MMI-Forscher und Universitäts-Kinderspital Zürich untersuchten Folgen früher Unterbringung in Zürcher Säuglingsheimen; Lebenserwartung um 12 Jahre verkürzt.

MMI-Forscher und Universitäts-Kinderspital Zürich untersuchten Folgen früher Unterbringung in Zürcher Säuglingsheimen; Lebenserwartung um 12 Jahre verkürzt. Frühe Heimunterbringung senkt Lebenserwartung | UZH News | UZH Bis weit ins 20. Jahrhundert war es in der Schweiz gängige Praxis, Säuglinge und Kleinkinder ausserfamiliär unterzubringen, häufig aufgrund gesellschaftlicher Normen und behördlicher Entscheide. Besonders betroffen waren Kinder unverheirateter oder sehr junger Mütter – ledige Mutterschaft galt damals als nicht akzeptable Familienform – sowie Kinder sogenannter Gastarbeiterfamilien. Die Praxis war Teil eines Systems fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, zu denen auch Verdingung, Zwangsadoption und Zwangssterilisation gehörten. Sie sind heute Teil der historischen Aufarbeitung in der Schweiz. ...

April 30, 2026

Allgemeine Fürsorgestiftung der Baumann Federn AG, Eschenbach (SG) Zweckänderung; Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ Zürich

Allgemeine Fürsorgestiftung der Baumann Federn AG, Eschenbach (SG) Zweckänderung; Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ Zürich Mutation Allgemeine Fürsorgestiftung der Baumann Federn AG, Eschenbach (SG) Allgemeine Fürsorgestiftung der Baumann Federn AG, in Eschenbach (SG), CHE-109.714.135, Stiftung (SHAB Nr. 80 vom 25.04.2024, Publ. 1006017837). Urkundenänderung: 18.02.2026. Zweck neu: Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der aktiven Arbeitnehmer und zugunsten der sich im Ruhestand befindenden ehemaligen Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, oder Arbeitslosigkeit; mit Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gesundheitsförderung und Prävention. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Das Erbringen reiner Arbeitgeberbeiträge aus Mitteln der Stiftung ist nur möglich, wenn vorgängig entsprechende Beitragsreserven geäufnet und diese gesondert ausgewiesen worden sind (Art. 331 OR). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334), in Zürich.

April 30, 2026

BBSR Erreichbarkeit von Krankenhäusern in Grenzregionen Deutschlands und Nachbarländern im grenzüberschreitenden Kontext; 880.000 durch MIV, 27.000 durch ÖV

BBSR Erreichbarkeit von Krankenhäusern in Grenzregionen Deutschlands und Nachbarländern im grenzüberschreitenden Kontext; 880.000 durch MIV, 27.000 durch ÖV BBSR - Veröffentlichungen - Gesundheits­infrastruktur in Grenzregionen Die Erreichbarkeit von Gesundheitseinrichtungen, Schulen oder Supermärkten zur Verbesserung und Sicherung der Daseinsvorsorge ist eines der Hauptziele der Raumordnungspolitik. Oftmals sind die besten und erreichbarsten Einrichtungen für Menschen in Grenzregionen jedoch auf der jeweils anderen Seite der Grenze zu finden. Die Erreichbarkeiten sind bislang jedoch, insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext, nicht systematisch erfasst. Eine empirische Evidenz für lokale und regionale Akteure im Bereich der Raum- und Stadtplanung sowie der Verkehrsplanung fehlt, um Vorteile der grenzüberschreitenden Möglichkeiten zu diskutieren. ...

April 30, 2026

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übergibt Zuwendungsbescheide aus Ehrenamtsbudget an Vereine im Kreistagssaal des Schlosses Sonnenstein; 105 Projekte gefördert, 29 Vereine erhalten Bescheide

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übergibt Zuwendungsbescheide aus Ehrenamtsbudget an Vereine im Kreistagssaal des Schlosses Sonnenstein; 105 Projekte gefördert, 29 Vereine erhalten Bescheide Ehrenamtsbudget: Weitere Förderungen an Vereine in feierlichem Rahmen ausgereicht - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Auch zur Veranstaltung am 29. April 2026 folgten zahlreiche ehrenamtlich Engagierte der Einladung des Landrates Michael Geisler. Im Kreistagssaal des Schlosses Sonnenstein erhielten weitere, ausgewählte Vereine und Initiativen im Beisein von Bürgermeistern und Vertretern des Kreistages Zuwendungsbescheide aus dem diesjährigen Ehrenamtsbudget. ...

