Schiedsrichter registrieren sich in Handball360; Nur registrierte Schiedsrichter können für Spiele angesetzt werden

Schiedsrichter registrieren sich in Handball360; Nur registrierte Schiedsrichter können für Spiele angesetzt werden So gelingt der Klick für den Pfiff | dhb.de So gelingt der Klick für den Pfiff Das neue Verbandsmanagement-Tool Handball360 macht vor allem bei den für den Spielbetrieb relevanten Funktionen große Fortschritte. Jetzt braucht es im Bereich Schiedsrichter Tempo. Damit die Schiedsrichter-Ansetzung für die Saison 2026 27 möglichst problemfrei gelingen kann, sind die Registrierung der Schiedsrichter in Handball360 und die Rollenzuweisung durch die Vereinsverantwortlichen zwei zentrale Schritte. Der Grund: Die Schiedsrichter-Ansetzungen sind ein elementarer Bestandteil der organisatorischen Vorbereitung einer Saison - deswegen braucht es hier mehr Vorlauf als bei den Spielerinnen und Spielern. Entscheidend ist: Nur die Schiedsrichter, die in Handball360 registriert sind, können für Spiele angesetzt werden. Und nur so erfüllen die Vereine ihre Schiedsrichter-Kontingente. ...

July 28, 2026

KBV Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026

KBV Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

July 28, 2026

Tamedia führt Subscribe with Google für digitale Zeitungen und Magazine in Zürich ein; erstes Schweizer Medienhaus mit Subscribe with Google

Tamedia führt Subscribe with Google für digitale Zeitungen und Magazine in Zürich ein; erstes Schweizer Medienhaus mit Subscribe with Google Zürcher Handelskammer: Tamedia will durch Subscribe with Google Zugang vereinfachen Tamedia will durch Subscribe with Google Zugang vereinfachen Zürich - Tamedia führt für ihre digitalen Zeitungen und Magazine die Subscribe with Google-Funktion ein. Online-Abonnements lassen sich künftig mit nur zwei Klicks abschliessen. Das Medienunternehmen will so den Zugang zu seinen Produkten vereinfachen. ...

July 28, 2026

Reus Dienstleistungen GmbH Eröffnung Insolvenzverfahren Würzburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Schädler Markus

Reus Dienstleistungen GmbH Eröffnung Insolvenzverfahren Würzburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Schädler Markus Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 237/25 Gericht: Würzburg Name, Vorname / Bezeichnung: Reus Dienstleistungen GmbH Sitz / Wohnsitz: Estenfeld Register: Würzburg, HRB 12877 IN 237/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Reus Dienstleistungen GmbH, Peter-Wagner-Staße 1, 97230 Estenfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Reus Markus Erwin, Peter-Wagner-Straße 1, 97230 Estenfeld Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 12877 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Erbringung von Dienstleistungen, Beratung und Consulting im IT-Bereich, Entwicklung und Konzeption von innovativen Produktionsvorgängen, Software, Hardware, Integration und Weiterentwicklung von Produktionsvorgängen, Ausbildung, Weiterbildung und Personal | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.07.2026 um 14.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Schädler Markus Hofstraße 3, 97070 Würzburg Telefon: +49 (931) 45 20 29 50 Telefax: +49 (931) 45 20 29 99 Email: wuerzburg@bendel-insolvenz.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 30.06.2025 beim Insolvenzgericht Würzburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Würzburg Ottostr. 5 97070 Würzburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 27.07.2026

July 28, 2026

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg kündigt Einführung digitaler DTB-Prüfungen an im Rahmen der Berufssprachenprüfungen in Deutschland; Start 01.05.2027

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg kündigt Einführung digitaler DTB-Prüfungen an im Rahmen der Berufssprachenprüfungen in Deutschland; Start 01.05.2027 BSK TRS 15/26 Verkehrsanbindung U-Bahn: U 1 bis Frankenstraße; Bus: Linien 45 und 65 bis Hiroshimaplatz; Tram: Linie 7 bis Tristanstraße Bankverbindung Kontoinhaber: Bundeskasse Halle/Saale, Dienstsitz Weiden/Opf; IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07; Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale München; BIC (SWIFT-Code): MARKDEF 1750 Trägerrundschreiben Berufssprachkurse 15/26 Entwicklung und Einführung digitaler Prüfungen „Deutsch-Test für den Beruf“ (DTB) ...

