch einfacher, Swisscom Produkte dort zu entdecken, wo sie sich im Alltag bereits informieren und einkaufen», sagt Dirk Wierzbitzki, Leiter Privatkunden und Mitglied des Executive Committee Swisscom Schweiz. «Im Zentrum steht für uns der Kundenfokus: persönliche Beratung, direkte Vergleichsmöglichkeiten und ein unkomplizierter Zugang zu unseren Lösungen, von Mobile und Internet bis TV und Sicherheit. So stärken wir die Nähe zu unseren Kundinnen und Kunden und schaffen ein Beratungserlebnis, das ihren Bedürfnissen entspricht.» «Mit Swisscom erweitern wir unser Angebot um eine der stärksten und vertrauenswürdigsten Marken im Schweizer Markt. Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet die Zusammenarbeit eine grössere Auswahl an Lösungen rund um Mobile, Internet und TV, kompetente Beratung und einen unkomplizierten Zugang zu attraktiven Angeboten direkt in unseren Filialen», sagt Vittorio Buonfiglio, CEO von MediaMarkt Schweiz und Österreich.

August 13, 2026

Kamelie Beauty bringt geballte Kosmetik-Erfahrung in die Lingener Straße

Kamelie Beauty bringt geballte Kosmetik-Erfahrung in die Lingener Straße „Kamelie Beauty“ bringt geballte Kosmetik-Erfahrung in die Lingener Straße | Stadt Meppen Jobs & Karriere Arbeitgeber Stadt Meppen Praktikum bei der Stadt Meppen Ausbildung bei der Stadt Meppen Stellenangebote Bundesfreiwilligendienst Praktikum bei der Stadt Meppen Ausbildung bei der Stadt Meppen Unsere Stadt Ihr Bürgermeister Stellvertretung Bürgersprechstunde Die Aufgaben Die Wahl des Bürgermeisters Beauftragter für Menschen mit Behinderungen Rad- und Fußverkehrsbeauftragte Meppen bewegt: Die Mobilitätsoffensive Brückenprojekte Fahr.Rad.Haus. Aktuelles Stadtradeln Fahrradtourismus Stadtverwaltung Kontakt und Öffnungszeiten Bankverbindungen Finanzen Ihr Anliegen Formulare Mitarbeiter*innen Datenschutz EDV - Support Interne Meldestelle (HinSchG) Archiv Gleichstellungsbeauftragte Aktuelles Beruf und Familie Gesundheit und Sexualität Gewalt gegen Frauen Schutzmeile Häusliche Gewalt Die Standorte Politik und Gesellschaft Migration und Integration Stadtwerke Meppen Unsere Innenstadt - Citymanagement Webcam Aktuelles Pressemitteilungen Bekanntmachungen ...

August 13, 2026

Anja und Dieter Greiner schließen Metzgerei in Schopfheim; Nahversorgung durch neuen Pächter ab September gesichert

Anja und Dieter Greiner schließen Metzgerei in Schopfheim; Nahversorgung durch neuen Pächter ab September gesichert 37 Jahre gelebtes Metzgerhandwerk | Stadt Schopfheim - Ortsteil Eichen Mit einer Einladung ins Rathaus hat Bürgermeister Dirk Harscher am 11. August die Eheleute Anja und Dieter Greiner für ihr jahrzehntelanges Wirken in Schopfheim geehrt. Nach 37 Jahren verabschiedeten sich die beiden Ende Juli und schlossen ihre Metzgerei in der Hebelstraße – ein traditionsreicher Familienbetrieb, der über Jahrzehnte hinweg das Stadtbild und die Nahversorgung in Schopfheim entscheidend mitgeprägt hat. Die Zukunft des Standorts in Schopfheim bleibt jedoch weiterhin gesichert: Ab dem 1. September wird die Metzgerei von einem neuen Pächter weitergeführt. ...

August 13, 2026

Anja und Dieter Greiner verabschieden sich aus ihrer Metzgerei in der Hebelstraße, Schopfheim; neue Pächter übernehmen ab 1. September.

Anja und Dieter Greiner verabschieden sich aus ihrer Metzgerei in der Hebelstraße, Schopfheim; neue Pächter übernehmen ab 1. September. 37 Jahre gelebtes Metzgerhandwerk | Stadt Schopfheim - Ortsteil Wiechs Mit einer Einladung ins Rathaus hat Bürgermeister Dirk Harscher am 11. August die Eheleute Anja und Dieter Greiner für ihr jahrzehntelanges Wirken in Schopfheim geehrt. Nach 37 Jahren verabschiedeten sich die beiden Ende Juli und schlossen ihre Metzgerei in der Hebelstraße – ein traditionsreicher Familienbetrieb, der über Jahrzehnte hinweg das Stadtbild und die Nahversorgung in Schopfheim entscheidend mitgeprägt hat. Die Zukunft des Standorts in Schopfheim bleibt jedoch weiterhin gesichert: Ab dem 1. September wird die Metzgerei von einem neuen Pächter weitergeführt. ...

