Unternehmen versenden Post digital in der Schweiz; Zustellquote steigt dank Adressprüfung

Unternehmen versenden Post digital in der Schweiz; Zustellquote steigt dank Adressprüfung Ohne IT-Projekt digital versenden mit ePost SmartSend Ohne IT-Projekt digital versenden mit ePost SmartSend Digital zustellen klingt nach einem grossen IT-Projekt? Mit ePost SmartSend nicht. Sie versenden Briefe und Rechnungen direkt im Browser – ohne Software-Installation, ohne Schnittstelle, ohne Vorwissen. SmartSend prüft jede Adresse, wählt automatisch den günstigsten Kanal und stellt digital oder physisch zu. So gelingt der Einstieg Schritt für Schritt. ...

August 15, 2026

HUK-COBURG Versicherung Ralf Steinstrass in Mürlenbach verweigert Angebote; Wohnmobil- und Elektroauto-Angebote nur Bestandskunden

HUK-COBURG Versicherung Ralf Steinstrass in Mürlenbach verweigert Angebote; Wohnmobil- und Elektroauto-Angebote nur Bestandskunden ✅ Unternehmen in Mürlenbach ► 5290 Unternehmen HUK-COBURG Versicherung Ralf Steinstrass in Mürlenbach Versicherung · Autoversicherung · Berufsunfähigkeitsversicherung · Tierpension LVM Versicherung Martin Emmerichs - Versicherungsagentur Wir wollten ein teures Wohnmobil versichern, Daten vorab telefonisch besprochen. Erster Termin wurde kurzfristig telefonisch gecancelt aus privaten Gründen und ein neuer Termin vereinbart. Teure WoMos würden nur an nBestandskunden vermittelt mit mehreren Verträgen.- Auf das Angebot mein Elektroauto ebenfalls aufzunehmen wird gesagt dass reicht nicht . Man hatte also nie vor uns ein Angebot zu machen! Das steht jedem Versicherer frei aber dann muss man nicht die Zeit der Interessenten vergeuden ...

August 14, 2026

Konkursamt Appenzell Ausserrhoden verkauft 100 Couverts in 9055 Bühler AR; Eigentumsübergang durch Freihandverkaufsverfügung

Konkursamt Appenzell Ausserrhoden verkauft 100 Couverts in 9055 Bühler AR; Eigentumsübergang durch Freihandverkaufsverfügung 100 Couverts (Lot Nr.M25) Gebote können nur von angemeldeten Benutzern entgegengenommen werden. Bisher wurden keine Gebote abgegeben · Verkauf durch das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden · Abholung in 9055 Bühler AR · Verkauf erfolgt ohne jegliche Garantien: · Abholung verbindlich am Freitag, 11.09.2026 15.00-17.00 Uhr · keine Gewähr für Zustand · keine Gewähr für rechtliche oder sachliche Mängel ...

August 13, 2026

Konkursamt des Kantons Thurgau versteigert FENTON LIVE 2104 Karaoke Station; Eigentumsübergang nach Zuschlag durch Freihandverkaufsverfügung

Konkursamt des Kantons Thurgau versteigert FENTON LIVE 2104 Karaoke Station; Eigentumsübergang nach Zuschlag durch Freihandverkaufsverfügung FENTON LIVE 2104 Karaoke Station FENTON LIVE 2104 Karaoke Station Gebote können nur von angemeldeten Benutzern entgegengenommen werden. Bisher wurden keine Gebote abgegeben Das Konkursamt des Kantons Thurgau verwertet aus einem Konkursverfahren folgende Artikel: FENTON LIVE 2104 Karaoke Station. Weitere Informationen zum Artikel, als hier erwähnt, liegen der Konkursverwaltung nicht vor.Aus konkursrechtlichen Gründen wird nach Abschluss der Auktion dem Höchstbietenden eine Freihandverkaufsverfügung erlassen, die den Eigentumsübergang auslöst. Jegliche Gewährleistung wird wegbedungen. Weder die Konkursmasse noch das Konkursamt haften für Rechts- und ...

August 13, 2026

Taucher:in (m/w/d) in Vollzeit (40 Std./Woche) Hamburg; Arbeiten auf Schwimmkränen und Arbeitsschiffen

Taucher:in (m/w/d) in Vollzeit (40 Std./Woche) Hamburg; Arbeiten auf Schwimmkränen und Arbeitsschiffen HWC-Stellennewsletter Hamburg Welcome Center, Süderstraße 32b, 20097 Hamburg www.welcome.hamburg.de www.facebook.com/hamburgwelcomecenter HWC-Stellennewsletter Nr. 16/2026 1 Inhalt Pflegefachkraft (w/m/d) …………………………………………………………………………………………………………………………… 2 Taucher:in (m/w/d) …………………………………………………………………………………………………………………………………. 3 Hausmeister:in (m/w/d) …………………………………………………………………………………………………………………………… 4 Straßenbauer:in, Gartenbauer:in oder Pflaster:in als Wegewart:in (m/w/d) …………………………………………………… 5 Medizinische:r Fachangestelle:r (m/w/d) …………………………………………………………………………………………………… 6 Projektingenieur:in, Fachplaner:in, Elektrotechnik (ELT) (m/w/d) …………………………………………………………………. 7 Kaufleute im Büromanagement (m/w/d) ……………………………………………………………………………………………………. 8 Kaufleute im Büromanagement (m/w/d) ……………………………………………………………………………………………………. 9 Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r (m/w/d) …………………………………………………………………………………………. 10 Kaufleute für internationalen Außenhandel (m/w/d) …………………………………………………………………………………. 11 ...

