Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt und Behindertenbeauftragter Gebärdensprachvideos zur Landtagswahl online unter wahlen.sachsen-anhalt.de; Barrierefreier Zugang zur Landtagswahl für Gehörlose.

Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt und Behindertenbeauftragter Gebärdensprachvideos zur Landtagswahl online unter wahlen.sachsen-anhalt.de; Barrierefreier Zugang zur Landtagswahl für Gehörlose. Gemeinsame Pressemitteilung der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen Gemeinsame Pressemitteilung der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen „Ich freue mich, dass wir auch zur bevorstehenden Landtagswahl wieder Informationen in Gebärdensprache anbieten können. Gehörlose und schwerhörige Wahlberechtigte erhalten in insgesamt drei kurzen Videos wichtige Informationen rund um die Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt. Die Videos erläutern unter anderem, wer wählen darf, wie die Stimmabgabe erfolgt und wie die Briefwahl genutzt werden kann“, so die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann. Die Videos in Deutscher Gebärdensprache sind ab sofort auf der Internetseite der Landeswahlleiterin unter wahlen.sachsen-anhalt.de abrufbar. Sie wurden zusätzlich mit Untertiteln und einer Vertonung versehen und bieten damit ein barrierearmes Informationsangebot für unterschiedliche Nutzergruppen. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen einen einfachen und verständlichen Zugang zu Informationen rund um die Landtagswahl zu ermöglichen. „Die Videos in Deutscher Gebärdensprache haben sich in der Vergangenheit bewährt. Sie sind eine hervorragende Ergänzung, um die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ganz im Sinne der Umsetzung des Landesaktionsplanes unseres Bundeslandes voranzubringen. Die Gewährleistung einer barrierefreien politischen Informationskultur ist und bleibt eine zentrale Aufgabe“, so der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Christian Walbrach. Die Gebärdensprachvideos ergänzen die weiteren Informationsangebote zur Landtagswahl 2026. Gemeinsam sollen diese Angebote dazu beitragen, die Wahl für Menschen mit Behinderungen möglichst barrierefrei zu gestalten und eine selbstbestimmte Teilnahme am demokratischen Prozess zu unterstützen. Das gemeinsame Ziel bleibt ein inklusives Wahlrecht, das allen Wahlberechtigten eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben ermöglicht. ...

August 12, 2026

Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 in Baden-Württemberg; Fortführung in jetziger Form nicht sinnvoll.

Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 in Baden-Württemberg; Fortführung in jetziger Form nicht sinnvoll. Drucksache 18 / 321 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 321 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Die Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 werden in ih­ rer aktuellen Ausgestaltung den Anforderungen an Wirkung und Wirt­ schaftlichkeit nicht durchgängig gerecht. Sie sollten in der bestehenden Form nicht fortgeführt werden. ...

August 12, 2026

Unterhaltsvorschusskassen in Baden-Württemberg prüfen Rückgriff-Organisation und Erfolg; Rückgriffsquote ca. 20%

Unterhaltsvorschusskassen in Baden-Württemberg prüfen Rückgriff-Organisation und Erfolg; Rückgriffsquote ca. 20% Drucksache 18 / 320 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 320 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Mit dem „Rückgriff“ werden staatliche Unterhaltsvorschussleistungen von den säumigen Unterhaltspflichtigen zurückgefordert. In Baden- Württemberg sind dafür die 45 kommunalen Unterhaltsvorschusskas­ sen zuständig. Die dezentrale Organisation ist insbesondere bei kom­ plexen Fällen, wie etwa einem Auslandsrückgriff, nicht effizient. Die Aussagekraft der Rückgriffsquote, die als zentraler Indikator für den Erfolg des Rückgriffs verwendet wird, ist eingeschränkt. 20.1 Ausgangslage Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Erhalten Alleinerziehende für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil, können sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat geht mit dem Unterhaltsvorschuss in Vorleistung; der Anspruch gegenüber dem säumigen Unterhaltspflichtigen geht in der Folge auf das Land über. Grundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) des Bundes, das die Länder als eigene Angelegenheit ausführen. In Baden-Württemberg bearbeiten 45 kommunale Unterhaltsvorschusskassen (UVK), die bei den Jugendämtern der Stadt- und Landkreise sowie bei der Stadt Konstanz angesiedelt sind, die Anträge auf Unterhaltsvorschuss. Sie zahlen die Leistungen aus und fordern ausgezahlte Unterhaltsvorschussleistungen bei den Unterhaltspflichtigen zurück („Rückgriff“). Der Rechnungshof hat das Unterhaltsvorschusswesen umfassend geprüft. Dieser Beitrag bildet den Teilbereich „Organisation und Erfolg des Rückgriffs“ ab. Die Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 20 – Unterhaltsvorschussgesetz – ...

