Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot Elbe; bis 31. August 2026 befristet

Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot Elbe; bis 31. August 2026 befristet Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen Niedrigwasser der Elbe Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen Niedrigwasser der Elbe 12.08.2026, 16:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Binnenschifffahrt weiterhin stark eingeschränkt – Gütertransporte auf der Straße werden vorübergehend erleichtert Wegen des anhaltenden Niedrigwassers können viele Güter derzeit nicht wie gewohnt per Binnenschiff transportiert werden. Sachsen erleichtert deshalb vorübergehend den Transport auf der Straße: Lkw, die solche Fahrten ersetzen, dürfen bis einschließlich 31. August 2026 auch sonn- und feiertags fahren. Die Regelung gilt auch für die Samstage, an denen wegen der Ferienreisezeit ein Lkw-Fahrverbot besteht. ...

August 12, 2026

Sächsisches Verkehrsministerium lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Sachsen; bis 31. August 2026 befristet

Sächsisches Verkehrsministerium lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Sachsen; bis 31. August 2026 befristet Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 1 Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Ihre Ansprechpartnerin Annegret Fischer Durchwahl Telefon +49 351 564 50021 medien@smil.sachsen.de* 12.08.2026 Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen Niedrigwasser der Elbe Binnenschifffahrt weiterhin stark eingeschränkt – Gütertransporte auf der Straße werden vorübergehend erleichtert Wegen des anhaltenden Niedrigwassers können viele Güter derzeit nicht wie gewohnt per Binnenschiff transportiert werden. Sachsen erleichtert deshalb vorübergehend den Transport auf der Straße: Lkw, die solche Fahrten ersetzen, dürfen bis einschließlich 31. August 2026 auch sonn- und feiertags fahren. Die Regelung gilt auch für die Samstage, an denen wegen der Ferienreisezeit ein Lkw-Fahrverbot besteht. Sachsens Verkehrsministerin Regina Kraushaar erklärt dazu: »Wer Lieferketten verlässlich halten will, darf nicht warten, bis es zu Engpässen kommt. Die Niedrigwasserlage wird voraussichtlich weiter anhalten. Deshalb schaffen wir befristet die Möglichkeit, notwendige Transporte für Rohstoffe, Vorprodukte oder Auslieferungen auf die Straße zu verlagern. Sachsen steht dazu fortlaufend im Austausch mit der Logistikbranche und hält die Lage genau im Blick.« Die Ausnahme gilt für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern, wenn sie Transporte ersetzen, die wegen des Niedrigwassers nicht über die Wasserstraße möglich sind. Auch unmittelbar damit verbundene Leerfahrten sind erlaubt. Nicht erfasst sind Großraum- und Schwertransporte. Wer in ein anderes Bundesland fährt, muss die dort geltenden Regeln beachten; erforderliche Genehmigungen müssen dort beantragt werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Archivstr. 1 01097 Dresden https://www.smil.sachsen.de/ ...

August 12, 2026

Unbekannte zündeten Mülltonnen Limbacher Straße Kaßberg an; 19 Bewohner evakuiert