April 30, 2026

Landtag von Baden-Württemberg Gedenkstunde zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus im Bürgerhaus Herbolzheim-Tutschfelden; Jugendliche stark vertreten, Mahnung an Gegenwart

Landtag von Baden-Württemberg Gedenkstunde zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus im Bürgerhaus Herbolzheim-Tutschfelden; Jugendliche stark vertreten, Mahnung an Gegenwart GEDENKSTUNDE DES LANDTAGS ZUR ERINNERUNG AN DIE OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS GEDENKSTUNDE DES LANDTAGS ZUR ERINNERUNG AN DIE OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS am 27. Januar 2026 im Bürgerhaus Herbolzheim-Tutschfelden Herausgeber Landtag von Baden-Württemberg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Konrad-Adenauer-Str. 3 70173 Stuttgart Bildnachweis Landtag von Baden-Württemberg Leif Piechowski Internet www.landtag-bw.de © 2026 Landtag von Baden-Württemberg ...

April 30, 2026

Ostschweizer Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen; Ab 2026 engere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden

Ostschweizer Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen; Ab 2026 engere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen Kantone arbeiten beim Datenschutz enger zusammen Aus der Fachstelle für Datenschutz Die Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen hat sich 2025 mit unterschiedlichsten Themen aus der Verwaltung befasst. Dazu gehörten die Archivierung im Schulverwaltungssystem, die kantonale Publikationsplattform oder das Videoüberwachungsreglement. Im Bereich der Digitalisierung sollen die Ostschweizer Kantone zusammenarbeiten. Die kantonale Fachstelle für Datenschutz überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Datenschutz. Im Zentrum steht die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. 2025 prüfte die Fachstelle unter anderem das Schulverwaltungssystem Nesa und die kantonale Publikationsplattform. Die Fachstelle stellte fest, dass die elektronische Archivierung der Personendaten an den kantonalen Mittelschulen und Berufsfachschulen nur teilweise geregelt ist. Bei der Publikationsplattform empfiehlt die Fachstelle, für all jene Rubriken Löschfristen festzulegen, die Personendaten beinhalten. Nach Ablauf der Frist sollen Personendaten automatisch gelöscht werden. Beim Datenschutz sind auch die Gemeinden verantwortlich Datenschutz ist auch Angelegenheit der Gemeinden. Diese müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eigene Fachstellen einsetzen, wobei der kantonalen Stelle die Aufsicht obliegt. Bisher gibt es drei regionale Aufsichtsbehörden und diejenige der Stadt St.Gallen. Neu bietet die Stadt St.Gallen an, diese Funktion auch für weitere Gemeinden zu übernehmen. Die kantonale Datenschutzstelle begrüsst dies, weil eine Konzentration zu einer Professionalisierung führen dürfte. Die Verselbständigung der Stelle stärkt die Unabhängigkeit. Wichtig ist, dass die Stelle über genügend Ressourcen verfügt. Der Kanton St.Gallen verfügt über keine formell-gesetzliche Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung durch kantonale Organe. Videoüberwachung ist deshalb nur in einem eng begrenzten Rahmen zulässig. Auch in diesen Fällen braucht es ein Reglement für die Videoüberwachung. Aus Sicht der Fachstelle für Datenschutz sind darin Zweck und Verantwortlichkeiten zu wenig klar geregelt. Schliesslich ein Blick nach vorne: Ab 2026 sollen die Datenschutzbehörden beider Appenzell sowie der Kantone St.Gallen und Thurgau enger zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist in den Bereichen Digitalisierung und kantonsübergreifende Projekte vorgesehen. So sollen etwa gemeinsame Vernehmlassungen und Beurteilungsgrundlagen oder Checklisten für die Webseiten erarbeitet werden. Themen für die Zusammenarbeit können die Schengen-Kontrollen oder Auftragsdatenbearbeitungen sein. Der vollständige Bericht der Fachstelle für Datenschutz ist hier einsehbar: Ratsinformationssystem Kantonsrat St.Gallen.