August 12, 2026

Caritasverband Kempen-Viersen Tag der Begegnung Begegnungsstätte Schiefbahn Willich; 2025 über 10.300 Besucher

Caritasverband Kempen-Viersen Tag der Begegnung Begegnungsstätte Schiefbahn Willich; 2025 über 10.300 Besucher Ein „Tag der Begegnung“ im Herzen von Schiefbahn Pressemitteilung Ein „Tag der Begegnung“ im Herzen von Schiefbahn Vor 15 Jahren übernahm der Caritasverband die Trägerschaft für die Begegnungsstätte der Stadt Willich an der Hochstraße. 2026 steht eine ganze Reihe von Aktivitäten unter dem Stern dieses Jubiläums. Jüngstes Beispiel ist der „Tag der Begegnung“, mit dem sich das Team einen langgehegten Wunsch erfüllte und viele Gäste begeistern konnte. Erschienen am: 11.08.2026 Herausgeber: Caritasverband für die Region Kempen-Viersen e. V. Geschäftsstelle Heierstr. 17 41747 Viersen +49 2162 938930 +49 2162 938930 info@caritas-viersen.de www.caritas-viersen.de ...

August 12, 2026

Polizeipräsident Udo Vogel schließt Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialverband VdK im Kreis Reutlingen; Schutz der Senioren vor Kriminalität

Polizeipräsident Udo Vogel schließt Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialverband VdK im Kreis Reutlingen; Schutz der Senioren vor Kriminalität Gemeinsam gegen Betrugsmaschen - Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. Wir sind auch auf WhatsApp – abonnieren Sie unseren Kanal! Polizeipräsident Udo Vogel schließt eine Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialverband VdK im Kreis Reutlingen über eine Zusammenarbeit bei der Warnung vor Enkeltricks & Co. Der VdK-Bezirks- und Kreisvorsitzende Jürgen Neumeister ist Sicherheitsberater für Senioren und hat die Kooperation mit auf den Weg gebracht. ...

August 12, 2026

Bremer Senat Kürzungspläne bei Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfe-Leistungen Bremen

Bremer Senat Kürzungspläne bei Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfe-Leistungen Bremen Tagesordnung des Senats SENATSKANZLEI Tagesordnung der Sitzung des Senats am 11.08.2026, 11:00 Uhr Stand: 11.08.2026 Punkt 1. “Vorschüsse nach § 42 SGB I im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Bremen – Bearbeitungsdauer, Bewilligungspraxis und Sicherung des Existenzminimums” (Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND) (Vorlage ) Referent/in: Senatorin Dr. Schilling Punkt 2. “Vorschuss statt Existenznot: Wie setzen die Jobcenter im Land Bremen § 42 SGB I um?” (Kleine Anfrage der Fraktion FDP) ...

August 11, 2026

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration entwickelt Richtlinie für kommunales Förderprogramm in Bremen; bis zu 1,0 Mio. € 2026

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration entwickelt Richtlinie für kommunales Förderprogramm in Bremen; bis zu 1,0 Mio. € 2026 In der Senatssitzung am 11. August 2026 beschlossene Fassung Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration 10.08.2026 Vorlage für die Sitzung des Senats am 11.08.2026 Kommunales Förderprogramm „Investitionen in Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung bei sozialen Einrichtungen“ A. Problem Mit Beschluss vom 09.12.2025 hat der Senat u.a. die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gebeten, ein kommunales Investitionsprogramm für die Stadt Bremen für die Jahre 2026 und 2027 für soziale Einrichtungen aufzulegen. Ziel ist es, sozialen Einrichtungen finanzielle Mittel für Maßnahmen der Sanierung, des Klimaschutzes sowie der Bauinstandset- zung bereitzustellen. ...

August 11, 2026

FDP-Fraktion Bremen Umsetzung §42 SGB I; §41a SGB II verdrängt §42 SGB I.

FDP-Fraktion Bremen Umsetzung §42 SGB I; §41a SGB II verdrängt §42 SGB I. Seite 1 von 5 Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 06.07.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 „Vorschuss statt Existenznot: Wie setzen die Jobcenter im Land Bremen § 42 SGB I um?“ Vorbemerkung der Fragestellerin: „Wer einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (bis zum 30. Juni 2026: Bürgergeld) stellt, hat bei nachweislicher Hilfsbedürftigkeit nach § 42 SGB I Anspruch auf einen Vorschuss, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht, über den Antrag jedoch noch nicht abschließend beschieden wurde. Die Vorschussregelung dient dazu, existenzielle Notlagen während des laufenden Antragsverfahrens zu vermeiden und eine Mittellosigkeit bis zur endgültigen Leistungsentscheidung abzuwenden. Damit tragen die Jobcenter eine zentrale Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums.“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Nach § 42 SGB I ist eine vorläufige Leistungsgewährung grundsätzlich möglich, sofern das jeweilige Spezialgesetz keine eigene Regelung hierzu trifft. Im Bereich des SGB II existiert jedoch mit § 41a SGB II eine spezielle Regelung zur vorläufigen Bewilligung von Leistungen. § 41a SGB II wurde durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz im Jahr 2016 eingeführt und stellt als lex specialis die maßgebliche Rechtsgrundlage für vorläufige Leistungsbewilligungen im SGB II dar. Damit wird die Anwendung des § 42 SGB I im SGB II-Bereich grundsätzlich verdrängt und kommt in den Jobcentern im Regelfall nicht zur Anwendung. ...

