BFH neue anhängige Verfahren im Juli 2026

BFH neue anhängige Verfahren im Juli 2026 BFH: Neue anhängige Verfahren im Juli 2026 | Steuern | Haufe Neue anhängige Verfahren im Juli 2026 Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen BFH-Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. Eine Auswahl der wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger, die im Juli 2026 veröffentlicht wurden, erhalten Sie hier im Überblick: Ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG auf das sog. Nestmodell anwendbar? ...

July 29, 2026

AfD-Fraktion Entwurf eines Gesetzes zur konsequenten Bekämpfung von Geldwäsche bei Steuerhinterziehung im Bundestag; Steuerersparnis gilt als Geldwäschevortat

AfD-Fraktion Entwurf eines Gesetzes zur konsequenten Bekämpfung von Geldwäsche bei Steuerhinterziehung im Bundestag; Steuerersparnis gilt als Geldwäschevortat Deutscher Bundestag - AfD: Bekämpfung von Geldwäsche bei Steuerhinterziehung AfD: Bekämpfung von Geldwäsche bei Steuerhinterziehung MWO) Den Entwurf eines Gesetzes „zur konsequenten Bekämpfung von Geldwäsche bei Steuerhinterziehung“ hat die AfD-Fraktion vorgelegt ( 21 7257 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ). Vor dem Hintergrund einer wertungswidersprüchlichen Differenzierung und erheblichen praktischen Problemen bei der Strafverfolgung aufgrund der derzeitigen Rechtslage bestehe ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um eine konsistente, sachgerechte und zufallsunabhängige Erfassung von Vorteilen aus Steuerstraftaten im Rahmen des Geldwäschetatbestands sicherzustellen, heißt es in dem Entwurf. ...

July 29, 2026

Costache, Carlo-Gabriel Öffentliche Zustellung des Einkommensteuerbescheids 2025 vom 27.04.2026 durch Finanzamt Dresden-Süd, Dresden; Fristen laufen, Rechtsmittel möglich

Costache, Carlo-Gabriel Öffentliche Zustellung des Einkommensteuerbescheids 2025 vom 27.04.2026 durch Finanzamt Dresden-Süd, Dresden; Fristen laufen, Rechtsmittel möglich 121_Costache Finanzamt Dresden-Süd Datum 23. Juli 2026 Geschäftszeichen 3203/ÖZ/2026/121 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Costache, Carlo-Gabriel letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Herzogswalder Str. 5, 01169 Dresden Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. ...

July 28, 2026

Kristin Reinsch, öffentliche Zustellung eines Bescheids über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 2025, Finanzamt Dresden-Nord, Dresden; Rechtsmittelfristen starten, Rechtsverlust möglich.

Kristin Reinsch, öffentliche Zustellung eines Bescheids über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 2025, Finanzamt Dresden-Nord, Dresden; Rechtsmittelfristen starten, Rechtsverlust möglich. 3202_OEZ_2026-135 Finanzamt Dresden-Nord Datum 3202/ÖZ/2026/135 28.07.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Name, Vorname Reinsch, Kristin letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Martin-Luther-Straße 27, 01099 Dresden Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person ist ein Verwaltungsakt zuzustellen: (genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 2025 vom 21.07.2026 Der Verwaltungsakt wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und kann innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 2227 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

July 28, 2026

Parisius, Karl öffentliche Zustellung Verwaltungsakt Einkommensteuer 2024 Dresden-Nord; Abholung innerhalb zwei Wochen möglich

Parisius, Karl öffentliche Zustellung Verwaltungsakt Einkommensteuer 2024 Dresden-Nord; Abholung innerhalb zwei Wochen möglich 3202_OEZ_2026-133 Finanzamt Dresden-Nord Datum 3202/ÖZ/2026/133 28.07.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Name, Vorname Parisius, Karl letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Fichtenstraße 12, 01097 Dresden Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person ist ein Verwaltungsakt zuzustellen: (genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag und Verspätungszuschlag 2024 vom 27.07.2026 Der Verwaltungsakt wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und kann innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 2230 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

July 28, 2026

Rainbow realisation elementar GmbH öffentliche Zustellung durch Finanzamt Dresden-Nord Dresden; Abholung innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung

Rainbow realisation elementar GmbH öffentliche Zustellung durch Finanzamt Dresden-Nord Dresden; Abholung innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung 3202_OEZ_2026-123 Finanzamt Dresden-Nord Datum 3202/ÖZ/2026/123 28.07.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Firma/Bezeichnung der juristischen Person Rainbow realisation elementar GmbH letzte bekannte Anschrift Reisstr. 42 01257 Dresden Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift verpflichtet. Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten juristischen Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Bescheid üben Grundsteuermessbetrg Neuveranlagung 01.01.2026 vom 30.06.2026 Bescheid über Grundsteuerwert Wertfortschreibung 01.01.2026 vom 30.06.2026 Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 5103 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

July 28, 2026

REAL-IM-WERT GmbH Bescheid über Grundsteuermessbetrag 1.1.2025 vom Finanzamt Dresden-Nord und Bescheidnummer 3202/ÖZ/2026/136; Öffentliche Zustellung Abholung innerhalb zwei Wochen möglich

REAL-IM-WERT GmbH Bescheid über Grundsteuermessbetrag 1.1.2025 vom Finanzamt Dresden-Nord und Bescheidnummer 3202/ÖZ/2026/136; Öffentliche Zustellung Abholung innerhalb zwei Wochen möglich 3202_OEZ_2026-136 Finanzamt Dresden-Nord Datum 3202/ÖZ/2026/136 28.07.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Firma/Bezeichnung der juristischen Person REAL-IM-WERT GmbH letzte bekannte Anschrift Linkstr. 2, Quartier Potsdamer Platz, Level 8, 10785 Berlin Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift verpflichtet. Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten juristischen Person ist ein Verwaltungsakt zuzustellen: (genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1.1. 2025 vom 17.06.2026 Der Verwaltungsakt wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und kann innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 5158 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

July 28, 2026

FinMin Baden-Württemberg legt Kirchensteuersatz 2026 in Baden-Württemberg fest; 8% allgemein, 9% katholisch Mainz-Teil

FinMin Baden-Württemberg legt Kirchensteuersatz 2026 in Baden-Württemberg fest; 8% allgemein, 9% katholisch Mainz-Teil Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg | Steuern | Haufe Tue Jul 28 06:22:06 UTC 2026 Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026 Das FinMin Baden-Württemberg hat bekanntgemacht, dass der Kirchsteuersatz für das Kalenderjahr 2026 bis auf eine kleine Ausnahme 8 % der Bemessungsgrundlage beträgt. Lediglich für die römisch-katholische Kirchensteuer des in Baden-Württemberg gelegenen Teils der Diözese Mainz beträgt der Steuersatz 9 % der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist die nach Maßgabe des§ 51aEStG ermittelte Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. ...

July 28, 2026