Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration entwickelt Richtlinie für kommunales Förderprogramm in Bremen; bis zu 1,0 Mio. € 2026

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration entwickelt Richtlinie für kommunales Förderprogramm in Bremen; bis zu 1,0 Mio. € 2026 In der Senatssitzung am 11. August 2026 beschlossene Fassung Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration 10.08.2026 Vorlage für die Sitzung des Senats am 11.08.2026 Kommunales Förderprogramm „Investitionen in Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung bei sozialen Einrichtungen“ A. Problem Mit Beschluss vom 09.12.2025 hat der Senat u.a. die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gebeten, ein kommunales Investitionsprogramm für die Stadt Bremen für die Jahre 2026 und 2027 für soziale Einrichtungen aufzulegen. Ziel ist es, sozialen Einrichtungen finanzielle Mittel für Maßnahmen der Sanierung, des Klimaschutzes sowie der Bauinstandset- zung bereitzustellen. ...

August 11, 2026

FDP-Fraktion Bremen Umsetzung §42 SGB I; §41a SGB II verdrängt §42 SGB I.

FDP-Fraktion Bremen Umsetzung §42 SGB I; §41a SGB II verdrängt §42 SGB I. Seite 1 von 5 Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 06.07.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 „Vorschuss statt Existenznot: Wie setzen die Jobcenter im Land Bremen § 42 SGB I um?“ Vorbemerkung der Fragestellerin: „Wer einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (bis zum 30. Juni 2026: Bürgergeld) stellt, hat bei nachweislicher Hilfsbedürftigkeit nach § 42 SGB I Anspruch auf einen Vorschuss, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht, über den Antrag jedoch noch nicht abschließend beschieden wurde. Die Vorschussregelung dient dazu, existenzielle Notlagen während des laufenden Antragsverfahrens zu vermeiden und eine Mittellosigkeit bis zur endgültigen Leistungsentscheidung abzuwenden. Damit tragen die Jobcenter eine zentrale Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums.“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Nach § 42 SGB I ist eine vorläufige Leistungsgewährung grundsätzlich möglich, sofern das jeweilige Spezialgesetz keine eigene Regelung hierzu trifft. Im Bereich des SGB II existiert jedoch mit § 41a SGB II eine spezielle Regelung zur vorläufigen Bewilligung von Leistungen. § 41a SGB II wurde durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz im Jahr 2016 eingeführt und stellt als lex specialis die maßgebliche Rechtsgrundlage für vorläufige Leistungsbewilligungen im SGB II dar. Damit wird die Anwendung des § 42 SGB I im SGB II-Bereich grundsätzlich verdrängt und kommt in den Jobcentern im Regelfall nicht zur Anwendung. ...

August 11, 2026

Fraktion BÜNDNISDEUTSCHLAND Kleine Anfrage zu Vorschüssen nach §42 SGB I im Jobcenter Bremen, Bremen; Daten zu Vorschüssen nicht statistisch erfasst.

Fraktion BÜNDNISDEUTSCHLAND Kleine Anfrage zu Vorschüssen nach §42 SGB I im Jobcenter Bremen, Bremen; Daten zu Vorschüssen nicht statistisch erfasst. Seite 1 von 5 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 03.07.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 „Vorschüsse nach § 42 SGB I im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Bremen – Bearbeitungsdauer, Bewilligungspraxis und Sicherung des Existenzminimums“ Vorbemerkung der Fragestellerin: „Das Jobcenter Bremen ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadtgemeinde Bremen und der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven. Es ist für zahlreiche Menschen in der Stadt- gemeinde Bremen zentrale Anlaufstelle bei der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Nach § 42 SGB I können Vorschüsse auf Geldleistungen gewährt werden, wenn ein An- spruch dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich län- gere Zeit erforderlich ist. Auf Antrag der leistungsberechtigten Person sind Vorschüsse unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu zahlen; die Vorschusszahlung beginnt spä- testens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. Gerade im Bereich existenzsichernder Leistungen ist eine zügige, rechtssichere und nachvollziehbare Bear- beitung von Vorschussanträgen von besonderer Bedeutung.“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach § 42 SGB I ist eine vorläufige Leistungsgewährung grundsätzlich möglich, sofern das jeweilige Spezialgesetz keine eigene Regelung hierzu trifft. Im Bereich des SGB II existiert jedoch mit § 41a SGB II eine spezielle Regelung zur vorläufigen Bewilligung von Leistun- gen. § 41a SGB II wurde durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz im Jahr 2016 eingeführt und stellt als lex specialis die maßgebliche Rechtsgrundlage für vorläufige Leistungsbewilli- gungen im SGB II dar. Damit wird die Anwendung des § 42 SGB I im SGB II-Bereich grund- sätzlich verdrängt und kommt in den Jobcentern im Regelfall nicht zur Anwendung. Eine vorläufige Leistungsbewilligung nach § 41a SGB II ist immer dann möglich, wenn eine abschließende Entscheidung über Leistungen nach dem SGB II noch nicht getroffen wer- den kann, ein Anspruch jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit besteht oder zu- mindest dem Grunde nach bejaht werden kann, die genaue Höhe aber noch nicht fest- steht und die bestehenden Unsicherheiten nicht von der Antragstellerin oder dem Antrag- steller zu vertreten sind. Voraussetzung für eine vorläufige Bewilligung ist somit, dass der Anspruch dem Grunde nach festgestellt werden kann. Dies umfasst die Prüfung des an- spruchsberechtigten Personenkreises sowie die Feststellung der Hilfebedürftigkeit. Eine statistische Auswertung für Vorschüsse nach § 42 SGB I sowie für vorläufige Leis- tungen nach § 41a SGB II stehen nicht zur Verfügung. Welche Daten statistisch ausge- wertet werden, ist in der „Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten ...

