Ulmer Aktion „Eine Brille für Menschen in Not“ endet in Ulm; Mehr als 100.000 Brillen gesammelt

Ulmer Aktion „Eine Brille für Menschen in Not“ endet in Ulm; Mehr als 100.000 Brillen gesammelt Stadt Ulm - Ulmer Aktion „Eine Brille für Menschen in Not“ endet Ulmer Aktion „Eine Brille für Menschen in Not“ endet Mehr als 100.000 Brillen sind bei der Aktion „Eine Brille für Menschen in Not“ gesammelt worden. Die Aktion des Stadtrats Dr. Hans-Walter Roth, die mit Unterstützung der Stadt Ulm und unter der Schirmherrschaft von Bürgermeisterin Iris Mann mehre Jahrzehnte lang lief, wird nun beendet. Für alle, die künftig Brillen spenden möchten, gibt es in Ulm aber Alternativen. ...

August 13, 2026

Schule Ernst-Henning-Straße bietet Lernferien in Hamburg-Bergedorf; Kostenloses Angebot seit 2020, 19. Durchgang

Schule Ernst-Henning-Straße bietet Lernferien in Hamburg-Bergedorf; Kostenloses Angebot seit 2020, 19. Durchgang In der Schule Ernst-Henning-Straße wird in den Sommerferien gebüffelt – freiwillig und mit Spaß Bildungssenatorin Ksenija Bekeris: „Die Hamburger Lernferien besuche ich regelmäßig. Es ist immer wieder eine Freude, das Engagement der Schulen und ihrer Schülerinnen und Schüler zu erleben. Die teilnehmenden Schulen erweitern ständig ihr Spektrum an Lernangeboten und die Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzliche Lernzeit in vertrauter Umgebung. Gerade in den Sommerferien kann so das vergangene Schuljahr inhaltlich abgeschlossen und der Start ins neue Schuljahr erleichtert werden. Jede Schule entscheidet dabei selbst, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler, ob es ein Lernferienangebot gibt. In der Schule Ernst-Henning-Straße sind die Lernferien von Anfang an ein wichtiger Teil des Schullebens. Man spürt, wie engagiert und mit wie viel Freude alle Beteiligten diese Zeit in der Schule verbringen. Ich sehe hier, dass Lernen Spaß macht, auch in den Ferien. So geht es mit Schwung ins neue Schuljahr.“ ...

August 13, 2026

Ausschuss für Familie und Gleichstellung Magdeburg – Abschaltung der Spielplatzbeleuchtung in der Hegelstraße; Reduzierung nächtlicher Ruhestörungen und Vandalismus

Ausschuss für Familie und Gleichstellung Magdeburg – Abschaltung der Spielplatzbeleuchtung in der Hegelstraße; Reduzierung nächtlicher Ruhestörungen und Vandalismus Niederschrift Landeshauptstadt Magdeburg Magdeburg, 11.08.26 Die Oberbürgermeisterin Einladung Sitzung - FuG/023(VIII)/26 Gremium Wochentag, Ort Beginn Ende Datum Ausschuss für Familie und Gleichstellung Dienstag, Hansesaal 16:00Uhr Uhr 25.08.2026 Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Bestätigung der Tagesordnung 3 Genehmigung der Niederschrift vom 19.05.2026 4 Einwohnerfragestunde 5 Anträge ...

August 13, 2026

Emil Sänze AfD stellt Kleine Anfrage zur Jugendförderung in Baden-Württemberg; detaillierte Auskünfte zu Trägern und Mitteln seit 2015

