Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Ausschreibung von Schulratsstellen – Landkreis Neumarkt i.d.Oberpfalz und Main-Spessart; Fachliche Leiterstelle nicht teilzeitfähig

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Ausschreibung von Schulratsstellen – Landkreis Neumarkt i.d.Oberpfalz und Main-Spessart; Fachliche Leiterstelle nicht teilzeitfähig Ausschreibung von Schulratsstellen Seite 1 von 4 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 315 29. Juli 2026 Ausschreibung von Schulratsstellen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Juli 2026, Az. IV.3-BO7126.3/26/1 Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin (m/w/d) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neumarkt i.d.Oberpfalz ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 286) konkretisiert. Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Auf die Stelle des weiteren Schulrats/der weiteren Schulrätin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Haupt- bzw. Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Der Bewerbung ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt. Die ausgeschriebene Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Bei Versetzungsanträgen von Fachlichen Leitern bzw. Fachlichen Leiterinnen und weiteren Schulräten bzw. weiteren Schulrätinnen sind die dienstlichen Belange des Staatlichen Schulamts, an dem sie tätig sind, zu berücksichtigen. Ein Wechsel vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das Staatsministerium behält sich insofern vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. ...

July 29, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch KiPrax in Bayern; tritt am 1. August 2026 in Kraft.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch KiPrax in Bayern; tritt am 1. August 2026 in Kraft. Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ Seite 1 von 5 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 312 29. Juli 2026 2230.1.3-K Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2026, Az. VII.5-BS9203.0-3/16/6 1. Die Anlagen 1 und 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ vom 7. Juli 2025 (BayMBI. Nr. 307), werden durch folgende Anlagen ersetzt: „Anlage 1: Am Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ teilnehmende Berufsfachschulen für Kinderpflege Anlage 2: Stundentafel für die Berufsfachschulen für Kinderpflege im Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)““ 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2026 in Kraft. Martin W u n s c h Ministerialdirektor ...

July 29, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bekanntmachung Schulversuch Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik in Bayern; 18 Monate Vollzeit möglich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bekanntmachung Schulversuch Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik in Bayern; 18 Monate Vollzeit möglich Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“ Seite 1 von 8 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 308 29. Juli 2026 2236.9.1-K Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Juli 2026, Az. VII.5-BS9201.0-8/3/6 Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch Gesetz vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 260) geändert worden ist, für den Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“ folgende Vorschriften: 1. Ziel des Schulversuchs 1Mit dem Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“ soll erprobt werden, inwieweit die in Vollzeitform bisher zweijährige Weiterbildung an Fachakademien für Heilpädagogik in 18 Monaten (Vollzeit) bzw. drei Jahren (hälftige Teilzeit) möglich ist. 2Durch die Einhaltung der Vorgaben der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung) bleibt die Anerkennung dieser Weiterbildung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland erhalten. 2. Teilnahme am Schulversuch und Evaluation 2.1 1An dem Schulversuch nehmen die in Anlage 1 aufgeführten öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Heilpädagogik teil. 2Für staatlich anerkannte Fachakademien für Heilpädagogik bleibt das Erfordernis einer gemäß Art. 99 Abs. 1 BayEUG notwendigen Genehmigung unberührt. 2.2 1Der Schulversuch wird evaluiert. 2Die teilnehmenden Fachakademien verpflichten sich, an der Evaluation mitzuwirken und die dazu erforderlichen Auskünfte unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erteilen. 3. Anzuwendende Bestimmungen 3.1 Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden: – das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), – die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO), – die Schulordnung für die Fachakademien (FakO), – das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), – das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) und – die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002) 3.2 Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten im Allgemeinen die Bestimmungen zu den zweijährigen Fachakademien einschließlich der besonderen ...

