Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt provisorischen Zebrastreifen auf der Bahnhofstrasse in Sürth; Zebrastreifen eingerichtet.

Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt provisorischen Zebrastreifen auf der Bahnhofstrasse in Sürth; Zebrastreifen eingerichtet. Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0527/2015 Stand: 04.08.2026 Sachstandsbericht Provisorischer Zebrastreifen auf der Bahnhofstrasse in Sürth im Bereich ehemalige Kuhweide entlang der Zuwegung zur Grundschule Kölnstraße 8.1.4 Provisorischer Zebrastreifen auf der Bahnhofstrasse in Sürth im Bereich ehe- malige Kuhweide entlang der Zuwegung zur Grundschule Kölnstraße; Antrag der CDU-Fraktion AN/0527/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Da bekanntlich eine Planung existiert, die Bahnhofstraße nach umfangreichen Baumaßnah- men komplett zu sanieren, aber für Schulkinder, die gegenüber der ehemaligen Kuh- weide/Scheune und dem Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Bahnhof- straße überqueren, um entlang der Wiese die Grundschule auf der Kölnstraße zu erreichen, lediglich eine Bodenplatte mit dem Hinweis „Halt“! existiert, wird die Verwaltung gebeten, an besagter Stelle einen Zebrastreifen oder eine Querungshilfe auf der Bahnhofstrasse anzu- bringen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. ...

August 7, 2026

Bezirksvertretung Rodenkirchen prüft Beschilderung Grüngürtelstraße Köln-Rodenkirchen; Beschluss vermutlich erledigt

Bezirksvertretung Rodenkirchen prüft Beschilderung Grüngürtelstraße Köln-Rodenkirchen; Beschluss vermutlich erledigt Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 Vorlagen-Nummer AN/1667/2016 Stand: 28.07.2026 Sachstandsbericht Hinweistafeln Schulen auf der Grüngürtelstraße, Köln-Rodenkirchen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.13 Hinweistafeln Schulen auf der Grüngürtelstraße, Köln-Rodenkirchen; Antrag der SPD-Fraktion AN/1667/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der Grüngürtelstraße, Köln-Rodenkirchen, im Bereich der beiden Schulen eine Beschilderung mit Hinweistafeln - Schulen - in beiden Richtungen erfolgen kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen zugestimmt. ...

August 7, 2026

Bezirksvertretung Rodenkirchen: Aufwertung der Umgebung des Wegekreuzes Industriestraße, Römerstraße, An den Vier Linden, Köln-Rodenkirchen; Ortstermin mit Fachverwaltung und BV Rodenkirchen

Bezirksvertretung Rodenkirchen: Aufwertung der Umgebung des Wegekreuzes Industriestraße, Römerstraße, An den Vier Linden, Köln-Rodenkirchen; Ortstermin mit Fachverwaltung und BV Rodenkirchen Beschlussvorlage Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0066/2021 Stand: 02.06.2022 Sachstandsbericht Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufwertung der Umgebung des Wegekreuzes an der Industriestraße / Römerstraße / An den Vier Linden in Köln-Rodenkirchen Die SPD-Fraktion hat den Antrag AN/0066/2021 modifiziert. Der Antrag AN/0066/2021 wird ersetzt durch den Antrag AN/0848/2021. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Umgebung des Wegekreuzes an der Industriestraße / Römerstraße / An den Vier Linden aufzuwerten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Kreuzungssituation ist insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich um einen wichtigen Verkehrsweg zum Interimsstandort des Bezirksamtes in der Industriestraße handelt, zu ertüchtigen. Die Maßnahmen sollen in einem Ortstermin mit der Fachverwaltung und der Bezirksvertretung Rodenkirchen besprochen werden. ...

