HDE und GdP fordern konsequentere Strafverfolgung im deutschen Einzelhandel; Schäden durch Ladendiebstahl über 3 Mrd Euro

HDE und GdP fordern konsequentere Strafverfolgung im deutschen Einzelhandel; Schäden durch Ladendiebstahl über 3 Mrd Euro Ladendiebstahl: Handelsverband und Gewerkschaft der Polizei fordern konsequentere Strafverfolgung: HDV Ladendiebstahl: Handelsverband und Gewerkschaft der Polizei fordern konsequentere Strafverfolgung Die jüngsten Zahlen des Handelsforschungsinstituts EHI zeigen, dass die Schäden durch Ladendiebstahl im deutschen Einzelhandel erstmals die Marke von drei Milliarden Euro überschritten haben. Auch vor diesem Hintergrund fordern der Handelsverband Deutschland (HDE) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einem gemeinsamen Positionspapier eine konsequentere Strafverfolgung und bessere Rahmenbedingungen zur Bekämpfung des Ladendiebstahls und insbesondere der organisierten Eigentumskriminalität im Einzelhandel.

August 12, 2026

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag auf Außervollzugsetzung der LadÖffVO 2026 in Nürnberg ab; Kosten trägt der Antragsteller; Streitwert 5.000 Euro.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag auf Außervollzugsetzung der LadÖffVO 2026 in Nürnberg ab; Kosten trägt der Antragsteller; Streitwert 5.000 Euro. Gericht: VGH Aktenzeichen: 22 NE 26.773 Sachgebietsschlüssel: 492 Rechtsquellen: § 47 Abs. 6 VwGO; Art. 2 Abs. 2 BayLadSchlG; § 2 der Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen und in Nächten in 2026 (Ladenöffnungsverordnung 2026 – LadÖffVO 2026) der Stadt Nürnberg Hauptpunkte: Normenkontrollverfahren; Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung; Öffnung von personallos betriebenen Kleinstsupermärkten in den allgemeinen Ladenschlusszeiten; Einschränkung der Öffnungszeiten wegen Störung der Sonn- und Feiertagsruhe; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; legitimes Ziel und Geeignetheit einer Verordnung zur Einschränkung der Öffnungszeiten; Folgenabwägung ...

August 12, 2026

BayVGH Nürnberg Altstadt Teilschließung von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft; Eilantrag abgelehnt

BayVGH Nürnberg Altstadt Teilschließung von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft; Eilantrag abgelehnt per E-Mail München, 12. August 2026 Pressemitteilung Pressesprecher: E-Mail: Dienstgebäude: Internet: RiVGH Florian Schlämmer Telefon: 089/2130-338 RR Dr. Maximilian Ruhdorfer Telefon: 089/2130-264 presse@vgh.bayern.de Ludwigstr. 23 80539 München www.vgh.bayern.de BayVGH: Teilschließung von Automatenläden in der Nürnberger Alt- stadt an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft; Maßnahmen zur nächtlichen Lärmreduzierung in Regensburg und München beschäftigen ebenfalls die Verwaltungsgerichtsbarkeit ...

August 12, 2026

Ravensburger Store eröffnet 2026 in Leutkirch im Allgäu; neue Anlaufstelle für Familien in der Altstadt

Ravensburger Store eröffnet 2026 in Leutkirch im Allgäu; neue Anlaufstelle für Familien in der Altstadt Spielwarenstadt Leutkirch | Stadt Leutkirch im Allgäu Eine Stadt – viele Ideen für Kinder und Familien In Leutkirch gibt es jede Menge zu entdecken: Gleich drei Spielwarenfachgeschäfte in der Altstadt – darunter ganz neu seit 2026 der Ravensburger Store – bieten eine große Auswahl für Kinder und Familien. Dazu kommen Buchhandlungen und weitere Anbieter mit umfangreichen Kinder- und Familiensortimenten. Von Spielzeug und Büchern über Gesellschaftsspiele und Bastelideen bis hin zu besonderen Geschenkideen reicht das Angebot. ...

August 12, 2026

HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht in Deutschland; Hohe Investitionen in Kassensysteme drohen

HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht in Deutschland; Hohe Investitionen in Kassensysteme drohen HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht – Handelsverband Deutschland (HDE) HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier zum 1. Januar 2028 abzuschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorzuschreiben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht darin einen klaren Wortbruch der Politik und pocht auf die Abschaffung jeglicher Bonpflicht, so wie es auch im Koalitionsvertrag formuliert ist. Für den Einzelhandel würde eine Umstellung auf digitale Kassenzettel zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand bedeuten. ...