Emil Sänze AfD stellt Kleine Anfrage zur Jugendförderung in Baden-Württemberg; detaillierte Auskünfte zu Trägern und Mitteln seit 2015 Drucksache 18 / 235 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 235 6.7.2026 1 Eingegangen: 6.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: Betreffend Kapitel 0918 Titel 684 09 „Förderung des Jugendschutzes“, welches für das Jahr 2022 767,2 Tausend Euro veranschlagte für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 989,5 Tausend Euro veranschlagt (respektive welches gegensei­ tige Deckungs­fähigkeit mit Kapitel 0919 Titelgruppe 74 aufweist) – welches sind seit dem 1. Januar 2015 bis heute a) die aus diesem Titel begünstigten „Träger des Jugendschutzes“, sowie b) welche einzelnen Maßnahmen welcher Träger respektive welche Projekte wurden seit dem 1. Januar 2015 bis heute aus diesem Titel bestritten (mit der Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kalenderjahr; begünstigte Träger; Fördersumme/Zuweisung; begünstigte Maß­ nahme; Erfolgsparameter für die Bewertung von Maßnahmen respektive für die Auswahl der geförderten Träger)? Betreffend Kapitel 0918, Titelgruppe 71 „Förderung der Jugenderholung“, Titel 684 71 „Zuschüsse zur Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen“ (welcher für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 4 053,0 Tausend Euro veran­ schlagt) – welche Jugenderholungsmaßnahmen welcher Träger wurden aus die­ ser Titelgruppe 71 seit dem 1. Januar 2015 bis heute gefördert (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Drucksache Kleine Anfrage 17/5005 respektive 17/8453 respektive 17/10360 kompatible Darstellung nach: empfangende Ein­ richtung; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund sowie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren Benennung, Motto oder Titel] oder Erholungseinrichtung; gegebenenfalls wei­ tere für diese Förderung relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; ge­ gebenenfalls Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung)? Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit Verwendung von Haushaltsmitteln aus Einzelplan 09 Ministeri­ um für Soziales, Gesundheit und Integration, Kap. 0918 – „Ju­ gendschutz“, „Jugenderholung“, „Jugendbildung“ und anderes Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 235 2 3. Betreffend Kapitel 0918 Titelgruppe 72 „Zuschüsse an sonstige Träger für Maßnahmen der Jugendbildung“ (welche für das Jahr 2025 10 773,9 Tau­ send Euro und für 2026 10 853,7 Tausend Euro veranschlagt) – welche Träger (Jugendhilfe-Träger , Jugendorganisationen oder deren Verbünde, Stiftungen, Vereinigungen, Bildungseinrichtungen, möglicherweise Gewerkschaften oder Kirchen) wurden aus dieser Titelgruppe 72 (insbesondere Titel 684 72 sowie 893 72, oder gegebenenfalls aus anderen für diese Zwecke möglicherweise gegenseitig deckungsfähigen Titelgruppen) seit dem 1. Januar 2015 bis heute ge­ fördert (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Drucksachen Kleine An­ frage 17/8453 kompatible Darstellung nach: empfangende Einrichtung/Organi­ sation; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund so­ wie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren Be­ nennung, Motto oder thematischer Maßnahmen-Titel, einschließlich möglicher sogenannter „Meldestellen“, „Servicestellen“, „themenorientierte Bildungs­ maßnahmen/Fortbildungen“, „Kooperationen“, „Fortbildungen“, „Projekte“, „Seminare/Kurse“, „Veranstaltungen zu politischen Themen“ einschließich „Vielfaltsthemen“, „LGBTTQ- oder verwandten Themen“ oder „Extremismus­ prävention/-bekämpfung“, sowie Publikationen]; relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; gegebenenfalls Name des Förderprogramms oder institu­ tioneller Förderung)? 4. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 „Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendhilfe“ (welche für das Jahr 2025 4 668,0 Tausend Euro und für 2026 4 674,2 Tausend Euro veranschlagt) – wie gestaltet sich (beispielsweise: durch welche Träger verwirklicht, mit welchen Kompetenzen/Verantwortlichkeiten/ Aufgaben für welches Klientel, welcher Organisationsstruktur, sowie mit wel­ chem Personalaufwand) das unter Titel 547 76 („Sonstige sächliche Aus­ gaben“, „Erläuterung: Die Mittel sind veranschlagt für die vereinbarte Kosten­ erstattung zur Umsetzung eines von den Trägern der Jugendhilfe unabhängigen und weisungsfreien Ombudssystems in der Jugendhilfe Baden-Württemberg an den Kommunalverband für Jugend und Soziales.“) finanzierte „Ombudssystem in der Jugend­hilfe“? 5. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 – welche öffentlichen oder privaten Trä­ ger (Jugendhilfe-Träger , Stiftungen, Vereinigungen, Bildungseinrichtungen, möglicherweise Gewerkschaften oder Kirchen) wurden aus dem Titel 633 76 „Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugend­ hilfe an Gemeinden und Gemeindeverbände“ („Erläuterung: „…Zuschüsse zur Förderung von Vorhaben der sozialen Jugendarbeit in Problemgebieten [Mo­ bile Jugendarbeit] und für Modelle und modellhafte Maßnahmen in der Jugend­ hilfe in kommunaler Trägerschaft.) seit dem 1. Januar 2015 bis heute gefördert (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Drucksache Kleine Anfrage 17/8453 kompatible Darstellung nach: empfangende Einrichtung; Wirkungs­ ort; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund sowie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren Benen­ nung, Motto oder Titel, einschließlich möglicher sogenannter „Meldestellen“, „Kooperationen“, „Fortbildungen“, „Projekte“, „Seminare/Kurse“ sowie Pub­ likationen]; relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; gegebenenfalls Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung)? 6. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 sowie analog zu Fragen 2, 3 und 5 – wel­ che öffentlichen oder privaten Träger (Jugendhilfe-Träger , Stiftungen, Vereini­ gungen, Bildungseinrichtungen, möglicherweise Gewerkschaften oder Kirchen) wurden aus dem Titel 684 76 „Förderung von Einrichtungen und Maßnah­ men auf dem Gebiet der Jugendhilfe an sonstige Träger“ (welche für das Jahr 2025 2 469,6 Tausend Euro und für 2026 2 475,8 Tausend Euro veranschlagt, jedoch für das Jahr 2022 noch 1 619,6 Tausend Euro veranschlagte) seit dem ...