July 28, 2026

KBV Praxis-App KBV2GO! in Nordrhein; regionale Nachrichten via Meine KV

KBV Praxis-App KBV2GO! in Nordrhein; regionale Nachrichten via Meine KV Praxis-App „KBV2GO!“ – neu mit Infos der KV Nordrhein | KV Nordrhein Praxis-App „KBV2GO!“ – neu mit Infos der KV… Praxisinformation Letzte Änderung: 27.07.2026 12:50 Uhr Praxis-App „KBV2GO!“ – neu mit Infos der KV Nordrhein Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ihre Praxis-App „KBV2GO!“ erweitert. Auch die KV Nordrhein stellt in der App jetzt Informationen bereit. Modern, personalisiert und regional: Die KBV stellt eine neue Version ihrer Praxis-App „KBV2GO!“ bereit. Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisteams erhalten damit weitere Funktionen und einen noch besseren Service im mobilen Taschenformat. Das Update kann ab sofort in den App-Stores heruntergeladen werden. ...

July 28, 2026

Bitkom e. V. veröffentlicht Studienbericht 2026 zum digitalen Handel in Deutschland; KI verändert Online-Shopping grundlegend

Bitkom e. V. veröffentlicht Studienbericht 2026 zum digitalen Handel in Deutschland; KI verändert Online-Shopping grundlegend Digitaler Handel in Deutschland | Studienbericht 2026 | Bitkom e. V. Wie digital ist der Handel in Deutschland – aus Sicht von Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen? (2025) Online-Shopping ist für die große Mehrheit der Bevölkerung fester Bestandteil im Alltag. Gleichzeitig verändern große Plattformen, Anbieter aus Drittländern, Social Commerce und Künstliche Intelligenz den digitalen Handel grundlegend. Der vorliegende Studienbericht untersucht sowohl das Einkaufsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Perspektive der Handelsunternehmen. Er zeigt, welche Vertriebskanäle genutzt werden, welche Erwartungen Kundinnen und Kunden haben und vor welchen Herausforderungen der Handel durch Digitalisierung, internationalen Wettbewerb und neue Technologien steht. Die Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen Befragung von 1.120 Personen ab 16 Jahren in Deutschland sowie einer Befragung von 505 Handelsunternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten, durchgeführt von Bitkom Research im Jahr 2025. ...

July 28, 2026

KBV 32. Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Hybrid: vor Ort oder online via Zoom

KBV 32. Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Hybrid: vor Ort oder online via Zoom Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

July 28, 2026

Alexander Heinrich wird neues Vorstandsmitglied der Komm.ONE in Stuttgart; Amtsantritt 1. Januar 2027.

