Bürger/in beantragt 30 km/h Beschränkung an Mielenforster Straße, Köln; Beschränkung abgelehnt, keine Gefahrenlage festgestellt.
Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Arbeitskreis Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 12/26 08.07.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Errichtung einer Geschwindigkeitsbeschrän- kung auf 30 km/h entlang der Mielenforster Straße“, Aktenzeichen 12/26 Sehr geehrter Herr , sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.01.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für Verkehrsmanagement einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: „Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen oder andere verkehrsrechtliche Anordnungen nur dort getroffen werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Einschränkungen des fließenden Ver- kehrs sind insbesondere nur zulässig, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt, die das allgemeine Verkehrsrisiko deutlich übersteigt. Nach der vorliegenden Aktenlage besteht auf dem Abschnitt der Dellbrücker Hauptstraße zwischen „An der Ölmühle“ und „Strundener Straße“ keine solche besondere Gefahrenlage. Die Dellbrücker Hauptstraße ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Köln. Die- ses Netz dient der Bündelung des Kraftfahrzeugverkehrs und der Sicherstellung leis- tungsfähiger Hauptverbindungen. Eine Ausweitung der bestehenden Geschwindig- keitsbeschränkung würde die Funktionsfähigkeit dieser Verkehrsachse beeinträchti- gen und widerspräche den Vorgaben des städtischen Mobilitätsplans. Auf diesem Abschnitt verkehrt zudem die KVB-Linie 154. Eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann die Fahrplanstabilität negativ beeinflus- sen. Ein zuverlässiger ÖPNV ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrsplanung und trägt maßgeblich zur Entlastung des motorisierten Individualverkehrs bei. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.
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