August 13, 2026

Der Bund vertagt inklusive Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland; Erprobung bis 2032 statt politische Entscheidung

Der Bund vertagt inklusive Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland; Erprobung bis 2032 statt politische Entscheidung „Der Bund vertagt die inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf weitere Jahre“ „Der Bund vertagt die inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf weitere Jahre“ Thüringer Jugend- und Familienministerin kritisiert Kabinettbeschluss zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz als vertane Chance: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG) beschlossen. Thüringens Jugend- und Familienministerin Katharina Schenk kritisiert den Gesetzentwurf insbesondere mit Blick auf die aus ihrer Sicht verpasste Chance, die seit mehr als 30 Jahren bestehende Aufteilung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen endlich zu überwinden. ...

August 13, 2026

Landratsamt Bautzen erlässt zwei Änderungsbescheide, ein Anschreiben fehlender Unterlagen und Zahlsperre Kamenz; Fristen laufen trotz Nichtabholung

Landratsamt Bautzen erlässt zwei Änderungsbescheide, ein Anschreiben fehlender Unterlagen und Zahlsperre Kamenz; Fristen laufen trotz Nichtabholung Nachricht an Herrn Ruslan Skrypchenko Aktuelles Elektronisches Amtsblatt News Öffentliche Zustellungen Veranstaltungen Straßenbaustellen Von Zeit zu Zeit Das Landratsamt Bautzen erließ am 12.08.2026 und 13.08.2026 gegenüber Herrn Ruslan Skrypchenko, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz zwei Änderungsbescheide und ein Anschreiben fehlender Unterlagen sowie Zahlsperre mit dem Aktenzeichen 488.95:171357. Der aktuelle Aufenthalt Herrn Ruslan Skrypchenkos ist uns unbekannt. Daher haben wir die Bescheide und das Anschreiben im Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Garnisonsplatz 5, 01917 Kamenz hinterlegt. Die Bescheide und das Anschreiben können dort durch Herrn Ruslan Skrypchenko abgeholt werden. ...