Alexander Heinrich wird neues Vorstandsmitglied der Komm.ONE in Stuttgart; Amtsantritt 1. Januar 2027. Pressemitteilung: Neues Mitglied im Vorstand der Komm.ONE Pressemitteilung Neues Mitglied im Vorstand Pressemitteilung: Neues Mitglied im Vorstand der Komm.ONE www.komm.one Klassifizierung extern Seite 1 von 2 Neues Mitglied im Vorstand der Komm.ONE Stuttgart, den 27.07.2026. Der Verwaltungsrat der Komm.ONE hat in seiner Sitzung am 17.07.2026 den IT-Strategen, Portfolio- und IT-Servicemanager Alexander Heinrich als neues Mitglied des Vorstands bestellt. Sein Amt tritt Alexander Heinrich am 1. Januar 2027 an. Mit ihm gewinnt die Komm.ONE eine Führungspersönlichkeit mit mehr als zwanzig Jahren Erfahrung im Bereich des Transformations- und Changemanagements in der IT-Branche. Alexander Heinrich blickt auf eine langjährige Karriere bei der Bundeswehr und der BWI GmbH, der primären Digitalisierungspartnerin der Bundeswehr. Zuletzt war er Abteilungsleiter IT-Infrastrukturbetrieb beim Informationstechnikzentrum Bund und Chief Information Officer bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Roland Bernhard, Verbandsvorsitzender des Zweckverbands 4IT mit rund 1.100 Mitgliedskommen und Verwaltungsratsvorsitzender der Komm.ONE sagt: „Wir heißen Alexander Heinrich als neues Mitglied des Vorstands der Komm.ONE herzlich willkommen. Die kommunale IT steht vor ihrer bislang größten Transformation und wir freuen uns sehr, dass Alexander Heinrich sein Können und sein Wissen ab Januar in die Komm.ONE einbringen wird, um diesen Wandel gemeinsam mit uns zu gestalten. Er ist die optimale Ergänzung unseres Führungsteams.“ Zu den bisherigen fachlichen Schwerpunkten von Alexander Heinrich zählen insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Plattform-, Hybrid-Cloud- und KI-Strategien, der Aufbau skalierbarer Cloud- und Plattformarchitekturen sowie die Steuerung eines serviceorientierten Portfoliomanagements. William Schmitt, Vorstandsvorsitzender der Komm.ONE, erklärt: „Wir begrüßen Alexander Heinrich als neues Mitglied des Vorstands der Komm.ONE und blicken der Zusammenarbeit mit großer Freude entgegen. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der erfolgreichen Umsetzung komplexer Transformationsvorhaben bringt er wertvolle Kompetenzen für die zukünftige Ausrichtung der Komm.ONE mit. Gemeinsam werden wir die Rolle der Komm.ONE als Service- und Informationsproviderin weiterentwickeln und die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung unterstützen.“ Alexander Heinrich sagt: „Ich freue mich sehr darauf, die Komm.ONE auf ihrem Weg zur strategischen Taktgeberin der kommunalen Digitalisierung in Baden-Württemberg mitzugestalten. Zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden, der Geschäftsleitung und dem Team der Komm.ONE möchte ich Plattformen, Kooperationen und den gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz nutzen, um die Verwaltung spürbar zu entlasten und näher an die Menschen zu bringen.“ Bis zum Amtsantritt von Alexander Heinrich bleibt Geschäftsleiter Jörg Eberle weiterhin interimistisches Mitglied des Vorstands. Sein Mandat hierfür wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Der Verwaltungsrat dankt Jörg Eberle für seine erfolgreiche Wahrnehmung des ...

July 28, 2026

Schweizer Alpen-Club SAC, neues globales Tourenportal 'Ridian' in Kooperation mit Ubique, Schweiz; Ridian ersetzt SAC-Tourenportal ab Frühling 2028

Schweizer Alpen-Club SAC, neues globales Tourenportal ‘Ridian’ in Kooperation mit Ubique, Schweiz; Ridian ersetzt SAC-Tourenportal ab Frühling 2028 Neues SAC-Tourenportal ab Frühling 2028Die Plattform «Ridian» löst das Tourenportal ab DE Deutsch Français Italiano English Beitrag, Kurs, Thema, Hütte, Tour, …. Hütten und Touren Übersicht & Aktuelles SAC-Tourenportal SAC-Tourenportal Abonnement SAC-Hütten Mehrtagestouren Ausbildung und Sicherheit Übersicht & Aktuelles Kurse und Touren Sicher unterwegs Tourenplanung Inklusion am Berg Leistungssport Übersicht & Aktuelles Sportklettern Skitourenrennen Eisklettern ...

July 28, 2026