Polizisten kontrollierten den Fahrer eines Mercedes in der Straße Ausbau; Strafanzeige wegen Pflichtversicherungsgesetz

Polizisten kontrollierten den Fahrer eines Mercedes in der Straße Ausbau; Strafanzeige wegen Pflichtversicherungsgesetz PKW ohne Versicherung | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Am Montagabend kontrollierten Polizisten den Fahrer eines Mercedes, der in der Straße „Ausbau“ unterwegs war. Bei der Prüfung des Kennzeichens stellte sich heraus, dass der Mercedes über keine gültige Versicherung verfügte und durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Entstempelung ausgeschrieben war. Die Polizisten untersagtem dem Mann die Weiterfahrt, entstempelten die Kennzeichen und nahmen eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf. ...

August 12, 2026

Stadt Leipzig baut die Haltestelle Ludwig-Jahn-Straße in Böhlitz-Ehrenberg barrierefrei aus; Kosten 160.000 Euro, 90% Förderung durch ZVNL

Stadt Leipzig baut die Haltestelle Ludwig-Jahn-Straße in Böhlitz-Ehrenberg barrierefrei aus; Kosten 160.000 Euro, 90% Förderung durch ZVNL Haltestelle Ludwig-Jahn-Straße in Böhlitz-Ehrenberg wird barrierefrei ausgebaut - Stadt Leipzig Haltestelle Ludwig-Jahn-Straße in Böhlitz-Ehrenberg wird barrierefrei ausgebaut Ab Montag, 24. August 2026, wird in der Leipziger Straße in Böhlitz-Ehrenberg die Bushaltestelle „Ludwig-Jahn-Straße“ barrierefrei ausgebaut. Dabei wird auch ein Blindenleitsystem installiert, damit die Fahrgäste der Linie 62 sicher zum gegenüberliegenden Fußweg gelangen. Während der Bauzeit muss die Leipziger Straße halbseitig gesperrt werden. Sie wird deshalb stadtauswärts zwischen Buchener Straße und Schönauer Landstraße als Einbahnstraße eingerichtet. Stadteinwärts wird weiträumig über die Schönauer Landstraße, Heinrich-Heine-Straße sowie die Südstraße umgeleitet. Fußgängerinnen und Fußgänger werden bei wechselnder Verkehrsführung an der Baustelle vorbeigeführt. Für entfallene Bushaltestellen werden Ersatzhaltestellen eingerichtet. ...

August 12, 2026

Unbekannte Täter entwenden 500 Liter Diesel vom Sattelzug am BAB 9, Parkplatz Borker Heide FR Leipzig; Schaden ca. 1.000 Euro

Unbekannte Täter entwenden 500 Liter Diesel vom Sattelzug am BAB 9, Parkplatz Borker Heide FR Leipzig; Schaden ca. 1.000 Euro Diesel aus Sattelzug entwendet | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Montag,10.08.2026, 21:00 Uhr bis Dienstag, 11.08.2026, 03:30 Uhr BAB 9, Parkplatz Borker Heide FR Leipzig In der Nacht zu Dienstag stellte der Fahrer eines Sattelzugs bei seiner morgendlichen Abfahrtskontrolle fest, dass sein Tankdeckel geöffnet worden war. Bislang unbekannte Täter entwendeten insgesamt 500 Liter Dieselkraftstoff aus dem Fahrzeug. Polizisten sicherten Spuren und nahmen eine Strafanzeige auf. Der entstandene Schaden wird auf circa 1.000 Euro geschätzt. ...