August 7, 2026

Bezirksvertretung Rodenkirchen Beschleunigung des Schulbauprojekts Gymnasium Rondorf; Fachgespräch angekündigt

Bezirksvertretung Rodenkirchen Beschleunigung des Schulbauprojekts Gymnasium Rondorf; Fachgespräch angekündigt Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Miriam Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 22.06.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2026 öffentlich 8.2.2 Beschleunigung des Schulbauprojektes Gymnasium Rondorf, Antrag der CDU-Fraktion AN/0921/2026 Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, den Antrag AN/0921/ 2026 zu verta- gen mit der Maßgabe ein Fachgespräch mit der Verwaltung anzuberaumen und dabei insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Fragen zu den nachfolgenden The- menblöcken zu klären: 1.)a.) Welche Faktoren sind erforderlich, um die beiden Schulbauprojekte (Gymna- sium Rondorf und die zweite Grundschule Rondorf) in die nächste Planungsphase (LPH) zu hieven? b.) Für wann sind die nächsten LPH anvisiert? c.) Wann kann mit der Fertigstellung der beiden Schulen gerechnet werden? 2.) Die Fertigstellung der Bauabschnitte 1 bis 3 ist bis Ende 2028, der des BA 4 bis Ende 2029 geplant. Nach der bisherigen Planung wären dann auch die beide Schul- standorte fertig. Nunmehr kann ein Fertigstellungsdatum beider Schulen und damit auch der neuen Grundschule nicht mehr genannt werden. a.) Welches Grundschulangebot kann den Bewohner der BA 1 bis 4 gemacht werden? b.) Welche Verkehrsinfrastruktur kann den Schülern an die Hand gegeben werden, um an die Schulorte zu kommen? 3.) Schon bei der Beschlussfassung im Jahr 2023 zur Nutzung des Standorts der Eygelshovener Str für das Interim wurde seitens der Fraktion der Grünen ein Schul- busangebot und ein verbesserte Radweginfrastruktur aus den Ortsteilen Meschenich, Immendorf und Rondorf an die Schulen entlang der Sürther Str. und damit des Inte- rims gefordert worden. ...

August 7, 2026

Bezirksvertretung Rodenkirchen modifiziert Beschluss zur Müllentsorgung am Verteilerkreis Köln-Süd, prüft Zuständigkeiten und Parkmöglichkeiten für LKWs und Trucker-Parken; Einstimmig zugestimmt

Bezirksvertretung Rodenkirchen modifiziert Beschluss zur Müllentsorgung am Verteilerkreis Köln-Süd, prüft Zuständigkeiten und Parkmöglichkeiten für LKWs und Trucker-Parken; Einstimmig zugestimmt Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer AN/0694/2023 Stand: 30.07.2026 Sachstandsbericht Müllentsorgung am Verteilerkreis Köln-Süd 8.2.6 Müllentsorgung am Verteilerkreis Köln-Süd, Antrag der CDU-Fraktion AN/0694/2023 Die CDU-Fraktion modifiziert ihren Antrag. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, zu klären, wer für die mittige Fläche südlich des Verteilerkreises Köln-Süd zwischen den beiden Fahrbahnen der A555 nach Köln bzw. nach Bonn in Sachen Müllentsorgung zuständig ist. Abhängig vom Ergebnis wird die Verwaltung ferner gebeten, die notwendigen Schritte zur Einrichtung von Müllentsorgungsmöglichkeiten für die dort parkenden Trucker-Fahrer einzuleiten. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit das Parken von LKWs zulässig ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugstimmt. ...

August 7, 2026

Landkreis Lüneburg – Führerscheinstelle: Voraussetzungen und Unterlagen Am Springintgut 3, 21335 Lüneburg

