Bundessteuerberaterkammer übt Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Einführung einer Registrierkassenpflicht in Deutschland aus; Steuerberater aus dem Anwendungsbereich streichen
BStBK - Einführung einer Kassenpflicht: BStBK fordert Nachbesserungen und Ausnahme für Steuerberater
Login StBKammern Login Docuware* * für Steuerberaterkammern und Mitglieder von Gremien der Bundessteuerberaterkammer Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts sowie zum Diskussionsentwurf einer Kassenplicht-Ausnahmeverordnung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Übersendung der o. g. Entwürfe und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die BStBK unterstützt das Ziel des Gesetzgebers, Steuerhinterziehung durch die Einführung einer Registrierkassenpflicht wirksamer zu bekämpfen, den Steuervollzug zu stärken und die Digitalisierung weiter zu fördern. Die neuen Vorgaben dürfen jedoch nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen und zusätzlicher Bürokratie für Unternehmen und deren steuerliche Berater führen. Aus Sicht der BStBK besteht insbesondere in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Registrierkassenpflicht, die Ausnahmen sowie die praktische Umsetzung bei Betrieben mit keinem oder nur geringem Bargeldaufkommen erheblicher Nachbesserungsbedarf. Es fehlt eine nachvollziehbare Risikoorientierung. Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege müssen ebenso wie weitere in § 102 Abs. 1 AO genannte Berufsgeheimnisträger mangels relevanter Barumsätze und Manipulationsrisiken zwingend aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gestrichen werden. Zudem erscheint das Sanktionsregime durch das Zusammenspiel bestehender und neu vorgesehener Normen überbordend. Unsere Anmerkungen zu den Entwürfen im Einzelnen können Sie der beigefügten Stellungnahme entnehmen. Für Rückfragen bzw. ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Meik Eichholz Oliver Glückselig Abteilungsleiter Referatsleiter * für Steuerberaterkammern und Mitglieder von Gremien der Bundessteuerberaterkammer Mit Hilfe von Cookies können wir die Webseite bestmöglich an die Bedürfnisse unserer Besucher anpassen. Sie haben die Möglichkeit, alle oder nur bestimmte Kategorien von Cookies zu akzeptieren. Nach einem Klick auf den Button “Nur erforderliche Cookies akzeptieren” gelangen Sie zu Ihren individuellen Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Cookies sind zur Funktion unserer Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigten Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. (Server Sessions
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