Bundesverwaltungsgericht der Schweiz Neue Anonymisierungspraxis bei Urteilen zur Spezialitätenliste (SL) für konfektionierte Arzneimittel, rechtlich begründet und transparenzfördernd; offengelegt: Zulassungsinhaber, Produktnamen, Wirkstoffe, Indikationen, Preise

Bundesverwaltungsgericht der Schweiz Neue Anonymisierungspraxis bei Urteilen zur Spezialitätenliste (SL) für konfektionierte Arzneimittel, rechtlich begründet und transparenzfördernd; offengelegt: Zulassungsinhaber, Produktnamen, Wirkstoffe, Indikationen, Preise Neue Anonymisierungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts bei Urteilen zur Spezialitätenliste Legal Insight - 18. Mai 2026 Guide - 30. April 2026 Guide - 8. April 2026 Mai 2026 | Legal Insight Neue Anonymisierungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts bei Urteilen zur Spezialitätenliste 18. Mai 2026 | Legal Insight Neue Anonymisierungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts bei Urteilen zur Spezialitätenliste Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Leitentscheiden vom 18. Dezember 2025 (BVGer C-4148 seine bisherige Anonymisierungspraxis bei Urteilen im Bereich der Spezialitätenliste (SL) für konfektionierte Arzneimittel grundlegend neu ausgerichtet: Statt wie bisher eine vollständige Anonymisierung vorzunehmen, legt das Gericht neu zentrale Informationen zu den betroffenen Präparaten und Zulassungsinhaberinnen offen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Pharmaunternehmen, die gegen Verfügungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) betreffend Arzneimittelpreise Beschwerde führen. Die neue Anonymisierungspraxis: Was wird offengelegt? Das Bundesverwaltungsgericht hatte seine Anonymisierungspraxis bei SL-Urteilen bereits in früheren Urteilen des Jahres 2025 stillschweigend angepasst – so etwa in den Entscheiden BVGer C-861 2022 (9. Mai 2025), C-146 ...

May 18, 2026