Landkreis Lüneburg – Führerscheinstelle: Voraussetzungen und Unterlagen Am Springintgut 3, 21335 Lüneburg Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen für Fahrerlaubnis (FE) und Führerschein Klasse AM/A1/A2/ A/B/BE/L/T Klasse C/C1/CE/ C1E/D1/ D/DE/D1E Klasse AM/A1/A2/ A/B/BE/L/T Klasse C/C1/CE/ C1E/D1/ D/DE/D1E Umtausch *¹ Ersatz international n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n bei Kl. D1 aufwärts ab 50. Geb. ab Klasse D1 aufwärts n n n n n n n n n 53,60 € +14,30 € je Begleiter 45,90 € 45,90 € 51,60 € bis zu 128,40 € 33,00 € 49,10 € 16,30 € Landkreis Lüneburg · Fachgebiet Führerscheine Anschrift Am Springintgut 3 · 21335 Lüneburg Zuständigkeit (nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens) E-Mail fuehrerscheinstelle@landkreis-lueneburg.de A - C, W - Z 04131 26-1785 Frau Doose D - I 04131 26-1659 Herr Otte Aktuelle Informationen rund um Öffnungszeiten, J - P 04131 26-1344 Frau Höche Führerschein, Fahrerkarte & Co. finden Sie hier: Q - V 04131 26-1232 Frau Struck https://landkreis-lueneburg.de/fuehrerschein Führerschein-Pflichtumtausch *¹ A - Z 04131 26-1142 Frau Beder-Ahlf Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 11:00 Uhr · Di 13:30 - 16:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo - Do 8:00 - 16.00 Uhr; Fr 8:00 - 12:00 Uhr *¹ Umtausch eines vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheins *² Bitte ein analoges (Papier-) Bild mitbringen! Wir kleben das Bild in den internationalen Führerschein, der Ihnen dann direkt ausgehändigt wird. Gültigkeit: 1 bzw. 3 Jahre (abhängig vom Reiseziel) Der ADAC erteilt Auskunft darüber, in welchen Ländern -außerhalb der EU- Sie einen internationalen Führerschein benötigen. EU-Führerschein (Karte) alter Führerschein Gebühr 41,80 € ohne Probezeit, 42,60 € mit Probezeit n Bemerkungen und Hinweise Aktuelles Führungszeugnis, Belegart “O” (3 Monate gültig) über Einwohnermeldeamt oder www.fuehrungszeugnis.bund.de Letzter Papier-Führerschein wurde nicht in Lüneburg ausgestellt: Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde n n bei Klasse D1 aufwärts ab 50. Geburtstag ab Klasse D1 aufwärts n Neu- erteilung FE ab Klasse C1 aufwärts Führerschein Leistungs- und Reaktionstest (nicht älter als 1 Jahr) Allgemeinmedizinische Bescheinigung (nach Anlage 5 FeV; nicht älter als 1 Jahr) Personalausweis alternativ: Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung aktuelles, biometrisches Passbild (max. 1 Jahr alt) persönliche Vorsprache Antragsart Unterlagen Sehtestbescheinigung (max. 2 Jahre alt) Augenärztliches Zeugnis / Gutachten (nach Anlage 6 FeV; nicht älter als 2 Jahre) Bescheinigung über Schulung in Erster Hilfe bF 17 FE-Ersterteilung FE-Erweiterung Verlängerung FE, Klasse C/C1/CE/ C1E/D1/ D/DE/D1E Zusätzliche Gebühren fallen für Folgendes an: · Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), · Schlüsselzahl 96 (Fahrzeugkombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhänger > 750 kg) oder · Schlüsselzahl 196 (Berechtigung, Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen, wenn Besitz der Klasse B seit 5 Jahren + Schulung von 9 Unterrichtseinheiten, Mindestalter 25 Jahre) ...

August 7, 2026

Stadt Mosbach erhält Entsiegelungsprämie Waldsteige; erste Stadt erhält 24.000 Euro Prämie

Stadt Mosbach erhält Entsiegelungsprämie Waldsteige; erste Stadt erhält 24.000 Euro Prämie Mosbach erhält Prämie für Maßnahme „Waldsteige“: Baden-Württemberg.de Mosbach erhält Prämie für Maßnahme „Waldsteige“ Die Stadt Mosbach hat im Bereich der Straße „Waldsteige“ einen begrünten Mittelstreifen geschaffen. Das Bauministerium unterstützt die Maßnahme mit der Entsiegelungsprämie. 145 Quadratmeter Grün: Die Stadt Mosbach hat auf einem Teilstück der Straße „Waldsteige“ einen Teil der Verkehrsfläche entsiegelt. Der mittlere Fahrstreifen wurde komplett zurückgebaut, an seiner Stelle wurden Rosen sowie eine Gräser-Blumen-Mischung gepflanzt. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat die Maßnahme mit einer Entsiegelungsprämie in Höhe von 24.000 Euro unterstützt. ...