April 30, 2026

Philippe Zoller Konkursverfahren eröffnet Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs; Frist bis 01.06.2026

Philippe Zoller Konkursverfahren eröffnet Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs; Frist bis 01.06.2026 Konkurspublikation/Schuldenruf Philippe Zoller Schuldenruf Philippe Zoller Philippe Zoller Heimatort: Au SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 23.03.1985 Hard 8 9463 Oberriet vormals wohnhaft gewesen J. L. Custerstrasse 7, 9450 Altstätten Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 27.04.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 01.06.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG

April 30, 2026

Tina Pruschmann und Barbara Thériault Lesung und Gespräch über Extremwetterlagen in Wittenberg; 4. Juni 2026, 19 Uhr, Eintritt frei mit Bibliotheksausweis

Tina Pruschmann und Barbara Thériault Lesung und Gespräch über Extremwetterlagen in Wittenberg; 4. Juni 2026, 19 Uhr, Eintritt frei mit Bibliotheksausweis Extremwetterlagen: Lesung und Gespräch über ein neues Deutschland - Landkreis Wittenberg « Alle Veranstaltungen Extremwetterlagen: Lesung und Gespräch über ein neues Deutschland 30. April um 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr « Themenabend in Wittenberg: Armenien – Land von Schönheit und Not Dorf Flohmarkt Jahmo » Die Stadtbibliothek Wittenberg lädt zu einer Lesung ein, die aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen in Ostdeutschland in den Mittelpunkt stellt. Unter dem Titel „Extremwetterlagen. Reportagen aus einem neuen Deutschland.“ präsentieren die Autorinnen Tina Pruschmann und Barbara Thériault ihre Eindrücke aus einem besonderen Literaturprojekt. Ausgangspunkt war die Frage, wann und woran Menschen bemerken, dass sie in einem „neuen Land“ leben. Im Jahr 2024 begaben sich mehrere sogenannte „Überlandschreiberinnen“ auf Recherchereise, um Stimmungen, Brüche und Veränderungen in verschiedenen Regionen Ostdeutschlands einzufangen. Entstanden sind literarische Reportagen, die sich bewusst zwischen Journalismus und Literatur bewegen. Sie beleuchten Alltagsrealitäten in Städten und ländlichen Räumen, berichten von kulturellem Engagement unter schwierigen Bedingungen und thematisieren den Umgang mit politischen Spannungen und gesellschaftlichen Konflikten. Tina Pruschmann erkundete das Erzgebirge mit dem Fahrrad und suchte den direkten Kontakt zu den Menschen vor Ort. Barbara Thériault wiederum arbeitete zeitweise als Lokaljournalistin in Thüringen und gewann so Einblicke in regionale Diskurse und Strukturen. Die Lesung wird durch ein Gespräch ergänzt, in dem beide Autorinnen ihre Erfahrungen einordnen und Fragen aus dem Publikum aufnehmen. Die Veranstaltung findet am 4. Juni 2026 um 19 Uhr im Auditorium der Stadtbibliothek Wittenberg statt. Der Eintritt ist mit gültigem Bibliotheksausweis frei, ohne Ausweis beträgt er 2,50 Euro. Termin: 04.06.2026, 19 Uhr Ort: Stadtbibliothek Wittenberg, Auditorium Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen interessieren und unterschiedliche Perspektiven auf Ostdeutschland kennenlernen möchten. Zum Kalender hinzufügen Google Kalender iCalendar Outlook 365 Outlook Live Details Datum: 30. April Zeit: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Veranstaltung-Tags: Gesellschaft , Lesung , Ostdeutschland , Reportage , Stadtbibliothek Wittenberg Ähnliche Veranstaltungen Lesung mit Aron Boks 05. Juni um 19:00 Uhr « Themenabend in Wittenberg: Armenien – Land von Schönheit und Not Dorf Flohmarkt Jahmo » ...

April 30, 2026

European Entry/Exit System (EES) fully operational across Schengen, including Switzerland; automated 90/180-day enforcement across Schengen.