Unbekannte zündeten Mülltonnen Limbacher Straße Kaßberg an; 19 Bewohner evakuiert Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 6 Medieninformation Polizeidirektion Chemnitz Ihre Ansprechpartnerin Jana Ulbricht Durchwahl Telefon +49 371 387 2020 medien.pd-c@ polizei.sachsen.de* 12.08.2026 18-Jähriger nach räuberischem Diebstahl festgenommen | Auseinandersetzung in Straßenbahn - Tatverdächtiger gestellt | Brand in Werkstatt hatte vier Verletzte zur Folge Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz Nr. 297|2026 Chemnitz 18-Jähriger nach räuberischem Diebstahl festgenommen Zeit: 11.08.2026, 20:45 Uhr Ort: OT Zentrum (2332) Am Dienstagabend ereignete sich in der Moritzstraße/Hermann- Fürstenheim-Straße ein räuberischer Diebstahl zum Nachteil eines Mannes (27). Beamte der Operativen Einsatzgruppe (OEG) stellten zwei Tatverdächtige (m/18, m/28, beide syrisch). Der 18-Jährige wurde vorläug festgenommen. Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit waren Beamte der OEG am gestrigen Abend von einem Sicherheitsdienstmitarbeiter angesprochen und auf eine Auseinandersetzung in der Hermann-Fürstenheim-Straße hingewiesen worden. Dort trafen die Polizisten auf mehrere Personen, worunter sich der Geschädigte (27) sowie die beiden Tatverdächtigen (m/18, m/28) befanden. Zeugenhinweisen zufolge soll der 18-Jährige den Weg des 27-jährigen Fahrradfahrers gekreuzt und diesen zum Anhalten aufgefordert haben. Als der 27-Jährige anhielt, habe sich der Heranwachsende 100 Euro aus einer Hosentasche des Geschädigten gegriffen. Als sich der 27- Jährige das Geld zurückholen wollte, schlug ihn der 18-Jährige mehrfach und schubste diesen gegen einen parkenden Pkw Mazda, welcher infolgedessen beschädigt wurde. Im weiteren Verlauf kamen der 28-Jährige und ein weiterer bislang unbekannter Komplize hinzu und versuchten das Handy des Geschädigten zu entwenden. Der Komplize üchtete. Das entwendete Hausanschrift: Polizeidirektion Chemnitz Hartmannstraße 24 09113 Chemnitz https://www.polizei.sachsen.de/ de/pdc.htm ...

August 12, 2026

Bayerisches Innenministerium, Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW über 7,5 t in Bayern; Gültig 15. bis 31. August 2026

Bayerisches Innenministerium, Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW über 7,5 t in Bayern; Gültig 15. bis 31. August 2026 Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung und des Fahrverbots gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung im Freistaat Bayern zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Seite 1 von 3 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 330 12. August 2026 Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung und des Fahrverbots gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung im Freistaat Bayern zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 11. August 2026, Az. C14-3612-21-220 Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt auf der Grundlage von § 46 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und § 4 Abs. 3 Satz 1 der Ferienreiseverordnung (FerienreiseV) in Verbindung mit Art. 2 Satz 1 Nr. 4, Art. 5 Satz 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende Allgemeinverfügung 1. Das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen ist abweichend von § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO gestattet, soweit der jeweilige Transport nachweislich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen steht. 2. Das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen ist abweichend von § 1 Abs. 1 FerienreiseV gestattet, soweit der jeweilige Transport nachweislich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen steht. 3. Dies gilt auch für Leerfahrten der oben genannten Fahrzeuge, die in direktem und nachweisbarem Zusammenhang mit einem der vorgenannten Transporte stehen. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Freistaates Bayern. 5. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO sofort vollziehbar. 6. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft. Nebenbestimmungen 1. Von der Allgemeinverfügung darf wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonn- und Feiertagsruhe, die Wohnbevölkerung und die Umwelt sowie zur Gewährleistung des Ferienreiseverkehrs nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden. 2. Es ist zu gewährleisten, dass die Ausnahmen unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und unter Beachtung der jeweiligen Verkehrslage in Anspruch genommen werden. ...

August 12, 2026

SWISSAID prepares emergency aid western Colombia; CHF 100,000 allocated to hard-to-reach rural communities

SWISSAID prepares emergency aid western Colombia; CHF 100,000 allocated to hard-to-reach rural communities Earthquake in Colombia: SWISSAID prepares emergency aid Our work Our focus Against hunger Agroecology Gender equality Seeds Climate Raw materials Emergency aid Our projects Guinea-Bissau Niger Tanzania Chad Kenya India Myanmar Ecuador Colombia Our focus Against hunger Agroecology Gender equality Seeds Climate Raw materials Emergency aid Our projects Guinea-Bissau Niger Tanzania Chad Kenya India Myanmar Ecuador Colombia ...