August 12, 2026

Regionalbus Oberlausitz GmbH Radeberg-Ullersdorf-Rossendorf Umleitungsfahrplan; Umleitung wegen Baustelle ab 17.08.2026

Regionalbus Oberlausitz GmbH Radeberg-Ullersdorf-Rossendorf Umleitungsfahrplan; Umleitung wegen Baustelle ab 17.08.2026 Verkehrstage Fahrtnummer Verkehrshinweise Radeberg Bahnhof Radeberg Rathenaustraße Radeberg Goethestraße Radeberg Richard-Wagner-Str Großerkmannsdorf Alte Hauptstr Großerkmannsdorf Schule Großerkmannsdorf Oberdorf Kleinerkmannsdorf Ullersdorf Schule Ullersdorf Gemeindezentrum Linie 521 nach Dresden Schillerplatz Ullersdorf Am Sportplatz Weißig Einkaufszentrum Weißig Einkaufszentrum Dresden Bühlau Ullersdorfer Pl Weißig Fußweg zum Napoleonstein Rossendorf Schänkhübel Siedlung Rossendorf B 6 Rossendorf Forschungszentrum (1) (Ersatzhalt 91) (2) (2) (2) (2) (2) (2) (1) (2) (1) (2) (2) (1) (22) (2) (2) (1) (1) ab ab an 1 ...

August 12, 2026

Regionalbus Oberlausitz GmbH Umleitungsfahrplan Rossendorf - Ullersdorf - Radeberg; Gültig ab 17.08.2026

Regionalbus Oberlausitz GmbH Umleitungsfahrplan Rossendorf - Ullersdorf - Radeberg; Gültig ab 17.08.2026 Verkehrstage Fahrtnummer Verkehrshinweise Rossendorf Forschungszentrum Siedlung Rossendorf B 6 Rossendorf Schänkhübel Weißig Fußweg zum Napoleonstein Weißig Einkaufszentrum Ullersdorf Am Sportplatz Linie 521 von Dresden Schillerplatz Ullersdorf Gemeindezentrum Ullersdorf Schule Kleinerkmannsdorf Kleinerkmannsdorf Großerkmannsdorf Oberdorf Großerkmannsdorf Schule Großerkmannsdorf Alte Hauptstr Radeberg Richard-Wagner-Str Radeberg Georg-Büchner-Str Radeberg Juri-Gagarin-Str Radeberg Robert-Blum-Weg Radeberg H.-Gläser-Str Radeberg Goethestraße Radeberg Rathenaustraße Radeberg Bahnhof (1) (2) (1) (1) (2) (1) (2) (1) (1) (1) (2) (1) (1) (1) (1) (2) (2) (2) (2) (1) (Ersatzhalt 92) (1) ab an an 2 ...

August 12, 2026

Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen Vollsperrung der L903 zwischen Bad Laasphe-Puderbach und Bad Berleburg-Richstein; Dauer voraussichtlich bis Herbst 2027 und Umleitung ausgeschildert

Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen Vollsperrung der L903 zwischen Bad Laasphe-Puderbach und Bad Berleburg-Richstein; Dauer voraussichtlich bis Herbst 2027 und Umleitung ausgeschildert L903: Vollsperrung zwischen Bad Laasphe-Puderbach und Bad Berleburg-Richstein ab Dienstag - Straßen.NRW L903: Vollsperrung zwischen Bad Laasphe-Puderbach und Bad Berleburg-Richstein ab Dienstag Bad Laasphe (straßen.nrw). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen führt ab Dienstag (18.08.) die Bauarbeiten zur Ertüchtigung der L903 zwischen Puderbach bis Richstein aus. Der erste Bauabschnitt beginnt am Ortsausgang Puderbach und endet nach etwa 400 Metern, insgesamt wird die L903 auf einer Länge von rund 1,2 Kilometern ertüchtigt. Die Bauarbeiten können nur unter Vollsperrung durchgeführt werden und dauern voraussichtlich bis zum Herbst 2027 an. Eine entsprechende Umleitung wird über Bad Laasphe – Sassenhausen – Dotzlar – Arfeld ausgeschildert. ...