August 7, 2026

Preisüberwacher und Post vereinbaren in der Schweiz eine einvernehmliche Regelung; Preissicherheit bis 2030

Preisüberwacher und Post vereinbaren in der Schweiz eine einvernehmliche Regelung; Preissicherheit bis 2030 PUE-D-16273501/72 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Preisüberwachung PUE Medienmitteilung Datum: 6. August 2026 Sperrfrist: 6. August 2026, 9:00 Uhr Preisüberwacher einigt sich mit Post: Keine Erhöhungen der Paketpreise und Preissicherheit bis 2030 In einer neuen einvernehmlichen Regelung einigten sich beide Parteien vorwiegend auf gezielte Massnahmen im Briefbereich, um die Eigenfinanzierung der Grundversorgung zu sichern. Im Paketbereich bleiben die Listenpreise unverändert. Der Gesetzgeber ist gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Finanzierung der Grundversorgung nachhaltig ermöglichen. Die Post hatte dem Preisüberwacher ein Preismassnahmenpaket im Umfang von CHF 102.7 Mio. für eine einvernehmliche Regelung von zwei Jahren vorangemeldet. Nach intensiven Verhandlungen haben der Preisüberwacher und die Post eine einvernehmliche Regelung für einen Zeitraum von drei Jahren (1. Januar 2027 - 31. Dezember 2029) abgeschlossen. Mit den vereinbarten Preisanpassungen rückt die langfristige Finanzierung der postalischen Grundversorgung erneut in den Fokus. Der Preisüberwacher bekräftigt deshalb seine Forderung an die Politik, nachhaltige Lösungen zu schaffen, damit die Kosten des strukturellen Wandels künftig nicht primär über wiederholte Preiserhöhungen finanziert werden müssen. Die gleichzeitige Erfüllung einer preiswerten Grundversorgung, die Entwicklung neuer digitaler Produkte sowie die Ausschüttung einer Dividende an die Eignerin wird unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht länger möglich sein. Der Preisüberwacher spricht sich weiterhin gegen eine Dividendenzahlung aus, da der volkswirtschaftliche Nutzen aus der Eigenfinanzierung der Grundversorgung bereits einen angemessenen Gegenwert für das eingesetzte Kapital des Bundes darstellt. Er erwartet, dass im Rahmen der Revision des Post- und des Postorganisationsgesetzes per 2030 nachhaltige Lösungen gefunden werden. Die zwischen dem Preisüberwacher und der Post vereinbarten Massnahmen betreffen grossmehrheitlich die Brief-Post. Die Listenpreise für nationale und internationale ...

August 6, 2026

Spedition Corso GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Essen; Gläubiger melden bis 28.09.2026

Spedition Corso GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Essen; Gläubiger melden bis 28.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 165 IN 101/26 Gericht: Essen Name, Vorname / Bezeichnung: Spedition Corso GmbH Sitz / Wohnsitz: Castrop-Rauxel Register: Dortmund, HRB 21968 Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 101/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 21968 eingetragenen Spedition Corso GmbH, Friesenstr. 3, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bela Molnar, Friesenstr. 3, 45891 Gelsenkirchen Geschäftszweig: Spedition, Kurier und Logistik wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.08.2026, um 13:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Zweigertstr. 53, 45130 Essen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 28.09.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 165 IN 101/26 Essen, 03.08.2026

August 4, 2026

Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert Klärung der Filialaufgabe am Standort Oststraße 15 in Köln-Rodenkirchen durch Deutsche Post AG; Lösung für Herbst angekündigt

Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert Klärung der Filialaufgabe am Standort Oststraße 15 in Köln-Rodenkirchen durch Deutsche Post AG; Lösung für Herbst angekündigt Beschlussvorlage Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1908/2021 Stand: 06.09.2021 Sachstandsbericht Erhalt der Postfiliale am Standort Oststraße 15 in Köln-Rodenkirchen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.09.2021 8.1.19 Erhalt der Postfiliale am Standort Oststraße 15 in Köln-Rodenkirchen, Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion AN/1908/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung sowie der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Köln-Rodenkirchen werden gebe- ten, mit der Deutsche Post AG eine Klärung der Sachlage zu der der Bezirksvertretung Rodenkirchen berichteten Aufgabe der Postfiliale am Standort Oststraße 15 in Köln-Rodenkirchen herbeizuführen. ...

July 30, 2026