July 29, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Verwendung von Lehrkräften an kommunalen und privaten beruflichen Schulen in Bayern; genehmigungsfreie Einstellung möglich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Verwendung von Lehrkräften an kommunalen und privaten beruflichen Schulen in Bayern; genehmigungsfreie Einstellung möglich Verwendung von Lehrkräften an kommunalen sowie Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an privaten beruflichen Schulen Seite 1 von 14 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 314 29. Juli 2026 2236.2.2-K Verwendung von Lehrkräften an kommunalen sowie Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an privaten beruflichen Schulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. Juli 2026, Az. VII.7-BP9001.2/70/8 Zum Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1, Art. 94 sowie Art. 99 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) an beruflichen Schulen erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Bestimmungen: Teil A Allgemeine Bestimmungen für kommunale Schulen 1Die Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an Schulen kommunaler Schulträger ist gemäß Art. 27 Abs. 4 Satz 1 BayEUG der jeweiligen Schulaufsicht nur anzuzeigen. 2Das Vorliegen der Voraussetzungen nach dieser Bekanntmachung wird von der Schulaufsicht nicht geprüft, sie kann allerdings auf Ersuchen einer Kommune vor der Einstellung beratend tätig werden. 3Im Falle von Beschwerden oder schulaufsichtlichen Beanstandungen hat die Kommune das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einstellung und Verwendung einzelner Lehrkräfte gegenüber der Schulaufsicht nachzuweisen. Teil B Allgemeine Bestimmungen für Schulen in privater Trägerschaft 1. Persönliche Eignung Voraussetzung für den Einsatz und die Verwendung ist in jedem Fall das Vorliegen der persönlichen Eignung gemäß Art. 59 Abs. 1 Satz 4 und Art. 94 Abs. 2 BayEUG. 2. Genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung 1Die genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung gemäß Nr. 2.1 ist der Schulaufsichtsbehörde rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. 2Die genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung gemäß Nr. 2.2 erfordert keine Anzeige bei der Schulaufsichtsbehörde. 3Die genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung gemäß Nr. 2.3 ist der Schulaufsichtsbehörde rechtzeitig vor der Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen; mit der Anzeige ist glaubhaft zu machen, dass sich der Schulträger rechtzeitig und nachdrücklich um eine geeignete Lehrkraft bemüht hat. 2.1 Genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung bei Anzeigepflicht 2.1.1 1Keiner Genehmigung, aber einer Anzeige gemäß Nr. 2 Satz 1, bedarf die Einstellung und Verwendung einer Lehrkraft, soweit sie über eine in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz erworbene Lehramtsqualifikation verfügt und dieser entsprechend im Unterricht eingesetzt werden soll. 2Dies trifft z. B. auf folgende Lehrerberufsqualifikationen zu: ...

July 29, 2026

Berufsfachschulen für Kinderpflege in Bayern zeigen Stundentafel im Schulversuch KiPrax; 125 Stunden Sozialpädagogische Praxis, Fokus auf Praxisanteil

Berufsfachschulen für Kinderpflege in Bayern zeigen Stundentafel im Schulversuch KiPrax; 125 Stunden Sozialpädagogische Praxis, Fokus auf Praxisanteil Anlage 2: Stundentafel für die Berufsfachschulen für Kinderpflege im Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ Pflichtfächer Unterrichtsstunden1 Schuljahr Schuljahr Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht Religionslehre und Religionspädagogik nach Konfession2 1 2 Deutsch und Kommunikation 3 3 Englisch 1 1 Politik und Gesellschaft, Berufs- und Rechtskunde 2 2 Pädagogik und Psychologie 3 4 Mathematisch-naturwissenschaftliche Gesundheit Bildung mit Ökologie und 2 3 Praxis- und Methodenlehre ...

July 29, 2026

Fachakademien für Heilpädagogik Feucht, Rummelsberg, Markt Indersdorf, München, Regensburg, Augsburg, Würzburg: Schulversuch Verkürzte Weiterbildung; Mehrere bayerische Bezirke beteiligt

Fachakademien für Heilpädagogik Feucht, Rummelsberg, Markt Indersdorf, München, Regensburg, Augsburg, Würzburg: Schulversuch Verkürzte Weiterbildung; Mehrere bayerische Bezirke beteiligt Anlage 1: Am Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“ teilnehmende Fachakademien für Heilpädagogik Anlage 1 Am Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“ teilnehmende Fachakademien für Heilpädagogik: Regierungsbezirk Mittelfranken Fachakademie für Heilpädagogik der PFH gemeinnützige GmbH Feucht Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg der Rummelsberger Dienste gAG Regierungsbezirk Oberbayern Fachakademie für Heilpädagogik Markt Indersdorf der Franziskuswerk Schönbrunn gGmbH Städtische Fachakademie für Heilpädagogik München Regierungsbezirk Oberpfalz Private Fachakademie für Heilpädagogik der katholischen Jugendfürsorge Regensburg Regierungsbezirk Schwaben Private Fachakademie für Heilpädagogik der katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. Regierungsbezirk Unterfranken Fachakademie für Heilpädagogik Würzburg des Sozialdienstes kath. Frauen e. V.