August 12, 2026

Schleswig-Holsteinisches Wirtschaftsministerium gewährt Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot in Schleswig-Holstein; Großraum- und Schwertransporte ausgeschlossen

Schleswig-Holsteinisches Wirtschaftsministerium gewährt Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot in Schleswig-Holstein; Großraum- und Schwertransporte ausgeschlossen Ausnahme SuF-Fahrverbot Niedrigwasser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | Postfach 7128 | 24171 Kiel Landrätinnen und Landräte sowie (Ober-) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreise und kreisfreien Städte Straßenverkehrsbehörden - Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Fachbereich 431, Straßenverkehrsrecht Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Straßenverkehrsbehörden - in Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Eckernförde, Elmshorn, Geesthacht, Glinde, Heide, Henstedt- Ulzburg, Husum, Itzehoe, Kaltenkirchen, Norderstedt, Pinneberg, Quickborn, Reinbek, Rendsburg, Schleswig, Wedel nachrichtlich: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS); Referat IV 42 Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Sachgebiet 131 Ihr Zeichen: / Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen: VII 438 - 42900/2026 Meine Nachricht vom: / geschwärzter Text geschwärzter Text@wimi.landsh.de Telefon: 0431/988-4736 Telefax: 0431 988-617-4736 August 2026 Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel (Barrierefreier Zugang) | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-4700 | poststelle@wimi.landsh.de | De-Mail: poststelle@wimi.landsh.de-mail.de | www.schleswig-holstein.de/wirtschaftsministerium | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Dokumente. 2 / 2 Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO und vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der trockenen Wettersituation werden teils extreme Niedrigwasserstände in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen verzeichnet. Am Rhein werden die Pegelstände des Extremjahres 2018 bereits unterschritten. Die Donau verzeichnet ebenfalls historische Tiefstände. Auch an der Elbe wurden außergewöhnlich niedrige Wasserstände erreicht. Die Binnenschifffahrt ist hierdurch stark beeinträchtigt. Logistikketten, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft notwendig sind, sind betroffen. Eine (teilweise) Verlagerung auf die Straße ist unumgänglich. Einer Bitte des Bundesministeriums für Verkehr folgend werden daher für Schleswig- Holstein folgende Regelungen getroffen: Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen stehen. Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Abs. 3 Ferienreiseverordnung vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen stehen. Die Ausnahmegenehmigungen gelten auch für erforderliche Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den vorgenannten Beförderungen stehen. Die vorstehenden Ausnahmegenehmigungen gelten nicht für Großraum- und Schwertransporte. Die vorstehenden Ausnahmeregelungen gelten ab sofort und sind befristet bis einschließlich den 31. August 2026. Solle eine Verlängerung erforderlich sein, werde ich Sie hierüber mit einem weiteren Schreiben informieren. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bitte ich, die für die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots zuständigen Dienststellen der Polizei entsprechend zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen gez. geschwärzter Text

August 12, 2026

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Kein starres Lärmschutzpriorisierung, Verhältnismässigkeit bleibt