August 11, 2026

Diakonie Cuxland – Eltern-Kind-Gruppe, Gemeindehaus in Cadenberge, Claus-Meyn-Straße 2A; Kostenfrei, wöchentliches Treffen für 0–2-Jährige

Diakonie Cuxland – Eltern-Kind-Gruppe, Gemeindehaus in Cadenberge, Claus-Meyn-Straße 2A; Kostenfrei, wöchentliches Treffen für 0–2-Jährige Diakonie Cuxland – Eltern-Kind-Gruppe Jeden Mittwoch von 10.00 - 11.30 Uhr findet das kostenfreie Gruppenangebot im Gemeindehaus in Cadenberge an der Claus-Meyn-Straße 2A statt. Die Eltern-Kind-Gruppe bietet Eltern und ihren Kindern im Alter von 0 bis 2 Jahren einen geschützten und offenen Raum für Begegnung, Austausch und gemeinsames Erleben. Bei gemeinsamen Spielen, Singen, ersten Bastelangeboten und kleinen Aktionen können die Kinder neue Erfahrungen sammeln und erste Kontakte knüpfen. Gleichzeitig haben Eltern die Möglichkeit, sich in entspannter Atmosphäre auszutauschen, Kontakte zu anderen Familien zu knüpfen und Unterstützung zu finden. Die Gruppe möchte Familien stärken, Gemeinschaft schaffen und Raum für schöne gemeinsame Momente geben. ...

August 11, 2026

Thomas Schmitt im Aufsichtsrat des Caritasverbandes Darmstadt e. V.; Verband wird handlungsfähiger

Thomas Schmitt im Aufsichtsrat des Caritasverbandes Darmstadt e. V.; Verband wird handlungsfähiger Thomas Schmitt im Aufsichtsrat des Caritasverbandes Darmstadt e. V. Pressemitteilung Thomas Schmitt im Aufsichtsrat des Caritasverbandes Darmstadt e. V. Mit Erfahrung und Herzblut: Thomas Schmitt im Aufsichtsrat der Caritas Darmstadt Erschienen am: 11.08.2026 Herausgeber: Caritasverband Darmstadt e. V. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heinrichstraße 32 A 64283 Darmstadt +49 6151 999 130 +49 6151 999 150 +49 6151 999 130 +49 6151 999 150 +49 6151 999 150 pressestelle@caritas-darmstadt.de www.caritas-darmstadt.de ...

August 11, 2026

BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. Lobbyregister-Stellungnahme zur 6. ÄndVO der Versorgungsmedizin-Verordnung BMAS; Ziel: aktualisierte GdB-Bewertung nach Stand der Wissenschaft

BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. Lobbyregister-Stellungnahme zur 6. ÄndVO der Versorgungsmedizin-Verordnung BMAS; Ziel: aktualisierte GdB-Bewertung nach Stand der Wissenschaft Lobbyregister-Stellungnahme SG2607170002 von “BDH Bundesverband Rehabilitation e. V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 4 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Verringerung individueller Teilhabebeschränkungen - personenbezogene Erfassung der Teilhabebeeinträchtigung Teil A der Anlage zu § 2 der VersMedV beschäftigt sich mit den Grundsätzen der Begutachtung zur Feststellung des GdB und Zusammensetzung des GdB bei mehreren Einschränkungen. Verhinderung einer Verschlechterung der Bewertung von Funktionseinschränkungen bei Menschen mit Behinderung Behinderungen im Zuge der Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben für die Bewertung im Schwerbehindertenrecht. Ziel ist eine Bewertung, die dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und der sozialen Teilhabebedingungen entspricht. ...

August 11, 2026

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. Stellungnahme zum Regelungsvorhaben Reform des Kindschaftsrechts Deutschland BMJV; Kindeswohl-Fokus; Schutz für gewaltbetroffene Mütter

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. Stellungnahme zum Regelungsvorhaben Reform des Kindschaftsrechts Deutschland BMJV; Kindeswohl-Fokus; Schutz für gewaltbetroffene Mütter Lobbyregister-Stellungnahme SG2608110003 von “Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein … Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 10 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Vorgesehene Reform des Kindschaftsrechts Bei der Reform des Kindschaftsrechts und der Modernisierung von Sorge- Umgangs- und Adoptionsrecht ist besonders auf das Kindeswohl und die Kinderrechte zu achten. Der SkF wird den Regelungsentwurf fachlich aus der Perspektive der Kindeswohldienlichkeit und des Schutzbedarfes von Gewalt betroffenen Mütter mit ihren Kindern Stellung beziehen. ...

