Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüfen erleichterten Schutz geistigen Eigentums für KMU und Start-ups in Hamburg; Neuheitsschonfrist diskutiert; stärkt mittelständische Wettbewerbsfähigkeit
Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg
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Beschluss
TOP I.1
Innovation fördern durch erleichterten Schutz von geistigem Eigentum für KMU und Start-ups
Berichterstattung: Bayern
Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich mit Möglichkeiten befasst, den Schutz von geistigem Eigentum für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups einfacher und attraktiver zu gestalten. Sie stellen fest, dass das deutsche Rechtssystem mit dem Gebrauchsmuster über ein besonderes Instrument zum Schutz von Erfindungen verfügt, das aufgrund seines schnellen, einfachen und kostengünstigen Eintragungsverfahrens vor allem für KMU und Start-ups eine wertvolle Alternative zum Patent bietet. Allerdings sind als Gebrauchsmuster nur gegenständliche Erfindungen eintragungsfähig. Eine Zulassung des Gebrauchsmusterschutzes auch für Verfahrenserfindungen würde den Anwendungsbereich deutlich vergrößern und hätte Potenzial, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu stärken. Weiter sehen sie ein Innovationshindernis darin, dass im deutschen Patentrecht keine Neuheitsschonfrist existiert. Die Veröffentlichung einer Erfindung vor der Patentanmeldung führt damit grundsätzlich zum Patentierungsausschluss. Vor allem für KMU, Start-ups und Forschungseinrichtungen besteht aber häufig ein Bedürfnis, ihre Erfindungen z. B. zur Investorengewinnung oder aus wissenschaftlichem Interesse frühzeitig gegenüber Dritten offenzulegen. Die Einführung einer Neuheitsschonfrist, wie sie auch im Design- und Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg
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