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Kein starres Lärmschutzpriorisierung, Verhältnismässigkeit bleibt Schweizerischer Gemeindeverband - Teilerfolg für Gemeinden: Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab - Schweizerischer Gemeindeverband Teilerfolg für Gemeinden: Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab Städte und Gemeinden lehnten den Vorschlag des Bundesrats für die Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 ab und können nun einen Teilerfolg erzielen. Denn der Bundesrat setzt eine weniger Tempo-30 feindliche Variante um, als er sie in die Vernehmlassung gegeben hat. Die Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptachsen bleibt zwar erschwert, ist bei erhöhtem Lärm und Risiken für Menschen aber weiterhin möglich. Die starre Priorisierung von lärmarmen Belägen ist vom Tisch. Der Bundesrat setzt die Motion 21.4516 von Nationalrat Peter Schilliger schwächer um als in der Vernehmlassung vorgesehen. Zwar muss in Tempo-30-Gutachten neu nachgewiesen werden, dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse gewährleistet bleibt, aber der Bundesrat hat die rigide Priorisierung von lärmarmen Belägen fallen gelassen. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband begrüssen dies sehr. Die starre Einbaupflicht von lärmarmen Belägen und ihre einseitige Priorisierung beim Lärmschutz war aus kommunaler Sicht der problematischste Punkt und markierte zugleich einen harten Eingriff in die Gemeindeautonomie. Die Änderung hätte zu Mehrkosten, Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand geführt und den lokalen Handlungsspielraum unnötig eingeschränkt. Städte und Gemeinden werten es positiv, dass der Bundesrat in diesem Punkt ihren Anliegen Gehör schenkt und zumindest das Prinzip der Verhältnismässigkeit bei verkehrlichen Massnahmen respektiert. Der neu erforderliche Nachweis, dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse nach Einführung von Tempo 30 gewährleistet bleibt, wird indes unnötigen Zusatzaufwand verursachen. Weitere Rechtsverfahren und Streitigkeiten rund um Tempo 30 auf lokaler Ebene sind vorprogrammiert. Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen bedeuten aber keine grundlegenden Änderungen in Bezug auf die aktuelle Praxis. Sie bestärken die Möglichkeit, bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte und Sicherheitsbedenken auch weiterhin auf Temporeduktionen im Siedlungsgebiet und damit auf mehr Lebensqualität für die Menschen zu setzen. Deshalb fordern der Städteverband und der Gemeindeverband alle kantonalen Behörden dazu auf, Tempo-30-Projekte nicht weiter zu blockieren oder zu erschweren, sondern die Gemeinden und Städte selbst beurteilen zu lassen, wo Temporeduktionen sinnvoll und nötig sind. Der Städteverband und der Gemeindeverband werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass Tempo 30 ohne unnötige Hürden dort umgesetzt werden kann, wo die Verkehrssicherheit, der Lärmschutz, der Verkehrsfluss und die Lebensqualität es erfordern. Der im Herbst 2025 von über 600 Gemeinde- und Stadtpräsidien unterzeichnete offene Brief macht deutlich, dass der Handlungsspielraum der kommunalen Behörden in diesem Bereich respektiert werden muss. ...

August 12, 2026

vhh.mobility baut Betriebshof für autonome Shuttles in Hamburg-Harburg; Eigenstrom deckt 1.400 Busladungen/Jahr

vhh.mobility baut Betriebshof für autonome Shuttles in Hamburg-Harburg; Eigenstrom deckt 1.400 Busladungen/Jahr Unsere Bauprojekte in und um Hamburg | vhh.mobility In den kommenden Jahren setzt die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH eine Reihe an Bauprojekten in Hamburg und der Metropolregion um. Hinzu kommen Infrastruktur-Erneuerungen und eine Umrüstung auf E-Mobilität auf den vhh.mobility Betriebshöfen. Hamburg setzt auf autonome Fahrzeuge, um in Zukunft noch mehr Menschen an das ÖPNV-Netz anzubinden und den Takt weiter zu erhöhen. Hierfür baut vhh.mobility einen Betriebshof, der speziell auf den Betrieb mit autonomen Shuttles ausgelegt ist. ...

August 12, 2026

Land Baden-Württemberg erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers; Lieferketten gestärkt durch Straßentransport

Land Baden-Württemberg erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers; Lieferketten gestärkt durch Straßentransport Baden-Württemberg.de: Der Newsletter der Landesregierung vom 10. August 2026: Baden-Württemberg.de Land erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers Das anhaltende Niedrigwasser beeinträchtigt zunehmend die Binnenschifffahrt und damit wichtige Lieferketten. Baden-Württemberg reagiert darauf und schafft zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße. Positive Sicherheitsbilanz der Fußballsaison 2025 Mosbach erhält Prämie für Maßnahme „Waldsteige“ Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg Staatsministerium Baden-Württemberg Pressestelle der Landesregierung Richard-Wagner-Str. 15 70184 Stuttgart E-Mail: internet@stm.bwl.de Verantwortlich für den Inhalt: Uwe Sattler, Referat Online-Kommunikation, Social Media und Webseite ...

August 12, 2026