August 11, 2026

Fraktion SPD & FW Halle (Saale) beantragt Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Halle (Saale); bis 2030 Wohnungslosigkeit überwinden

Fraktion SPD & FW Halle (Saale) beantragt Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Halle (Saale); bis 2030 Wohnungslosigkeit überwinden Beschlussvorlage Antrag Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Entscheidung Betreff: Antrag der Fraktion SPD & FW Halle (Saale) zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe und Stärkung des Ehrenamts in der Wärmestube Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Evangelischen Stadtmission Halle e. V. und weiteren Trägern der Wohnungslosenhilfe zu prüfen, a. wie die Ziele des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit vom 24.04.2024, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden, in der Stadt Halle (Saale) unter Einbeziehung des „Bündnis Wohnungslosigkeit überwinden“ konzeptionell umgesetzt werden sollen, b. inwieweit die Öffnungszeiten der städtischen Notunterbringung, der Wärmestube und weiterer Anlaufstellen bedarfsgerechter aufeinander abgestimmt und bestehende Versorgungslücken insbesondere an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen sowie während besonderer Hitze- und Kälteperioden geschlossen werden können, c. wie auch Menschen, die bestehende Einrichtungen im Einzelfall nicht nutzen können, ein niedrigschwelliges und menschenwürdiges Hilfe- oder Unterbringungsangebot sowie aufsuchende und begleitende Hilfe gewährleistet werden kann, d. wie die Unterstützungsbedarfe der Menschen, die im Haus der Wohnhilfe oder an anderen Orten übernachten, zielgerichteter analysiert und erfasst werden können sowie den Menschen ein schneller niedrigschwelliger Zugang zu passenden Hilfs- und Wohnangeboten ermöglicht werden kann, e. wie Angebote, Öffnungszeiten und Zugangsvoraussetzungen strukturiert, zusammenfassend erfasst, regelmäßig gepflegt und einheitlich kommuniziert sowie regelmäßige trägerübergreifende Auswertungen, Fallberatungen und Koordinierungen innerhalb bestehender Strukturen organisiert werden können, f. wie die Sozialberatung und der Tagesaufenthalt „Wärmestube“ als eine Erstanlaufstelle langfristig, bedarfsgerecht und verlässlich finanziert werden können, g. wie die in der Wärmestube und vergleichbaren Einrichtungen tätigen Ehrenamtlichen durch bestehende Instrumente der städtischen Engagementförderung stärker unterstützt werden können und ob insbesondere Fahrtkosten, Arbeitskleidung oder vergleichbare TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02953 Datum: 04.08.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Odrian Eigendorf, Eric Plandatum: ...

August 11, 2026

Stadt Halle (Saale) prüft Hitzeaktionsplan in Halle; Vorlage im Gesundheitsausschuss bald

Stadt Halle (Saale) prüft Hitzeaktionsplan in Halle; Vorlage im Gesundheitsausschuss bald Beschlussvorlage 1 Mrasek (08.08.2022): Sommer 2022 – Mehr Todesfälle während Hitzewellen, verfügbar unter: https://www.deutschlandfunk.de/hitze-sommer-uebersterblichkeit-100.html Anfrage Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Kenntnisnahme Betreff: Anfrage der Fraktion Volt / MitBürger zum ressortübergreifenden Hitzeschutz Hitzewellen sind schon lange keine temporäre Unannehmlichkeit mehr, sondern verursachen jedes Jahr Tausende Todesfälle1. Besonders gefährdet sind Menschen mit Vorerkrankungen, ältere Personen sowie Menschen in prekären Lebenssituationen, wie beispielsweise wohnungslose Menschen. Mit zunehmender Intensität der Hitzeperioden wächst der Kreis derer, die auf aktiven Hitzeschutz angewiesen sind, jedoch immer weiter. So fielen die Pokalfinalspiele der halleschen Jugendfußballmannschaften dieses Jahr beispielsweise mitten in eine Hitzewelle mit Tageshöchsttemperaturen von mehr als 40 °C und hohen UV-Indexwerten. ...

August 11, 2026

Regionale Diakonie Südhessen beteiligt sich am Christopher Street Day in Darmstadt und Bensheim; ökumenisches Zeichen für Vielfalt

Regionale Diakonie Südhessen beteiligt sich am Christopher Street Day in Darmstadt und Bensheim; ökumenisches Zeichen für Vielfalt Regionale Diakonie Südhessen zeigt Gesicht beim Christopher Street Day am 15. August in Darmstadt und 22. August in Bensheim Regionale Diakonie Südhessen zeigt Gesicht beim Christopher Street Day am 15. August in Darmstadt und 22. August in Bensheim Unter dem Motto „Kirche l(i)ebt Vielfalt“ nehmen kirchliche Vertreterinnen und Vertreter gemeinsam am Samstag, 15. August, am Christopher Street Day (CSD) in Darmstadt teil. ...

August 11, 2026