Zwei Autos kollidierten auf der Tiefenaustrasse in Bern; Drei verletzt, zwei Stunden Sperrung

Zwei Autos kollidierten auf der Tiefenaustrasse in Bern; Drei verletzt, zwei Stunden Sperrung Bern: Kollision zwischen zwei Autos – drei Personen verletzt Bern: Kollision zwischen zwei Autos – drei Personen verletzt Am Freitag, 7. August 2026, um kurz vor 10.35 Uhr, ging bei der Kantonspolizei Bern die Meldung ein, wonach es auf der Tiefenaustrasse in Bern zu einem Verkehrsunfall gekommen sei. Gemäss aktuellen Kenntnissen war ein Auto von Worblaufen herkommend in Richtung Bern unterwegs. Nachdem das Auto die Unterführung beim Kreisel zum Neufeldtunnel passierte, beabsichtigte die Lenkerin, wieder auf die Tiefenaustrasse einzubiegen. Gleichzeitig befand sich ein weiters Auto auf der Einspurstrecke in Richtung Bern am rechten Strassenrand. Der Lenker beabsichtigte das Auto zu wenden und fuhr auf die Tiefenaustrasse, um in Richtung Neufeld zu fahren. Dabei kam es aus noch zu klärenden Gründen zu einer Kollision zwischen den beiden Autos. ...

August 7, 2026

Movens Solutions GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Cottbus; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Torsten Martini

Movens Solutions GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Cottbus; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Torsten Martini Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 63 IN 181/26 Gericht: Cottbus Name, Vorname / Bezeichnung: Movens Solutions GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 233765 63 IN 181/26 | In dem Verfahren über den Antrag der Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 233765 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Vermietung von Fahrzeugen, Wohnmobilen und Caravans, die Durchführung von Transportaufträgen bis 3,5 t sowie die Vermittlung von Transportaufträgen jeglicher Art und die gewerbliche Personenbeförderung mit Taxi, Mietwagen und Chauffeurservice. | 1. Das am 24.04.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 05.08.2026 um 16:12 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini Kantstraße 164, 10623 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 030, EG, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, 03048 Cottbus Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 030, EG, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, 03048 Cottbus Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Cottbus Gerichtsplatz 2 03046 Cottbus einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Az.: 63 IN 181/26 | Amtsgericht Cottbus Insolvenzgericht Beschluss | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 233765 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Cottbus am 07.08.2026 beschlossen: | Der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 05.08.2026 wird im Tenor wie folgt berichtigt (Berichtigungen jeweils in kursiv und Fettdruck): Ziff. 4 des Beschlusses: Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur bestmöglichen Veräußerung aller immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin, mindestens für einen Kaufpreis von 8 TEUR, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehre

August 7, 2026

Polizei Dortmund führt Schwerpunktkontrollen im Evinger Stadtpark durch; Teleskopschlagstock und Machete sichergestellt

Polizei Dortmund führt Schwerpunktkontrollen im Evinger Stadtpark durch; Teleskopschlagstock und Machete sichergestellt Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Straßenkriminalität und Erhöhung der Verkehrssicherheit in verschiedenen Stadtteilen | Polizei Dortmund August 2026 | 14:04 Einsatz am 28. Juli 2026 (Eving, Huckarde, Lütgendortmund, Mengede) Im Rahmen von Kontrollmaßnahmen im Evinger Stadtpark beobachteten die Beamtinnen und Beamten eine minderjährige, polizeibekannte Person beim Handel mit Cannabis. Der Jugendliche wurde im Anschluss in die Obhut seiner Mutter übergeben. Bei einer darauffolgenden freiwilligen Durchsuchung des Zimmers stellten die Einsatzkräfte gefährliche Gegenstände sicher, darunter einen Teleskopschlagstock sowie eine Machete. ...

August 7, 2026

52-Jähriger fuhr mit Wohnmobil auf der Italienischen Strasse in Rongellen Frontalkollision mit entgegenkommendem Wagen; Verletzte Person, Straßensperre 1,5 Std.

