Diakonische Werk im Kirchenkreis Zerbst e. V. beantragt einen kommunalen Zuschuss zur Sicherung der Jugendmigrationsarbeit in Zerbst/Anhalt; ohne Förderung droht Einstellung des Dienstes.
«vovanr»
Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 14.08.2026 Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
öffentlich Vorlage-Nr: BV/0369/2026 Federführendes Amt: Kulturamt gefertigt:
Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis Soll Ist JA NEIN STE MV Haupt- und Finanzausschuss 17.08.2026
Stadtrat 26.08.2026
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Förderung der Arbeit des Jugendmigrationsdienstes
Sachverhalt/Problem:
Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Zerbst e. V. beantragt einen Zuschuss der Stadt Zerbst/Anhalt für die Sicherung der Jugendmigrationsarbeit in der Stadt Zerbst/Anhalt. Seit seiner Gründung im Jahr 1992 ist der Jugendmigrationsdienst ein verlässlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur der Stadt. Der Jugendmigrationsdienst begleitet junge Menschen mit Migrationsgeschichte zwischen zwölf und 27 Jahren auf ihrem Weg in Schule, Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Die Integrationsarbeit des Jugendmigrationsdienstes ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge geworden. Sie ergänzt die Aufgaben staatlicher Stellen und unterstützt Schulen, Behörden, Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber gleichermaßen. Sie schafft Orientierung, verhindert Integrationsabbrüche und trägt dazu bei, dass junge Menschen möglichst früh ein eigenständiges und verantwortungsbewusstes Leben in unserer Gesellschaft führen können. Gerade für Zerbst/Anhalt, deren Unternehmen zunehmend auf internationale Fach- und Arbeitskräfte angewiesen sind, besitzt diese Arbeit eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Integration entscheidet heute nicht mehr nur über gesellschaftliche Teilhabe, sondern zunehmend auch über die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Als Anlage ist der Arbeitsbericht des Jugendmigrationsdienstes beigefügt und beschreibt die Arbeit im Detail. Neben dem Angebot der Stadtjugendpflege ist dieser Beratungsdienst derzeit das einzige Angebot dieser Art im gesamten Stadtgebiet. Bislang wurde der Jugendmigrationsdienst ausschließlich aus Bundesmitteln und Eigenmittel des Diakonischen Werkes finanziert. Die Bundesmittel stehen auch weiterhin zur Verfügung, jedoch ist es nach eigener Darstellung dem Diakonischen Werk nichtmehr möglich eine Quersubventionierung aus anderen Aufgabenbereichen zu leisten. In der Konsequenz würde das Diakonische Werk deshalb den Jugendmigrationsdienst einstellen. Damit verlöre die Stadt Zerbst/Anhalt eine wichtige Integrationsschnittstelle, was in der Folge zu Nachteilen in der Integration in die Stadtgesellschaft bis hin zum Verlust von Arbeitskräften und damit mittelfristig zur Gefährdung der Arbeitskräftestabilität ortsansässiger Unternehmen und Nachteilen bei Investitionsentscheidungen führen kann. Aus diesen Gründen stellt es einen wichtigen Beitrag der Daseinsfürsorge dar, diesen Dienst weiter aufrecht zu erhalten. Die Möglichkeit, dabei weiterhin auf die bestehende Förderstruktur des Bundes gegenüber dem Diakonischen Werk zu bauen, ist zugleich die wirtschaftlichste Form, da perspektivisch andernfalls eine zusätzliche Aufgabe bei der Stadt Zerbst/Anhalt wahrgenommen werden müsste. Dass es sich hierbei um eine relevante Aufgabengröße handelt, belegen die Einwohnerdaten aus dem ersten Quartal 2026 exemplarisch:
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