Stadt und Landkreis Osnabrück Allgemeinverfügungen zu Wasserentnahmen aus Fließgewässern 2./3. Ordnung und Grundwasser zur Beregnung im Osnabrücker Gebiet; Dauer: 7. Aug.–30. Sep. 2026
Stadt und Landkreis Osnabrück Allgemeinverfügungen zu Wasserentnahmen aus Fließgewässern 2./3. Ordnung und Grundwasser zur Beregnung im Osnabrücker Gebiet; Dauer: 7. Aug.–30. Sep. 2026 Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer und Grundwasser zur Beregnung und Bewässerung – Samtgemeinde Bersenbrück Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer und Grundwasser zur Beregnung und Bewässerung Die Stadt und der Landkreis Osnabrück geben bekannt, dass zum Schutz unserer Gewässer, des Grundwassers und zur Sicherung der Wasserressourcen Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Entnahmen aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung sowie von Entnahmen aus dem Grundwasser zur Beregnung erlassen wurden. Diese Maßnahmen sind aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der derzeitigen Hochsommerwetterlage dringend erforderlich, um negative ökologische und hydrologische Folgen zu verhindern. ...