IHK St.Gallen-Appenzell Seminar Künstliche Intelligenz im Büroalltag einsetzen St.Gallen; Nur 12 Teilnehmende

IHK St.Gallen-Appenzell Seminar Künstliche Intelligenz im Büroalltag einsetzen St.Gallen; Nur 12 Teilnehmende KI im Büroalltag einsetzen – Seminar für KMU März 2027 08.30 - 16.30 Uhr Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Schalteröffnungszeiten Export Montag bis Freitag 08.30 - 11.45 Künstliche Intelligenz im Büroalltag einsetzen März 2027 08.30 - 16.30 Uhr Erfahren Sie in einem Seminartag alles zur praktischen Anwendung von generativer künstlicher Intelligenz (KI) in Ihrem Unternehmen. Nutzen Sie die Chance, KI in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren! ...

August 13, 2026

Innovation Lab Bautzen Praxisbeispiele für Dashboardlösungen zur automatisierten Datenbereitstellung im Produktionsprozess, Duale Hochschule Bautzen; Best Practices für Dashboards in der Produktion

Innovation Lab Bautzen Praxisbeispiele für Dashboardlösungen zur automatisierten Datenbereitstellung im Produktionsprozess, Duale Hochschule Bautzen; Best Practices für Dashboards in der Produktion Innovation Lab Bautzen „Praxisbeispiele für Dashboardlösungen zur automatisierten Datenbereitstellung im Produktionsprozess“ - Silicon Saxony Innovation Lab Bautzen „Praxisbeispiele für Dashboardlösungen zur automatisierten Datenbereitstellung im Produktionsprozess“ Wir laden Sie herzlich ein zum Innovation Lab Bautzen „Praxisbeispiele für Dashboardlösungen zur automatisierten Datenbereitstellung im Produktionsprozess“ am 02.09.2026 . Im Vordergrund steht der Umgang von zwei PAL-Partnerunternehmen mit Datenaufbereitung und Data-Warehouse-Systemen. ...

August 13, 2026

VxLabs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Schwartz

VxLabs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Schwartz Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 4 IN 354/26 Gericht: Regensburg Name, Vorname / Bezeichnung: VxLabs GmbH Sitz / Wohnsitz: Regensburg Register: Regensburg, HRB 19099 4 IN 354/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. VxLabs GmbH, Franz-Mayer-Straße 1, 93053 Regensburg, vertreten durch die Gesellschafter Elkoumy Mostafa und Rofaiel Andrew Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19099 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung, Vermarktung, Vertrieb, Verkauf und Lizenzieren von Software u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2026 um 08.40 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Schwartz Harald Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg Telefon: +49(941)461030-0 Telefax: +49(941)461030-1600 Email: regensburg@schwartz.in 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 13.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 06.07.2026 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Regensburg Augustenstr. 3 93049 Regensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 13, 2026

Shehryaar Ali Khawaja — Firma neu Nautoris Ali Khawaja — Gaiserwald; Zweck neu: Softwareentwicklung, Vertrieb, Beratung, Marketing, Luxus-Handel, Dienstleistungen für Unternehmen.

Shehryaar Ali Khawaja — Firma neu Nautoris Ali Khawaja — Gaiserwald; Zweck neu: Softwareentwicklung, Vertrieb, Beratung, Marketing, Luxus-Handel, Dienstleistungen für Unternehmen. Mutation Shehryaar Ali Khawaja, Gaiserwald, neu Nautoris Ali Khawaja Mutation Shehryaar Ali Khawaja, Gaiserwald, neu Nautoris Ali Khawaja Shehryaar Ali Khawaja, in Gaiserwald, CHE-397.632.636, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 250 vom 24.12.2024, Publ. 1006215259). Firma neu: Nautoris Ali Khawaja. Zweck neu: Entwicklung, Vertrieb und Betreuung von Software für Unternehmen; Beratung und Dienstleistungen im Bereich digitales Marketing; Handel mit Uhren, Schmuck, Luxusartikeln und Textilien.

August 13, 2026

Mitsubishi Electric Corporation modernise ses systèmes stratégiques grâce à IBM Z à Tokyo; risques réduits et prévisibilité améliorée

Mitsubishi Electric Corporation modernise ses systèmes stratégiques grâce à IBM Z à Tokyo; risques réduits et prévisibilité améliorée Infrastructure nouvelle génération dotée d’une résilience intégrée – IBM Une infrastructure nouvelle génération dotée d’une résilience intégrée Mitsubishi Electric modernise ses systèmes stratégiques grâce à IBM Z afin de garantir une stabilité absolue Mitsubishi Electric Corporation est un leader mondial dans le domaine des équipements électriques et électroniques destinés à des secteurs tels que l’énergie, les transports et la fabrication. Bon nombre de ses systèmes en contact direct avec la clientèle constituent le fondement des infrastructures sociales et doivent fonctionner sans interruption. ...

