Baur's Bar in Zürich macht Sommerpause; 13. Juli – 23. August

Baur’s Bar in Zürich macht Sommerpause; 13. Juli – 23. August Vie au Lac Die Baur’s Bar ist der Rückzugsort für Zürcher Connaisseurs – und für alle, die das Besondere schätzen. Baur’s Bar So-Do: 18.00 - 00.00 Uhr Fr-Sa: 18.00 - 01.00 Uhr Baur’s Brunch So: 11.00 - 14.00 Uhr Von Frühling bis Herbst pausiert die beliebte Baur’s Brasserie, während wir hinter den Kulissen an neuen Highlights arbeiten. Vom 13. Juli bis 23. August macht auch die Baur’s Bar eine Sommerpause. Reservieren ...

August 7, 2026

Fontanestadt Neuruppin fördert Neubau Kunstrasenplatz Waldstadion Alt Ruppin; Sichert 75% der Gesamtkosten.

Fontanestadt Neuruppin fördert Neubau Kunstrasenplatz Waldstadion Alt Ruppin; Sichert 75% der Gesamtkosten. Förderzusage für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Waldstadion Alt Ruppin: Fontanestadt Neuruppin Förderzusage für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Waldstadion Alt Ruppin Das Waldstadion Alt Ruppin ist weit mehr als ein klassischer Fußballplatz. Es ist die Heimat des SV Eintracht 1948 Alt Ruppin, ein über Jahrzehnte gewachsener Treffpunkt und zugleich die wichtigste Außensportfläche für den Vereins-, Freizeit- und Gemeinschaftssport im Ortsteil Alt Ruppin. ...

August 7, 2026

Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück erlassen Allgemeinverfügungen zur Wasserentnahme aus Fließgewässern in Osnabrück; Beregnung zwischen 12 und 18 Uhr untersagt

Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück erlassen Allgemeinverfügungen zur Wasserentnahme aus Fließgewässern in Osnabrück; Beregnung zwischen 12 und 18 Uhr untersagt Allgemeinverfügung erlassen: Wasser sparen und Gewässer schützen | Landkreis Osnabrück Montag - Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr Allgemeinverfügung erlassen: Wasser sparen und Gewässer schützen Osnabrück. Die Stadt und der Landkreis Osnabrück geben bekannt, dass zum Schutz unserer Gewässer, des Grundwassers und zur Sicherung der Wasserressourcen Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Entnahmen aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung sowie von Entnahmen aus dem Grundwasser zur Beregnung erlassen wurden. Diese Maßnahmen sind aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der derzeitigen Hochsommerwetterlage dringend erforderlich, um negative ökologische und hydrologische Folgen zu verhindern. ...

August 6, 2026

Neubrandenburger Stadtwerke GmbH führen Sommerwartung in der neu.sw Schwimmhalle Neubrandenburg durch; 625.000 Liter frisches Wasser ins Becken.

Neubrandenburger Stadtwerke GmbH führen Sommerwartung in der neu.sw Schwimmhalle Neubrandenburg durch; 625.000 Liter frisches Wasser ins Becken. Hinter den Kulissen wird für die neue Saison geputzt und geschraubt: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH August 2026 | Freizeit Hinter den Kulissen wird für die neue Saison geputzt und geschraubt Während die Sommerferien für viele Menschen Urlaub bedeuten, herrscht in der neu.sw Schwimmhalle emsige Betriebsamkeit. Die fast 60-jährige „alte Dame“ unter den Neubrandenburger Sportstätten bekommt auch in diesem Jahr ihre kosmetische Frischekur verpasst. Mit Bürsten, Putzwolle, Silikon und Spezialwerkzeug wird geputzt, repariert und gewartet, damit zum Start des neuen Schuljahres alles wie gewohnt funktioniert. ...

August 6, 2026

Bürgerschaftshaus Bocklemünd/Mengenich e.V. Zielvereinbarung 2026, Köln-Bocklemünd; weibliche Besucherschaft deutlich gestiegen