August 12, 2026

FUNDFABRIK Freiburg neues Zentrum für Secondhand und Kreislaufwirtschaft Freiburg-Nord; eines der größten Gebrauchtwarenhäuser der Region

FUNDFABRIK Freiburg neues Zentrum für Secondhand und Kreislaufwirtschaft Freiburg-Nord; eines der größten Gebrauchtwarenhäuser der Region FUNDFABRIK Freiburg: Nachhaltiges Einkaufen und Kreislaufwirtschaft | visit.freiburg.de Die FUNDFABRIK ist Freiburgs neues Zentrum für Secondhand und Kreislaufwirtschaft mit einem großen Angebot an aufbereiteten Gebrauchtwaren. Die FUNDFABRIK in Freiburg verbindet nachhaltiges Einkaufen mit gelebter Kreislaufwirtschaft. Im modernen Gebrauchtwarenkaufhaus im Industriegebiet Freiburg-Nord erhalten gut erhaltene Gegenstände aus Freiburger Wertstoffhöfen ein zweites Leben. Besucherinnen und Besucher entdecken ein vielfältiges Sortiment aus Möbeln, Haushaltswaren, Kleidung, Büchern, Fahrrädern, Elektronik, Spielwaren sowie vielen weiteren Alltagsgegenständen. Alle Waren werden vor dem Verkauf geprüft, gereinigt und aufbereitet. ...

August 12, 2026

P1 set to become modern office and commercial building at Passauer Strasse 1, Berlin; 16,000 m² flexible space by 2027

P1 set to become modern office and commercial building at Passauer Strasse 1, Berlin; 16,000 m² flexible space by 2027 Quantum | P1 – Berlin LEED Platinum, WiredScore and WELL certifications underline the project’s commitment to sustainability, digital infrastructure and health. Energy-efficient technologies, water-saving systems and sustainable building materials help to minimise its environmental footprint. Mod­ern space at P 1 P1 offers flexible floor plans that can be tailored to suit a wide range of workplace concepts – from individual offices to open-plan spaces. ...

August 12, 2026

Chloé ouvre espace Bouquiniste Atelier des Fleurs à Genève Aéroport; World-exclusive Le Nectar debut; globally launches Sept 1

Chloé ouvre espace Bouquiniste Atelier des Fleurs à Genève Aéroport; World-exclusive Le Nectar debut; globally launches Sept 1 Découvrez Chloé Atelier des Fleurs avant votre vol … Passagers Commerces & restaurants - Genève Aéroport Commerces & restaurants - Genève Aéroport Actualités & bons plans - Genève Aéroport Découvrez Chloé Atelier des fleurs avant votre vol Avant de prendre l’avion, offrez-vous un petit air de Paris en découvrant Chloé à Genève Aéroport. ...

August 12, 2026

Prestige Mode GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Dortmund aufgrund Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.08.2026 um 13:38 Uhr; Insolvenzverwalter ernannt: Markus van Marwyk

Prestige Mode GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Dortmund aufgrund Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.08.2026 um 13:38 Uhr; Insolvenzverwalter ernannt: Markus van Marwyk Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 255 IN 69/26 Gericht: Dortmund Name, Vorname / Bezeichnung: Prestige Mode GmbH Sitz / Wohnsitz: Dortmund Register: Dortmund, HRB 37122 Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 69/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 37122 eingetragenen Prestige Mode GmbH, Brückstraße 20-26, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gagandeep Kaur, Kirchplatz 1, 44369 Dortmund Geschäftszweig: Der Handel mit Textilien, Schuhen, Accessoires wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.08.2026, um 13:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/2261430, Fax: 023122614320. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 29.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 255 IN 69/26 Dortmund, 10.08.2026

August 12, 2026

CaDiSo - Sozialkaufhaus Delmenhorst feiert 1. Geburtstag 18.–20.08.2026; no donations accepted during celebration week

CaDiSo - Sozialkaufhaus Delmenhorst feiert 1. Geburtstag 18.–20.08.2026; no donations accepted during celebration week Happy Birthday! Das CaDiSo - Sozialkaufhaus wird ein Jahr alt und feiert vom 18. - 20.08.2026 | Fachklinik Weser-Ems Happy Birthday! Das CaDiSo - Sozialkaufhaus wird ein Jahr alt und feiert vom 18. - 20.08.2026 Delmenhorst, 12. August 2026 - Drei Tage lang - von Dienstag, 18.08, bis Donnerstag, 20.08.2026 - feiert das Sozialkaufhaus CaDiSo seinen 1. Geburtstag: mit Attraktionen wie frischem Popcorn, einem Glücksrad mit attraktiven Gewinnen, Spielen für die Kleinen und einem großen Sonderverkauf. ...

August 12, 2026