August 12, 2026

DVB; Busumleitungen wegen Baustellen im Dresdner Stadtgebiet, Langer Weg, Robert-Bosch-Ring, Bertolt-Brecht-Allee; Linien 63,64,86,89 ab 17.08 umgeleitet bis auf Weiteres

DVB; Busumleitungen wegen Baustellen im Dresdner Stadtgebiet, Langer Weg, Robert-Bosch-Ring, Bertolt-Brecht-Allee; Linien 63,64,86,89 ab 17.08 umgeleitet bis auf Weiteres Für neue Versorgungsleitungen und Wartehäuschen: Baustellen erfordern Busumleitungen - DVB | Dresdner Verkehrsbetriebe AG Datum 1 Tag zurück Datum Geben Sie ein Datum im Format TT.MM.JJJJ ein oder nutzen Sie die Pfeiltasten um durch den Kalender zu blättern. Drücken sie Enter um ein Datum auszuwählen. Datum 1 Tag vor Datum 12.08.2026 13.08.2026 14.08.2026 15.08.2026 16.08.2026 17.08.2026 18.08.2026 ...

August 12, 2026

Verkehrsteilnehmer in Icker Durchfahrtsverbot Osterstraße und Espowe; Gültig bis 21. August

Verkehrsteilnehmer in Icker Durchfahrtsverbot Osterstraße und Espowe; Gültig bis 21. August Verkehrsteilnehmer ignorieren Umleitungsempfehlung - Osterstraße und Espowe ab sofort für Durchfahrtsverkehr gesperrt / Gemeinde Belm Verkehrsteilnehmer ignorieren Umleitungsempfehlung - Osterstraße und Espowe ab sofort für Durchfahrtsverkehr gesperrt In dieser Woche ist die Ortsdurchfahrt in Icker auf den Landesstraßen 87 (Icker Landstraße) und 109 (Lechtinger Straße) wegen Straßensanierungsarbeiten voll gesperrt. Die Umleitungsausweisung der Verkehrsbehörde des Landkreises ist weiträumig ausgeschildert – nur halten sich etliche Verkehrsteilnehmer nicht daran und fahren über „Schleichwege“ durch die ländlichen Wohngebiete an den Straßen Espowe und Osterstraße. An der Osterstraße liegt u.a. auch die Grundschule Icker, an der morgen nach den Ferien wieder der Unterricht beginnt. ...

August 12, 2026

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Keine harte Priorisierung von lärmarmen Belägen mehr

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Keine harte Priorisierung von lärmarmen Belägen mehr Teilerfolg für Städte und Gemeinden – Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab | Schweizerischer Städteverband SSV Der Schweizerische Städteverband verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Klima, Umwelt und Energie ...

August 12, 2026

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 in Bern; Gemeinden behalten Spielraum bei Tempo 30

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 in Bern; Gemeinden behalten Spielraum bei Tempo 30 Schweizerischer Gemeindeverband Schweizerischer Städteverband Holzikofenweg 8 | Postfach | 3001 Bern Monbijoustrasse 8 | Postfach | 3001 Bern Telefon +41 31 380 70 00 Telefon +41 31 356 32 32 verband@chgemeinden.ch info@staedteverband.ch www.chgemeinden.ch www.staedteverband.ch Medienmitteilung Bern, 12. August 2026 Teilerfolg für Städte und Gemeinden – Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab Städte und Gemeinden lehnten den Vorschlag des Bundesrats für die Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 ab und können nun einen Teilerfolg erzielen. Denn der Bundesrat setzt eine weniger Tempo-30 feindliche Variante um, als er sie in die Vernehmlassung gegeben hat. Die Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptachsen bleibt zwar erschwert, ist bei erhöhtem Lärm und Risiken für Menschen aber weiterhin möglich. Die starre Priorisierung von lärmarmen Belägen ist vom Tisch. ...

August 12, 2026

Le Conseil fédéral met en œuvre une variante moins restrictive des 30 km/h à Berne; fin de priorité absolue aux revêtements phonoabsorbants

Le Conseil fédéral met en œuvre une variante moins restrictive des 30 km/h à Berne; fin de priorité absolue aux revêtements phonoabsorbants Association des Communes Suisses Union des villes suisses Holzikofenweg 8 | case postale| 3001 Berne Monbijoustrasse 8 | case postale| 3001 Berne Téléphone +41 31 380 70 00 Téléphone +41 31 356 32 32 verband@chgemeinden.ch info@staedteverband.ch www.chcommunes.ch www.staedteverband.ch Communiqué de presse Berne, le 12 août 2026 Succès partiel pour les villes et les communes – le Conseil fédéral assouplit la mise en œuvre de la motion visant à limiter le 30 km/h ...

August 12, 2026