52-Jähriger fuhr mit Wohnmobil auf der Italienischen Strasse in Rongellen Frontalkollision mit entgegenkommendem Wagen; Verletzte Person, Straßensperre 1,5 Std. Rongellen: Kollision bei Überholmanöver Auf der Italienischen Strasse ist es am Donnerstag zu einer Frontalkollision gekommen. Ein Fahrzeuglenker wurde dabei verletzt. Ein 52-Jähriger fuhr mit seinem Wohnmobil nach 11 Uhr von der Viamala kommend über die Hauptstrasse H13 in Richtung Thusis. In Rongellen setzte er vor einer Rechtskurve zum Überholen eines vor ihm fahrenden Personenwagens an. Das Überholmanöver erstreckte sich bis in die folgende Linkskurve hinein, worauf das Wohnmobil frontal mit dem entgegenkommenden Personenwagen eines 27-Jährigen kollidierte. Der 52-Jährige wurde verletzt und mit der Rettung Mittelbünden ins Spital nach Thusis überführt. Die Kantonspolizei Graubünden sperrte die Italienische Strasse bis zur vollständigen Räumung der Unfallstelle während rund eineinhalb Stunden. Die Unfallursache wird abgeklärt.

August 7, 2026

Mikolajczyk, Kamil Aufforderung zur Abholung eines Fahrzeuges Schmerikon SG Bahnhof; Zwei Wochen Frist Autoabbruch Kosten vom Besitzer

Mikolajczyk, Kamil Aufforderung zur Abholung eines Fahrzeuges Schmerikon SG Bahnhof; Zwei Wochen Frist Autoabbruch Kosten vom Besitzer Schmerikon - Aufforderung zur Abholung eines Fahrzeuges Aufforderung zur Abholung eines Fahrzeuges Mikolajczyk, Kamil, wohnhaft in 8197 Rafz, Götze 2b, Fahrzeughalter des Personenwagens Audi A4 Limousine, ohne Kontrollschild, Fahrgestellnummer WAUZZZ8EX2A217034, Farbe silber grau, wird aufgefordert, sein in Schmerikon SG auf dem Parkplatz Bahnhof abgestelltes Fahrzeug unverzüglich abzuholen. Wird dieser Aufforderung bis zwei Wochen nach Erscheinen dieser Veröffentlichung keine Folge geleistet, wird das Fahrzeug einem Autoabbruchunternehmen zugeführt. Die daraus und alle weiteren im Zusammenhang mit diesem Motorfahrzeug anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. ...

August 7, 2026

Stadt Halle (Saale) sperrt Hirtenstraße; Zwei Bauabschnitte, Umleitung über Lerchenfeldstraße

Stadt Halle (Saale) sperrt Hirtenstraße; Zwei Bauabschnitte, Umleitung über Lerchenfeldstraße Hirtenstraße wird wegen der Verlegung von Fernwärmeleitungen gesperrt: Halle (Saale) - Händelstadt Hirtenstraße wird wegen der Verlegung von Fernwärmeleitungen gesperrt ps) Wegen der Verlegung von Fernwärmeleitungen wird die Hirtenstraße vom Montag, 10. August bis voraussichtlich 16. Oktober 2026 in zwei Bauabschnitten gesperrt. Die Umfahrung wird im ersten Bauabschnitt über Lerchenfeldstraße und Schützenstraße sowie im zweiten Bauabschnitt (ab 14. September) über Lerchenfeldstraße, Torstraße, Glauchaer Straße, Jacobstraße und Saalberg geführt. Anlieger können die Hirtenstraße entsprechend dem Baufortschritt als Sackgasse befahren. ...