European Entry/Exit System (EES) fully operational across Schengen, including Switzerland; automated 90/180-day enforcement across Schengen. European Entry / Exit System (EES): Stricter Swiss Control of Schengen Days Legal Insight - 30 April 2026 Briefing - 16 April 2026 Speaking Engagement - 26 March 2026 30 April 2026 | Legal Insight European Entry Exit System (EES): Stricter Swiss Control of Schengen Days 30 April 2026 | Legal Insight European Entry Exit System (EES): Stricter Swiss Control of Schengen Days - On 10 April 2026, the European Entry ...

April 30, 2026

Netzwerk Migration Neubrandenburg fördert Integration in Neubrandenburg; Moderation durch Peter Modemann

Netzwerk Migration Neubrandenburg fördert Integration in Neubrandenburg; Moderation durch Peter Modemann Integrationsbeauftragte/r / Stadt Neubrandenburg Politik & VerwaltungStadtvertretungOberbürgermeisterRathausOrganisationMitarbeitende A-ZBerufsfeuerwehr NeubrandenburgStädtische BeteiligungenBehindertenbeauftragteGleichstellungsbeauftragteIntegrationsbeauftragte rBürgerbeauftragteMitgliedschaftenMängelmelderWas erledige ich wo?OnlineserviceTerminvergabeÖffentliche BekanntmachungenSatzungen & VerordnungenOrdnung, Verkehr & GewerbeFinanzenStandesamtFriedhofswesenBürgerbüroFührerscheinstelleKfZ-ZulassungPresseAmtsblattKarriereUmfragenWahlenStadtplan Migration und Integration haben in unserer Stadt in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Als Oberzentrum und zentraler Anlaufpunkt für neu zugewanderte Menschen übernimmt Neubrandenburg eine besondere Verantwortung. Hier entscheidet sich maßgeblich, wie Integration gelingt, wie gesellschaftlicher Zusammenhalt gestärkt wird und wie Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nach Neubrandenburg ziehen, eine neue Perspektive erhalten. Dazu gehört auch die humanitäre Verantwortung, Menschen in schwierigen Lebenslagen Orientierung und faire Chancen auf Teilhabe zu bieten.Zuwanderung leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Angesichts des demografischen Wandels unterstützt sie die Sicherung von Fachkräften, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und kommunaler Entwicklung. Gleichzeitig bringt Migration vielfältige soziale, kulturelle und wirtschaftliche Potenziale mit sich. Unterschiedliche Erfahrungen, Perspektiven und Kompetenzen bereichern das gesellschaftliche Leben, fördern Innovationen und stärken eine offene, vielfältige Stadtgesellschaft.Gelingende Integration ist dabei keine einseitige Aufgabe. Sie braucht sowohl eine aufnahmebereite, offene Gesellschaft als auch die aktive Mitwirkung der zugewanderten Menschen. Integration gelingt dort, wo Menschen bereit sind, aufeinander zuzugehen, Verantwortung zu übernehmen, Sprache zu erlernen, Regeln des Zusammenlebens zu achten und sich aktiv in das gesellschaftliche Leben einzubringen. Ebenso braucht es eine Stadtgesellschaft, die Teilhabe ermöglicht, Vielfalt anerkennt und gleiche Chancen eröffnet.Auch die Zielstellungen desIntegrations- und Teilhabegesetzes Mecklenburg-Vorpommernspiegeln diesen Anspruch wider. Im Mittelpunkt stehen die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, der Abbau von Benachteiligungen, die Förderung von Chancengleichheit sowie die Stärkung eines respektvollen und diskriminierungsfreien Zusammenlebens. Vielfalt wird dabei ausdrücklich als Bereicherung verstanden. Ziel ist es, allen Menschen unabhängig von Herkunft oder Geschichte die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten einzubringen und am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben mitzuwirken.Damit wird deutlich: Integration betrifft nahezu alle Lebensbereiche und Institutionen. Verwaltung, Kindertagesstätten, Schulen, Bildungsträger, Unternehmen, Arbeitsverwaltung, Gesundheitswesen, Wohnungswirtschaft, Vereine, Kultur, Sport, Ehrenamt und Zivilgesellschaft tragen gemeinsam Verantwortung. Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Zugänge zu schaffen, Barrieren abzubauen und Begegnung zu ermöglichen. Integration ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe. ...

April 30, 2026