July 29, 2026

Fachakademien für Heilpädagogik Stundentafel Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung“; 1800 Unterrichtsstunden insgesamt

Fachakademien für Heilpädagogik Stundentafel Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung“; 1800 Unterrichtsstunden insgesamt Anlage 2: Stundentafel für die Fachakademien für Heilpädagogik im Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“ Anlage 2 Stundentafel für die Fachakademien für Heilpädagogik im Schulversuch „Verkürzte Weiterbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik“ Fächer Gesamtstunden Pflichtfächer Heilpädagogik 280 Psychologie 200 Medizin 60 Soziologie 40 Rechtskunde 40 Heilpädagogische Handlungsansätze, Konzepte und Methoden 700 Heilpädagogisches Handeln1 480 Summe 1800 Wahlfächer gemäß § 13 Abs. 5 FakO 1 Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten.

July 29, 2026

Schülerinnen und Schüler der Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe legen 2027 Abschlussprüfungen in Bayern ab; Nachtermin am 21. September 2027

Schülerinnen und Schüler der Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe legen 2027 Abschlussprüfungen in Bayern ab; Nachtermin am 21. September 2027 Abschlussprüfung 2027 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe Seite 1 von 3 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 311 29. Juli 2026 Abschlussprüfung 2027 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2026, Az. VII.5-BS9500.0-3/18/64 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2027 an folgendem Termin statt: Dienstag, 8. Juni 2027 Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie Bearbeitungszeit: 120 Minuten (9.30 bis 11.30 Uhr) Die Prüfung können auch Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Fachschulen für Heilerziehungspflege ablegen. Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerberinnen und Bewerber findet zudem am Dienstag, 15. Juni 2027 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr) Berufs- und Rechtskunde (11.15 bis 12.15 Uhr) Freitag, 18. Juni 2027 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr) Politik und Gesellschaft (11.15 bis 12.15 Uhr) und am Dienstag, 22. Juni 2027 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Englisch (9.30 bis 10.30 Uhr) Übungen zur Religionspädagogik (11.15 bis 12.15 Uhr) statt. Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden. ...

July 29, 2026

Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Kinderpflege und Sozialpflege in Bayern Abschlussprüfungen 2027; Nachtermin 27. September 2027

Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Kinderpflege und Sozialpflege in Bayern Abschlussprüfungen 2027; Nachtermin 27. September 2027 Abschlussprüfung 2027 an Berufsfachschulen für Kinderpflege und an Berufsfachschulen für Sozialpflege Seite 1 von 2 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 306 29. Juli 2026 Abschlussprüfung 2027 an Berufsfachschulen für Kinderpflege und an Berufsfachschulen für Sozialpflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13. Juli 2026, Az. VII.5-BS9500.0-3/18/54 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege findet 2027 an folgenden Terminen statt: Dienstag, 22. Juni 2027 8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie Donnerstag, 24. Juni 2027 8.30 bis 10.00 Uhr Deutsch und Kommunikation Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist: Montag, 27. September 2027 8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie Mittwoch, 29. September 2027 8.30 bis 10.00 Uhr Deutsch und Kommunikation 2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2027 an folgenden Terminen statt: Dienstag, 22. Juni 2027 9.30 bis 10.30 Uhr Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung Donnerstag, 24. Juni 2027 9.30 bis 11.00 Uhr Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist: Montag, 27. September 2027 9.30 bis 10.30 Uhr Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung ...

July 29, 2026

Staatliche Berufsfachschulen für Kinderpflege in Bayern nehmen am KiPrax-Schulversuch teil; etwa 30 Schulen beteiligt

Staatliche Berufsfachschulen für Kinderpflege in Bayern nehmen am KiPrax-Schulversuch teil; etwa 30 Schulen beteiligt Anlage 1: Am Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ teilnehmende Berufsfachschulen für Kinderpflege Anlage 1: Am Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ teilnehmende Berufsfachschulen für Kinderpflege: Regierungsbezirk Mittelfranken Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Fürth Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Höchstadt a. d. Aisch Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege Nürnberg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Scheinfeld Regierungsbezirk Niederbayern Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Landshut-Schönbrunn Regierungsbezirk Oberbayern Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Eichstätt Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Freising Private Berufsfachschule für Kinderpflege der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste Ingolstadt der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste (GGSD) Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Miesbach Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Mühldorf a. Inn Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege München Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege München-Land Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Starnberg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Schongau Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Traunstein Regierungsbezirk Oberfranken Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Bayreuth Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Coburg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Forchheim Regierungsbezirk Oberpfalz Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Oberviechtach Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Regensburg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Sulzbach-Rosenberg Regierungsbezirk Schwaben Berufliche Schulen Wittelsbacher Land, Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Friedberg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Höchststadt a. d. Donau Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Kaufbeuren Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Kempten (Allgäu) Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Neusäß ...

July 29, 2026