FIBE Bus-GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 11.08.2026 um 08.04 Uhr Amtsgericht Landshut; Insolvenzverwalter bestellt: Mansfeld Michael

FIBE Bus-GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 11.08.2026 um 08.04 Uhr Amtsgericht Landshut; Insolvenzverwalter bestellt: Mansfeld Michael Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 317/26 Gericht: Landshut Name, Vorname / Bezeichnung: FIBE Bus-GmbH Sitz / Wohnsitz: Eggenfelden Register: Landshut, HRB 5189 IN 317/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. FIBE Bus-GmbH, Pfarrkirchener Straße 89, 84307 Eggenfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Bergmann Hans-Georg Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 5189 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 82/26AT29 ; d/633-26 Geschäftszweig/Beschäftigung: Omnibushandel auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.08.2026 um 08.04 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Mansfeld Michael Rathausplatz 4, 84307 Eggenfelden Telefon: +49(871)4309440 Telefax: +49(871)43094422 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 20.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 22.04.2026 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Landshut Maximilianstr. 22 84028 Landshut einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 11.08.2026

August 11, 2026

Veranstalter beantragen Erlaubnis nach §29 Abs. 2 StVO zur Durchführung einer Lichterfahrt in Sachsen; Absperrungen und Verkehrsumleitungen festgelegt

Veranstalter beantragen Erlaubnis nach §29 Abs. 2 StVO zur Durchführung einer Lichterfahrt in Sachsen; Absperrungen und Verkehrsumleitungen festgelegt 1 Merkblatt für die Beantragung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO zur Durchführung einer „Lichterfahrt“ im Freistaat Sachsen Informationen für Veranstalter und Veranstaltungsteilnehmer (Stand 11.08.2026) Vorbemerkung Seit mehreren Jahren werden in der Vorweihnachtszeit in Sächsischen Kommunen sogenannte Lichterfahrten durchgeführt. Bei diesen kommen unter anderem mit Lichterketten, Schwibbögen oder anderweitig festlich beleuchtete LKW und Traktoren zum Einsatz. Diese Veranstaltungen ziehen mittlerweile ein breites regionales Publikum an. ...

August 11, 2026

Nationales Schwimmzentrum für Deutschland Neubau der Schwimmhalle in 39114 Magdeburg, Friedrich-Ebert-Straße 75; Beschluss EW-Bau und Gesamtkosten festgesetzt

Nationales Schwimmzentrum für Deutschland Neubau der Schwimmhalle in 39114 Magdeburg, Friedrich-Ebert-Straße 75; Beschluss EW-Bau und Gesamtkosten festgesetzt Niederschrift Landeshauptstadt Magdeburg Magdeburg, 10.08.26 Die Oberbürgermeisterin Einladung Sitzung - UwE/Z002(VIII)/26 Gremium Wochentag, Ort Beginn Ende Datum Ausschuss für Umwelt und Energie Dienstag, Franckesaal 17:00Uhr Uhr 18.08.2026 Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Bestätigung der Tagesordnung 3 Beschlussvorlagen 3.1 Behandlung der Stellungnahmen (Abwägung) zum Bebauungsplan Nr. 368-1C “Kümmelsberg Westseite” Teilbereich C DS0109/26 ...

August 11, 2026

Stadt Plauen startet Rotlichtüberwachung an neuen Standorten; am Dienstag aktiv

Stadt Plauen startet Rotlichtüberwachung an neuen Standorten; am Dienstag aktiv Rotlichtüberwachung an neuen Standorten startet am Dienstag / Stadt Plauen Rotlichtüberwachung an neuen Standorten startet am Dienstag Nachdem im Juli die Eichung der neuen Standorte für die kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung erfolgte, sind nun die für die Aktivierung notwendigen Eichscheine ausgestellt worden und im Fachbereich Sicherheit und Ordnung eingetroffen. Im Laufe des morgigen Dienstags (11. August) wird die Rotlichtüberwachung an allen neuen Standorten aktiv geschaltet. ...

August 11, 2026

Stadt Köln erteilt Ausnahmegenehmigung nach StVO für Bewohner*innen, Pflegedienste und Handwerker*innen in Lochnerstraße, Kretzerstraße, Horststraße, Laufenbergstraße, Hardenbergstraße; In Kraft ab 02.09.2026.

Stadt Köln erteilt Ausnahmegenehmigung nach StVO für Bewohnerinnen, Pflegedienste und Handwerkerinnen in Lochnerstraße, Kretzerstraße, Horststraße, Laufenbergstraße, Hardenbergstraße; In Kraft ab 02.09.2026. Allgemeinverfügung: Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsordnung im Rahmen des Projektes Schulstraßen Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 11.08.2026 Die Stadt Köln erlässt folgende ALLGEMEINVERFÜGUNG: Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrs- ordnung (StVO) Den jeweiligen Bewohnerinnen der im Rahmen des Projektes Schulstraßen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) teileingezogenen Bereiche, sowie Pflegediensten und Handwerkerinnen, die zu Sperrzeiten in den Bereichen tätig sein müssen, wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und der Rechte Dritter die Ausnahmegenehmigung erteilt, entgegen den nachstehenden Bestimmungen der StVO mit ihrem Kraftfahrzeug die durch Zeichen 260 StVO (Verbot der Einfahrt für Krafträder, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge) mit Zusatzschild 1042-38 StVO (werktags außer samstags) und Zusatzschild 1040-31 StVO (zeitliche Beschränkung zweizeilig) gesperrten Schulstraßen Lochnerstraße in Köln Neustadt/Süd (Sperrzeit 7.45 – 8.30 h und 14.45 – 16.15 h) Kretzerstraße in Köln Nippes (Sperrzeit 7:45 – 8:30 h und 14.45 – 16.15 h) Horststraße, Laufenbergstraße, Hardenbergstraße in Köln Mülheim (Sperrzeit 7.45 – 8.30 h und 14.45 – 16.15 h) während der Sperrzeiten zu befahren. Der jeweilige Bereich der Teileinziehung ist in den Anlagen 1-3 gekennzeichnet. Die nachfolgend aufgeführten Auflagen, Bedingungen und Hinweise sowie die Anlagen sind Bestandteil dieser Allgemeinverfügung. Auflage: Die Nutzungsberechtigung ist während der Sperrzeiten entsprechend nachzuweisen (z.B. durch Personalausweis, Pflegedienst- und Handwerkerparkausweis). Hinweise: Auf den Fußgänger*innen- und Fahrradverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Verkehrsbehinderungen und -beeinträchtigungen sind zu vermeiden. Diese Allgemeinverfügung berechtigt nicht zum Befahren von Umweltzonen (z.B. Köln), wenn das Fahrzeug nicht als ausreichend schadstoffarm gekennzeichnet ist (Feinstaub- plakette) bzw. eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone nach § 1 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung nicht vorliegt. ...