August 7, 2026

HAMBURG WASSER, LSBG, HNE, DataPort, Vodafone WeLaWe 2. Bauabschnitt Wellingsbütteler Weg, Hamburg; Abschluss bis Ende 2027

HAMBURG WASSER, LSBG, HNE, DataPort, Vodafone WeLaWe 2. Bauabschnitt Wellingsbütteler Weg, Hamburg; Abschluss bis Ende 2027 Eine Kooperation von: HAMBURG WASSER Hamburger Energienetze GmbH Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Stand: August 2026 Kooperations-Baumaßnahme Wellingsbütteler Landstraße & Wellingsbüttler Weg (WeLaWe) – 2. Bauabschnitt Im August 2024 starteten die Arbeiten, um die öffentliche Infrastruktur in der Wellingsbütteler Landstraße und dem Wellingsbüttler Weg umfassend zu sanieren. Dafür arbeiten HAMBURG WASSER (HW), der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), die Hamburger Energienetze (HNE) sowie DataPort und Vodafone Kabel Deutschland als Kooperationspartner der INFRACREW HAMBURG zusammen. Nun steht der Baustart im Wellingsbüttler Weg bevor. ...

August 7, 2026

Carl-Zeiß-Platz Vollsperrung; bis 31.12.2026, Sanierung und Neubau Deutsches Optisches Museum

Carl-Zeiß-Platz Vollsperrung; bis 31.12.2026, Sanierung und Neubau Deutsches Optisches Museum Jenaer Baustellenreport für die 32. KW (03.08. bis 09.08.2026) | Jena Rathaus Jenaer Baustellenreport für die 32. KW (03.08. bis 09.08.2026) Wenn nicht anders angegeben, kommt man zu Fuß und mit dem Rad an den Baustellen vorbei. Neue Sperrungen Behinderungen Erfurter Straße im Kreuzungsbereich Mühltal - Art: Halbseitige Sperrung - Dauer: bis 11.08. - Details: Der Verkehr wird während der Baumaßnahme mittels Baustellenampel geregelt. Verkehrsteilnehmende werden gebeten die ausgeschilderte Beschilderung zu beachten. Ankündigungen ...

August 7, 2026

Anliegerstraße Oberposta Straßensperrung und Schadensbeseitigung nach Einbruch; Durchfahrt 8:00–15:00 gesperrt, Radfahrer schieben

Anliegerstraße Oberposta Straßensperrung und Schadensbeseitigung nach Einbruch; Durchfahrt 8:00–15:00 gesperrt, Radfahrer schieben Straßensperrung in Oberposta am 11. und 12. August – Schadensbeseitigung nach Straßeneinbruch notwendig Straßensperrung in Oberposta am 11. und 12. August – Schadensbeseitigung nach Straßeneinbruch notwendig Nach einem Straßeneinbruch in der Anliegerstraße Oberposta, Höhe Hausnummer 47, soll der Schaden in der kommenden Woche repariert werden. Die Arbeiten zur Schadensbeseitigung finden am 11. und 12. August 2026 jeweils zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr statt. In diesem Zeitraum ist die Durchfahrt für Fahrzeuge gesperrt. Radfahrer können die Stelle schiebend passieren. ...

August 7, 2026

Kantonspolizei Basel-Stadt appelliert an Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer am Schulweg in Basel-Stadt; verstärkte Kontrollen rund um Schulen angekündigt.

Kantonspolizei Basel-Stadt appelliert an Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer am Schulweg in Basel-Stadt; verstärkte Kontrollen rund um Schulen angekündigt. Sicherer Schulweg zum Schulstart: Kantonspolizei appelliert an die Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer | Kanton Basel-Stadt Sicherer Schulweg zum Schulstart: Kantonspolizei appelliert an die Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Für zahlreiche Kinder und Jugendliche im Kanton Basel-Stadt beginnt mit dem Ende der Sommerferien am Montag, dem 10. August 2026, wieder der Schulalltag. Für viele von ihnen bedeutet der Eintritt in den Kindergarten oder die Schule den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Umso wichtiger ist ein sicherer Schulweg, insbesondere für die Jüngsten. Die Kantonspolizei Basel-Stadt ruft deshalb alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu besonderer Achtsamkeit und Rücksichtnahme auf. ...

August 7, 2026