August 11, 2026

Fraktion BÜNDNISDEUTSCHLAND Kleine Anfrage zu Vorschüssen nach §42 SGB I im Jobcenter Bremen, Bremen; Daten zu Vorschüssen nicht statistisch erfasst.

Fraktion BÜNDNISDEUTSCHLAND Kleine Anfrage zu Vorschüssen nach §42 SGB I im Jobcenter Bremen, Bremen; Daten zu Vorschüssen nicht statistisch erfasst. Seite 1 von 5 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 03.07.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 „Vorschüsse nach § 42 SGB I im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Bremen – Bearbeitungsdauer, Bewilligungspraxis und Sicherung des Existenzminimums“ Vorbemerkung der Fragestellerin: „Das Jobcenter Bremen ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadtgemeinde Bremen und der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven. Es ist für zahlreiche Menschen in der Stadt- gemeinde Bremen zentrale Anlaufstelle bei der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Nach § 42 SGB I können Vorschüsse auf Geldleistungen gewährt werden, wenn ein An- spruch dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich län- gere Zeit erforderlich ist. Auf Antrag der leistungsberechtigten Person sind Vorschüsse unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu zahlen; die Vorschusszahlung beginnt spä- testens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. Gerade im Bereich existenzsichernder Leistungen ist eine zügige, rechtssichere und nachvollziehbare Bear- beitung von Vorschussanträgen von besonderer Bedeutung.“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach § 42 SGB I ist eine vorläufige Leistungsgewährung grundsätzlich möglich, sofern das jeweilige Spezialgesetz keine eigene Regelung hierzu trifft. Im Bereich des SGB II existiert jedoch mit § 41a SGB II eine spezielle Regelung zur vorläufigen Bewilligung von Leistun- gen. § 41a SGB II wurde durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz im Jahr 2016 eingeführt und stellt als lex specialis die maßgebliche Rechtsgrundlage für vorläufige Leistungsbewilli- gungen im SGB II dar. Damit wird die Anwendung des § 42 SGB I im SGB II-Bereich grund- sätzlich verdrängt und kommt in den Jobcentern im Regelfall nicht zur Anwendung. Eine vorläufige Leistungsbewilligung nach § 41a SGB II ist immer dann möglich, wenn eine abschließende Entscheidung über Leistungen nach dem SGB II noch nicht getroffen wer- den kann, ein Anspruch jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit besteht oder zu- mindest dem Grunde nach bejaht werden kann, die genaue Höhe aber noch nicht fest- steht und die bestehenden Unsicherheiten nicht von der Antragstellerin oder dem Antrag- steller zu vertreten sind. Voraussetzung für eine vorläufige Bewilligung ist somit, dass der Anspruch dem Grunde nach festgestellt werden kann. Dies umfasst die Prüfung des an- spruchsberechtigten Personenkreises sowie die Feststellung der Hilfebedürftigkeit. Eine statistische Auswertung für Vorschüsse nach § 42 SGB I sowie für vorläufige Leis- tungen nach § 41a SGB II stehen nicht zur Verfügung. Welche Daten statistisch ausge- wertet werden, ist in der „Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten ...

August 11, 2026

Diakonie Cuxland – Eltern-Kind-Gruppe, Gemeindehaus in Cadenberge, Claus-Meyn-Straße 2A; Kostenfrei, wöchentliches Treffen für 0–2-Jährige

Diakonie Cuxland – Eltern-Kind-Gruppe, Gemeindehaus in Cadenberge, Claus-Meyn-Straße 2A; Kostenfrei, wöchentliches Treffen für 0–2-Jährige Diakonie Cuxland – Eltern-Kind-Gruppe Jeden Mittwoch von 10.00 - 11.30 Uhr findet das kostenfreie Gruppenangebot im Gemeindehaus in Cadenberge an der Claus-Meyn-Straße 2A statt. Die Eltern-Kind-Gruppe bietet Eltern und ihren Kindern im Alter von 0 bis 2 Jahren einen geschützten und offenen Raum für Begegnung, Austausch und gemeinsames Erleben. Bei gemeinsamen Spielen, Singen, ersten Bastelangeboten und kleinen Aktionen können die Kinder neue Erfahrungen sammeln und erste Kontakte knüpfen. Gleichzeitig haben Eltern die Möglichkeit, sich in entspannter Atmosphäre auszutauschen, Kontakte zu anderen Familien zu knüpfen und Unterstützung zu finden. Die Gruppe möchte Familien stärken, Gemeinschaft schaffen und Raum für schöne gemeinsame Momente geben. ...

August 11, 2026