August 13, 2026

Anja und Dieter Greiner schließen Metzgerei in Schopfheim; Neuer Pächter übernimmt ab 1. September

Anja und Dieter Greiner schließen Metzgerei in Schopfheim; Neuer Pächter übernimmt ab 1. September 37 Jahre gelebtes Metzgerhandwerk | Stadt Schopfheim - Ortsteil Enkenstein Mit einer Einladung ins Rathaus hat Bürgermeister Dirk Harscher am 11. August die Eheleute Anja und Dieter Greiner für ihr jahrzehntelanges Wirken in Schopfheim geehrt. Nach 37 Jahren verabschiedeten sich die beiden Ende Juli und schlossen ihre Metzgerei in der Hebelstraße – ein traditionsreicher Familienbetrieb, der über Jahrzehnte hinweg das Stadtbild und die Nahversorgung in Schopfheim entscheidend mitgeprägt hat. Die Zukunft des Standorts in Schopfheim bleibt jedoch weiterhin gesichert: Ab dem 1. September wird die Metzgerei von einem neuen Pächter weitergeführt. ...

August 13, 2026

Anja und Dieter Greiner schließen Metzgerei Greiner in Schopfheim; neuer Pächter übernimmt Standort ab 1. September

Anja und Dieter Greiner schließen Metzgerei Greiner in Schopfheim; neuer Pächter übernimmt Standort ab 1. September 37 Jahre gelebtes Metzgerhandwerk | Stadt Schopfheim - Ortsteil Kürnberg Mit einer Einladung ins Rathaus hat Bürgermeister Dirk Harscher am 11. August die Eheleute Anja und Dieter Greiner für ihr jahrzehntelanges Wirken in Schopfheim geehrt. Nach 37 Jahren verabschiedeten sich die beiden Ende Juli und schlossen ihre Metzgerei in der Hebelstraße – ein traditionsreicher Familienbetrieb, der über Jahrzehnte hinweg das Stadtbild und die Nahversorgung in Schopfheim entscheidend mitgeprägt hat. Die Zukunft des Standorts in Schopfheim bleibt jedoch weiterhin gesichert: Ab dem 1. September wird die Metzgerei von einem neuen Pächter weitergeführt. ...

August 13, 2026

Deutsche Rentenversicherung beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Tayyib GmbH, Coburg; am 13.08.2026 um 10:15 Uhr eröffnet

Deutsche Rentenversicherung beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Tayyib GmbH, Coburg; am 13.08.2026 um 10:15 Uhr eröffnet Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 273/25 Gericht: Coburg Name, Vorname / Bezeichnung: Tayyib GmbH Sitz / Wohnsitz: Coburg Register: Coburg, HRB 7260 IN 273/25 | In dem Verfahren über den Antrag der Deutschen Rentenversicherung, vertreten durch d. Vorstand, Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale, Hollestraße 7 b, 45115 Essen, Gz.: 73860435 - antragstellende Gläubigerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Tayyib GmbH, Mohrenstraße 24, 96450 Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Rahimi Rohullah Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 7260 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Der Einzel- und Großhandel mit Lebensmitteln sowie deren Import und Export und die Beratung von Einzelhandelsunternehmen. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2026 um 10.15 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Wittmann Florian Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach Telefon: +49 (9261) 62200 Telefax: +49 (9261) 622020 Email: info@wittmann-rae.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 08.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Fremdantrag ist am 07.11.2025 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Coburg Ketschendorfer Str. 1 96450 Coburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 13, 2026

Tankstellenshop Schwarzenbach SG – Änderung der Aussenwerbung infolge Rebranding auf Grundstück Nr. 421, Wilerstrasse 21, 9536 Schwarzenbach; Einsprachefrist 13.–26.08.2026 beim Bau- und Infrastrukturkommission Jonschwil

Tankstellenshop Schwarzenbach SG – Änderung der Aussenwerbung infolge Rebranding auf Grundstück Nr. 421, Wilerstrasse 21, 9536 Schwarzenbach; Einsprachefrist 13.–26.08.2026 beim Bau- und Infrastrukturkommission Jonschwil BG-Nr. 26.44 - Änderung der Aussenwerbung infolge Rebranding beim Tankstellenshop Vers.-Nr. 1794 auf dem Grundstück Nr. 421, Wilerstrasse 21, 9536 Schwarzenbach SG BG-Nr. 26.44 - Änderung der Aussenwerbung infolge Rebranding beim Tankstellenshop Vers.-Nr. 1794 auf dem Grundstück Nr. 421, Wilerstrasse 21, 9536 Schwarzenbach SG Baugesuch im ordentlichen Verfahren Bauanzeige gemäss Art. 138 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 13. August 2026 bis 26. August 2026 im Obergeschoss des Gemeindehauses, Poststrasse 12, 9243 Jonschwil zur Einsicht auf. Einsprachen sind nach Art. 153 ff. PBG während der oben erwähnten Frist der Bau- und Infrastrukturkommission Jonschwil einzureichen. Einsprachen müssen eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag enthalten.

August 13, 2026

HDE kritisiert Pläne der Bundesregierung zur digitalen Bonpflicht in Deutschland; Zusätzlicher technischer und finanzieller Aufwand für Einzelhandel.

HDE kritisiert Pläne der Bundesregierung zur digitalen Bonpflicht in Deutschland; Zusätzlicher technischer und finanzieller Aufwand für Einzelhandel. HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht: HDV HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier zum 1. Januar 2028 abzuschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorzuschreiben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht darin einen klaren Wortbruch der Politik und pocht auf die Abschaffung jeglicher Bonpflicht, so wie es auch im Koalitionsvertrag formuliert ist. Für den Einzelhandel würde eine Umstellung auf digitale Kassenzettel zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand bedeuten.

August 12, 2026