August 13, 2026

Mitsubishi Electric Corporation modernisiert geschäftskritische Systeme mit IBM Z und zOS in Tokio; erhöhte Zuverlässigkeit über Jahrzehnte hinweg

Mitsubishi Electric Corporation modernisiert geschäftskritische Systeme mit IBM Z und zOS in Tokio; erhöhte Zuverlässigkeit über Jahrzehnte hinweg Infrastruktur der nächsten Generation mit integrierter Resilienz – IBM Infrastruktur der nächsten Generation mit integrierter Ausfallsicherheit Mitsubishi Electric modernisiert geschäftskritische Systeme mit IBM Z, um absolute Stabilität zu gewährleisten Die Mitsubishi Electric Corporation ist ein weltweit führender Anbieter von elektrischen und elektronischen Geräten für Branchen wie Energie, Verkehr und Fertigung. Viele der kundenorientierten Systeme des Unternehmens bilden die Grundlage der sozialen Infrastruktur und müssen unterbrechungsfrei funktionieren. ...

August 13, 2026

BVDW analysiert Data Clean Rooms im programmatischen Werbeökosystem; minimiert regulatorische Risiken vor Projektstart

BVDW analysiert Data Clean Rooms im programmatischen Werbeökosystem; minimiert regulatorische Risiken vor Projektstart BVDW schafft Orientierung für datenschutzkonformen Einsatz von Data Clean Rooms BVDW schafft Orientierung für datenschutzkonformen Einsatz von Data Clean Rooms Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. analysiert in einem neuen Whitepaper Data Clean Rooms im programmatischen Werbeökosystem. Entlang verschiedener Use Cases vertiefen die Autor*innen die datenschutzrechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus schlüsseln sie die Rollenverteilung auf und geben praxisnahe Handlungsempfehlungen. Damit liefert der BVDW Unternehmen eine Orientierungshilfe, um DCR-Strategien im Programmatic Advertising datenschutzkonform umzusetzen. ...

August 13, 2026

KBV; 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung; Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026

KBV; 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung; Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 12, 2026

Aderis erhält Investition von 3VC in Wien; EU-Marktpotenzial in Milliardenhöhe

Aderis erhält Investition von 3VC in Wien; EU-Marktpotenzial in Milliardenhöhe Zürcher Handelskammer: Aderis erhält Investition von Wiener Risikokapitalfonds 3VC Aderis erhält Investition von Wiener Risikokapitalfonds 3VC Wien - 3VC beteiligt sich am Zürcher Start-up Aderis. Damit will der Wiener Risikokapitalfonds Aderis dabei unterstützen, mit seiner KI-nativen Live Finance-Plattform zum europäischen Marktführer für ERP-Systeme zu werden. ( CONNECT ) Das Zürcher Start-up Aderis erhält eine Finanzierung vom Risikokapitalfonds 3VC aus Wien. Aderis-Gründer und -CEO Elian Kool hat ein ERP-System entwickelt, das Altsysteme, die meist vor dem Jahr 2000 entwickelt wurden und seither mit Künstlicher Intelligenz (KI) nachgerüstet werden, ablösen soll. ...

August 12, 2026

Viakom GmbH erhält Zuschlag für OSKAR Open-Source-Kommunikations-Architektur in Flensburg, Schleswig-Holstein; Rollout über drei bis vier Jahre

Viakom GmbH erhält Zuschlag für OSKAR Open-Source-Kommunikations-Architektur in Flensburg, Schleswig-Holstein; Rollout über drei bis vier Jahre schleswig-holstein.de - Der Ministerpräsident - Staatskanzlei und Bundesangelegenheiten - Telefonie wird digital unabhängig Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden Ministerpräsident Übersicht Reden Porträt Daniel Günther unterwegs Podcasts Staatskanzlei Übersicht Organisation und Ansprechpartner Chef der Staatskanzlei, Minister und Bevollmächtigte Regierungssprecherin Aufgaben Chef der Staatskanzlei, Minister und Bevollmächtigte Presse Übersicht Medieninformationen Wochenkalender Ansprechpartner Videothek Livestream Akkreditierung ...

August 12, 2026