August 13, 2026

Jugendämter melden 10% mehr Kindeswohlgefährdungen in Deutschland im Jahr 2025; Vierter Höchststand in Folge

Jugendämter melden 10% mehr Kindeswohlgefährdungen in Deutschland im Jahr 2025; Vierter Höchststand in Folge Jugendämter melden 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2025 - Statistisches Bundesamt Presse Jugendämter melden 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2025 Pressemitteilung Nr. 284 vom 13. August 2026 Fallzahl steigt weiter: vierter Höchststand in Folge mit rund 79 800 Fällen Gut jedes vierte betroffene Kind war höchstens vier Jahre alt Verdachtsmeldungen mit 268 300 Fällen ebenfalls auf neuem Höchststand ...

August 13, 2026

Senat der Freien Hansestadt Bremen lehnt Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss ab; Direkte Gefahr für Alleinerziehende

Senat der Freien Hansestadt Bremen lehnt Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss ab; Direkte Gefahr für Alleinerziehende Seite 1 von 7 Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 19.05.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 „Kürzungspläne bei Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfeleistungen“ Vorbemerkung der Fragestellerin: „Am 16.04.2026 veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Papier einer Arbeitsgruppe von Bundes-, Landes- und kommunalen Akteuren vom 25.03.2026 mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen". Dieses beinhaltet einen langen Maßnahmenkatalog mit dem übergeordneten Ziel der Kosteneinsparung bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinde- rungen sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz. Unter dieser Maßgabe werden auch Kür- zungsvorschläge aufgeführt, die Betroffenenperspektiven, langfristige ökonomische und gesellschaftliche Folgekosten und völkerrechtlich verbriefte Grundrechte mindestens teilweise außer Acht lassen. Die öffentliche und fachliche Kritik an dem Papier fällt ent- sprechend scharf aus.“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Senats: Bei dem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband benannten Papier handelt es sich um ein internes Papier aus dem Bundeskanzleramt, in dem in einer Art Zusammenfassung un- terschiedlicher Vorschläge verschiedener Institutionen und staatlichen Ebenen für „ei- nen effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, übersetzt: mögliche Maß- nahmen zur Kosteneinsparung oder Leistungskonkretisierung, aufgelistet wurden. Der Senat kommentiert laufende Beratungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht öffentlich. In dem Prozess wurden verschiedene Überlegungen und Anregungen gesam- melt, die sich fortlaufend veränderten. Die Freie Hansestadt Bremen hat in der Minister- präsident:innenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 25.06.2026 zu Protokoll gegeben, dass es die Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss ablehnt, auf eine Prä- zisierung des Mehrkostenvorbehalts im SGB IX unter Beachtung von Art. 19 UN-BRK und ohne unverhältnismäßige Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts der Betroffenen besteht und sich weiterhin für tarifliche Beschäftigung in der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe einsetzt. Daher wird im Folgenden nur ein Teil der in der Klei- nen Anfrage gestellten Fragen beantwortet. ...

August 13, 2026

Melania Rudin wird neue Geschäftsführerin der SKOS; Einstimmig gewählt am 9. Juli

Melania Rudin wird neue Geschäftsführerin der SKOS; Einstimmig gewählt am 9. Juli Melania Rudin wird neue Geschäftsführerin der SKOS | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS Melania Rudin wird neue Geschäftsführerin der SKOS Melania Rudin tritt auf März 2027 die Nachfolge von Markus Kaufmann an, der die Geschäftsführung der SKOS während 10 Jahren innehatte und kommenden März in den Ruhestand tritt. Die SKOS-Geschäftsleitung hat sie an ihrer Sitzung vom 9. Juli auf Vorschlag der Findungskommission einstimmig gewählt. ...

August 13, 2026

Brailovski, Volodimir - Öffentliche Zustellung - Bezirksamt Wandsbek, Schloßstraße 60, 22041 Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von einem Monat beginnt

Brailovski, Volodimir - Öffentliche Zustellung - Bezirksamt Wandsbek, Schloßstraße 60, 22041 Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von einem Monat beginnt Brailovski, Volodimir - Öffentliche Zustellung - Bezirksamt Wandsbek - hamburg.de Das Bezirksamt Wandsbek hat für die vorbezeichnete Person das oben genannte Schriftstück erstellt. Dieses wird gemäß § 1 des Hamburgischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom 21. Juni 1954 in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt das Schreiben als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. ...

August 13, 2026