Bürgerschaftshaus Bocklemünd/Mengenich e.V. Zielvereinbarung 2026, Köln-Bocklemünd; weibliche Besucherschaft deutlich gestiegen 4 Zielvereinbarung zwischen Bürgerschaftshaus Bocklemünd Mengenich e. V., Görlinger Zentrum 11-15, 50829 Köln-Bocklemünd, Stadtbezirk Ehrenfeld und Stadt Köln, Der Oberbürgermeister, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren für den Zeitraum: 2026 Zielvereinbarung 2026 für das Bürgerschaftshaus Bocklemünd 2 I Mission der Bürgerzentren Zielsetzung der Arbeit der Bürgerzentren ist ein lebenswertes Köln, in dem aktive Nachbarschaft und Zusammenhalt gelebt werden. Mit vielfältigen Angeboten aus den Bereichen Bildung, Kunst, Kultur und Soziales fördern die Bürgerzentren ein weltoffenes und tolerantes Miteinander in der Stadtgesellschaft, gesellschaftliches Engagement und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerzentren der Kölner Elf fördern Kooperationen verschiedener Institutionen, Vereine, Initiativen u.a. vor Ort. Sie schaffen so Synergieeffekte und erzeugen positive, soziale Hebeleffekte (Leverage-Effekt) für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Bürgerzentren stehen für die Grundwerte der Demokratie ein, ihre Arbeit ist inklusiv und parteiunabhängig. Die Bürgerzentren sind Orte für öffentliche Veranstaltungen, Tagungen, Seminare und private Nutzungen. Ziel des Bürgerschaftshauses ist es, die Lebensverhältnisse in Bocklemünd durch seine Einrichtungen und Angebote zu verbessern. Dies wird insbesondere durch Folgendes verwirklicht: ...

August 6, 2026

Nationales Schwimmzentrum für Deutschland, Neubau einer Schwimmhalle in Magdeburg; Gesamtkosten festgelegt

Nationales Schwimmzentrum für Deutschland, Neubau einer Schwimmhalle in Magdeburg; Gesamtkosten festgelegt SessionNet | Die Oberbürgermeisterin - 03.08.2026 - 13:30 Uhr Die Oberbürgermeisterin - 03.08.2026 - 13:30 Uhr (Wird in neuem Fenster geöffnet) Genehmigung der Annahme von Sponsoringleistungen gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA 26 - Anlage 1 Willkommensaktion Jahresabschluss 2025 der Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH 26 - Anlage 1 Lagebeurteilung 26 - Anlage 2 Bestätigungsvermerk 26 - Anlage 3 Bilanz zum 31.12.2025 ...

August 4, 2026

Bürgerstiftung Rheinfelden fördert Anschaffung eines Schwimmbadrollstuhls im Rheinfelder Freibad; gesellschaftliche Teilhabe gestärkt.

Bürgerstiftung Rheinfelden fördert Anschaffung eines Schwimmbadrollstuhls im Rheinfelder Freibad; gesellschaftliche Teilhabe gestärkt. Mehr Barrierefreiheit im Rheinfelder Freibad – Bürgerstiftung Rheinfelden Mehr Barrierefreiheit im Rheinfelder Freibad Das Rheinfelder Freibad soll ein Ort sein, an dem sich alle Menschen willkommen fühlen. In diesem Sinne hat die Bürgerstiftung Rheinfelden die Anschaffung eines speziellen Schwimmbadrollstuhls gefördert. Der Rollstuhl ermöglicht Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die sichere Fortbewegung im Nassbereich und erleichtert ihnen den Besuch des Freibads. Ergänzt wird die Ausstattung künftig durch einen weiteren Rollstuhl, der speziell für den Einsatz im Schwimmbecken geeignet ist. ...

August 4, 2026

Freibad Haselbrunn feiert 100-jähriges Bestehen Haselbrunn, Plauen; 50 Prozent der Eintrittserlöse an Förderverein gespendet

Freibad Haselbrunn feiert 100-jähriges Bestehen Haselbrunn, Plauen; 50 Prozent der Eintrittserlöse an Förderverein gespendet Freibad Haselbrunn feiert 100-jähriges Bestehen / Stadt Plauen Freibad Haselbrunn feiert 100-jähriges Bestehen 1926 öffnete in Haselbrunn in idyllischer und ruhiger Lage, am Rande des Plauener Stadtwaldes das Freibad, das bis heute Sommer-Highlight für Groß und Klein ist. Das Bad mit einer langen Tradition und Geschichte feiert am 8. August mit einem vielfältigen Programm sein 100. Jubiläum. Ab etwa 10.30 Uhr starten die Festlichkeiten mit dem Eintreffen der Teilnehmer der Oldtimer Sternfahrt des Vogtländischen Oldtimer Clubs Oelsnitz. Die Fahrzeuge können anschließend auch besichtigt werden.Um 12 Uhr wird die offizielle Feierstunde zunächst durch Grußworte von Landrat Thomas Hennig eröffnet. Es folgen Ansprachen von Oberbürgermeister Steffen Zenner, Tobias Kämpf als Aufsichtsratsvorsitzenden der Bäder Plauen GmbH sowie dem Landtagsabgeordneten Jörg Schmidt. Gezeigt wird außerdem ein Video über die Widereröffnung des Freibades am 22. Juni 2022 nach der Schließung im Jahr 1995. Karsten Repert präsentiert anschließend die Chronik »100 Jahre Freibad Plauen Haselbrunn«. Auch das Rahmenprogramm hat für alle etwas zu bieten. Angeboten werden kostenfreie Rundgänge in und um das Freibad mit Stadtführern der Stadt Plauen zur Historie des Freibades und des Stadtteils Haselbrunn. Für die kleinen Gäste gibt es Kinderschminken sowie eine Hüpfburg und auch die Jugendfeuerwehr Plauen Stadtmitte ist mit vor Ort. Sportlich wird es bei einem Wasserball-Spiel und der Basketball-Mannschaft, die ihr Können zeigt. »Ganz normal gebadet werden kann an diesem Tag natürlich auch. Das Besondere wird dabei sein, dass wir 50 Prozent der Eintrittserlöse von diesem Tag an den Förderverein zum weiteren Erhalt des Freibades spenden werden. Wir freuen uns auf die Jubiläumsfeier und sind stolz auf 100 Jahre Bad-Geschichte«, so Ronny Adler, Geschäftsführer der Bäder Plauen GmbH. Ab 15 Uhr klingt die Festveranstaltung mit dem Open-Air-Kino von tag24 langsam aus. Alle Informationen zu den Plauenern Bädern gibt es unter www.baeder-plauen.de In der kommenden Woche folgt ein Rückblick auf 100 Jahre Badgeschichte.