August 7, 2026

Zwei Autos kollidierten auf der Tiefenaustrasse in Bern; Drei verletzt, zwei Stunden Sperrung

Zwei Autos kollidierten auf der Tiefenaustrasse in Bern; Drei verletzt, zwei Stunden Sperrung Bern: Kollision zwischen zwei Autos – drei Personen verletzt Bern: Kollision zwischen zwei Autos – drei Personen verletzt Am Freitag, 7. August 2026, um kurz vor 10.35 Uhr, ging bei der Kantonspolizei Bern die Meldung ein, wonach es auf der Tiefenaustrasse in Bern zu einem Verkehrsunfall gekommen sei. Gemäss aktuellen Kenntnissen war ein Auto von Worblaufen herkommend in Richtung Bern unterwegs. Nachdem das Auto die Unterführung beim Kreisel zum Neufeldtunnel passierte, beabsichtigte die Lenkerin, wieder auf die Tiefenaustrasse einzubiegen. Gleichzeitig befand sich ein weiters Auto auf der Einspurstrecke in Richtung Bern am rechten Strassenrand. Der Lenker beabsichtigte das Auto zu wenden und fuhr auf die Tiefenaustrasse, um in Richtung Neufeld zu fahren. Dabei kam es aus noch zu klärenden Gründen zu einer Kollision zwischen den beiden Autos. ...

August 7, 2026

Movens Solutions GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Cottbus; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Torsten Martini

Movens Solutions GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Cottbus; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Torsten Martini Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 63 IN 181/26 Gericht: Cottbus Name, Vorname / Bezeichnung: Movens Solutions GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 233765 63 IN 181/26 | In dem Verfahren über den Antrag der Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 233765 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Vermietung von Fahrzeugen, Wohnmobilen und Caravans, die Durchführung von Transportaufträgen bis 3,5 t sowie die Vermittlung von Transportaufträgen jeglicher Art und die gewerbliche Personenbeförderung mit Taxi, Mietwagen und Chauffeurservice. | 1. Das am 24.04.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 05.08.2026 um 16:12 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini Kantstraße 164, 10623 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 030, EG, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, 03048 Cottbus Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 030, EG, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, 03048 Cottbus Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Cottbus Gerichtsplatz 2 03046 Cottbus einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Az.: 63 IN 181/26 | Amtsgericht Cottbus Insolvenzgericht Beschluss | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Movens Solution GmbH, Robert-Guthmann-Str. 14 A, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, vertreten durch die Geschäftsführer Severino Valentin Banik und Anja Fröhlich Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 233765 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Cottbus am 07.08.2026 beschlossen: | Der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 05.08.2026 wird im Tenor wie folgt berichtigt (Berichtigungen jeweils in kursiv und Fettdruck): Ziff. 4 des Beschlusses: Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur bestmöglichen Veräußerung aller immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin, mindestens für einen Kaufpreis von 8 TEUR, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehre

August 7, 2026

Polizei Dortmund führt Schwerpunktkontrollen im Evinger Stadtpark durch; Teleskopschlagstock und Machete sichergestellt

Polizei Dortmund führt Schwerpunktkontrollen im Evinger Stadtpark durch; Teleskopschlagstock und Machete sichergestellt Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Straßenkriminalität und Erhöhung der Verkehrssicherheit in verschiedenen Stadtteilen | Polizei Dortmund August 2026 | 14:04 Einsatz am 28. Juli 2026 (Eving, Huckarde, Lütgendortmund, Mengede) Im Rahmen von Kontrollmaßnahmen im Evinger Stadtpark beobachteten die Beamtinnen und Beamten eine minderjährige, polizeibekannte Person beim Handel mit Cannabis. Der Jugendliche wurde im Anschluss in die Obhut seiner Mutter übergeben. Bei einer darauffolgenden freiwilligen Durchsuchung des Zimmers stellten die Einsatzkräfte gefährliche Gegenstände sicher, darunter einen Teleskopschlagstock sowie eine Machete. ...

August 7, 2026