August 11, 2026

21-Jähriger verliert Kontrolle über KTM auf der Neuendorfer Dorfstraße in Zernitz-Lohm; schwer verletzt

21-Jähriger verliert Kontrolle über KTM auf der Neuendorfer Dorfstraße in Zernitz-Lohm; schwer verletzt Von der Fahrbahn abgekommen | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Ein 21-Jähriger hat am Sonntag gegen 16:10 Uhr auf der Neuendorfer Dorfstraße in der Gemeinde Zernitz-Lohm offenbar die Kontrolle über sein Motorrad der Marke KTM verloren, ist nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und dadurch schwer verletzt worden. Zeugenbefragungen haben ergeben, dass der Mann wohl nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein soll. An dem Motorrad entstand leichter Sachschaden. Der 21-Jährige Fahrer wurde in ein Krankenhaus gebracht. ...

August 11, 2026

27-jähriger Mann fuhr 143 km/h in 80-km/h-Zone Hakenberg, L16, Km 6.7, Ostprignitz-Ruppin

27-jähriger Mann fuhr 143 km/h in 80-km/h-Zone Hakenberg, L16, Km 6.7, Ostprignitz-Ruppin ROADPOL-Ergebnisse | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Vom 03.08. bis 09.08.2026 beteiligte sich die Polizeidirektion Nord an einer bundesweiten Aktion zum Thema „Geschwindigkeits- und Aggressionsdelikte“. Da nicht angepasste Geschwindigkeit nach wie vor die Verkehrsunfallursache mit den meisten Verkehrsunfalltoten im Land Brandenburg ist, stand die Einhaltung der Geschwindigkeit außerorts gelegener Straßen mit Alleecharakter und sogenannter „Zweiradstrecken“ (vielbefahrene Strecken für motorisierte Zweiräder) im Fokus der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. ...

August 11, 2026

Polizei stoppt Autofahrer ohne Führerschein in Potsdam-Drewitz; Halter unter Verdacht, Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen.

Polizei stoppt Autofahrer ohne Führerschein in Potsdam-Drewitz; Halter unter Verdacht, Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen. Polizei stoppt Autofahrer ohne Führerschein in Potsdam-Drewitz | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Polizei stoppt Autofahrer ohne Führerschein in Potsdam-Drewitz Bei einer Verkehrskontrolle im Potsdamer Ortsteil Drewitz hat die Polizei am späten Freitagabend einen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Gegen 23:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte in der Straße Zum Kirchsteigfeld einen Wagen der Kompaktklasse. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der 22-jährige Fahrer des Fahrzeugs über keinen Führerschein verfügt. ...

August 11, 2026

37-jähriger Fahrer eines E-Scooters ohne Versicherung in Blankenfelde; Weiterfahrt untersagt.

37-jähriger Fahrer eines E-Scooters ohne Versicherung in Blankenfelde; Weiterfahrt untersagt. E-Scooter ohne Pflichtversicherung | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Während der Streifentätigkeit wurden Polizisten am Montag kurz vor Mitternacht auf den Fahrer eines E-Scooters in Blankenfelde aufmerksam. Im Verlauf der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass die am E-Scooter angebrachten Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehören. In weiterer Folge zeigte sich, dass der Roller nicht versichert ist. Die Beamten fertigten eine Anzeige und untersagten dem 37-jährigen Fahrer die Weiterfahrt. ...

August 11, 2026

Autobahnpolizei meldete Verkehrsunfall im Baustellenbereich unweit der Ausfahrt Roggosen, LKW-Beteiligung, Trümmerteile hochgeschleudert, weitere Fahrzeuge getroffen; Ca. 10.000 Euro Sachschaden.

Autobahnpolizei meldete Verkehrsunfall im Baustellenbereich unweit der Ausfahrt Roggosen, LKW-Beteiligung, Trümmerteile hochgeschleudert, weitere Fahrzeuge getroffen; Ca. 10.000 Euro Sachschaden. Baustellensicherung abgeräumt | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Der Autobahnpolizei wurde am Montag um 18:00 Uhr ein Verkehrsunfall im Baustellenbereich unweit der Ausfahrt Roggosen gemeldet. Nach einer Unaufmerksamkeit des Fahrers hatte ein LKW mehrere Warnbaken und Baustellenschilder gerammt, sodass Trümmerteile hochgeschleudert wurden. Ein weiterer LKW und ein PKW DACIA wurden von den Teilen getroffen, was Sachschäden von annähernd 10.000 Euro zur Folge hatte. Personen wurden nicht verletzt und alle Beteiligten konnten nach der Unfallaufnahme ihre Tour aus eigener Kraft fortsetzen. ...

August 11, 2026