August 3, 2026

Salzstadt Staßfurt kündigt Verhandlungsvergabe für Naturfreibad Albertinesee in Staßfurt (OT Üllnitz) an; Mit Leader-Fördermitteln finanziert

Salzstadt Staßfurt kündigt Verhandlungsvergabe für Naturfreibad Albertinesee in Staßfurt (OT Üllnitz) an; Mit Leader-Fördermitteln finanziert (Microsoft Word - wordAnkündigung_einer_Verhandlungsvergabe_zur_Berücksichtigung_der_Binnenmarktrelevanz) Ankündigung einer Verhandlungsvergabe Information über beabsichtigte Vergabe a) Öffentlicher Auftraggeber und Beschaffungsstelle: Salzstadt Staßfurt Hohenerxlebener Str. 12 39418 Staßfurt Telefon: +49 3925 981202 Telefax: +49 3925 981208 E-Mail: vergabestelle@stassfurt.de Internet-Adresse: https://www.stassfurt.de/ Az.: 023-41-26-UVgO b) Vergabeart: Vergabe analog der Verhandlungsvergabe ohne TWB nach UVgO c) Ort der Ausführung/ Lieferort: 39418 Staßfurt OT Üllnitz d) Auftragsgegenstand/Art und Umfang: Das Naturfreibad „Albertinesee“ in Staßfurt (OT Üllnitz), als Ort der Erholung und der Freizeit- und Sportaktivitäten, ist ein wichtiger Teil der kommunalen Infrastruktur und besitzt einen überdurchschnittlichen Stellenwert in der Region um Staßfurt. Um eine wesentliche Verbesserung des Badebetriebes zu erreichen, wurden in der jüngeren Vergangenheit bereits verschiedenen Maßnahmen umgesetzt (Sonnensegel, großes Spielgerät, Schwimmplattform inkl. Rutsche, usw.). Auch zukünftig sollen verschiedene Maßnahmen in Bezug auf notwendige Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, aber auch Neuinvestitionen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie zur besseren Etablierung als Badegewässer durchgeführt werden. Dazu ist vorgesehen, u.a. folgende Maßnahmen kurzfristig in 2027 umzusetzen: • Rückbau und Entsorgung einer 7-teiligen Containeranlage und Entsiegelung der Fläche durch Herrichtung der Fläche als Grünfläche mit Baumpflanzungen • Rückbau und Entsorgung des vorhandenen Bautraktes (Imbissgebäude) • Errichtung einer neuen Containeranlage mit den Funktionsbereichen: ...

August 3, 2026

Schwimmtreff, Hallenfreizeitbad GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Amtsgericht Bonn; Gläubiger melden Forderungen bis 08.09.2026

Schwimmtreff, Hallenfreizeitbad GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Amtsgericht Bonn; Gläubiger melden Forderungen bis 08.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 99 IN 137/26 Gericht: Bonn Name, Vorname / Bezeichnung: Schwimmtreff, Hallenfreizeitbad GmbH Sitz / Wohnsitz: Königswinter Register: Siegburg, HRB 6875 Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 137/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 6875 eingetragenen Schwimmtreff, Hallenfreizeitbad GmbH, Bahnhofsallee 65, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Claudia Pott, Zum Buschhof 17 , 53639 Königswinter, Frau Elke Helene Stoll, Zum Buschhof 18 , 53639 Königswinter und Herrn Ingolf Klaus Pott, Zum Buschhof 17, 53639 Königswinter Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der private Betrieb eines Hallenschwimmbades und Angebot eines umfassenden Kursprogrammes wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2026, um 08:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Joscha Stothfang, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn, Telefon: 0228/2498240, Fax: 022824982410. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am Donnerstag, 10.09.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau). Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 06.11.2026. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 99 IN 137/26 Bonn, 31.07.2026

August 3, 2026