Finanzamt Grimma öffentliche Zustellung Haftungsbescheid H02 HaL 06/26 an Kai Bernd Duffner, Baden-Baden; Abholfrist zwei Wochen nach Veröffentlichung

Finanzamt Grimma öffentliche Zustellung Haftungsbescheid H02 HaL 06/26 an Kai Bernd Duffner, Baden-Baden; Abholfrist zwei Wochen nach Veröffentlichung 3238_OEZ_2026-050 Finanzamt Grimma Datum 3238/ÖZ/2026/50 12.08.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Name, Vorname Duffner, Kai Bernd letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Maximilianstr. 15, 76534 Baden-Baden Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Haftungsbescheid H02 HaL 06/26 vom 04.08.2026 Haftungsbescheid H02 HaL 06/26 vom 04.08.2026 Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03437 - 940 3191 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

August 12, 2026

Somov, Maksim Einkommensteuerbescheid 2025 Finanzamt Grimma; Zwei Wochen Abholung nach Veröffentlichung.

Somov, Maksim Einkommensteuerbescheid 2025 Finanzamt Grimma; Zwei Wochen Abholung nach Veröffentlichung. 3238_OEZ_2026-047 Finanzamt Grimma Datum 3238/ÖZ/2026/47 12.08.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Name, Vorname Somov, Maksim letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Koburger Str. 54, 04416 Markkleeberg Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person ist ein Verwaltungsakt zuzustellen: (genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Einkommensteuerbescheid 2025 vom 27.07.2026 Der Verwaltungsakt wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und kann innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03437 - 940 2854 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

August 12, 2026

Erzbistum Bamberg erklärt Kirchensteuer in Bayern; 30,90 Euro fließen lokal pro 100 Euro

Erzbistum Bamberg erklärt Kirchensteuer in Bayern; 30,90 Euro fließen lokal pro 100 Euro Kirchensteuer kurz erklärt Nur wer mit Einkommensteuer belastet ist, muss auch Kirchensteuer entrichten. Soweit keine Einkommensteuer zu entrichten ist (beispielsweise bei Arbeitslosen oder Geringverdienern) fällt auch keine Kirchensteuer an. Durch den Grundfreibetrag (für 2026: 12.348 Euro) und den Kinderfreibetrag (für 2026: 9.756 Euro bei Zusammenveranlagung) wird erst Kirchensteuer fällig, wenn diese Einkommensgrenzen überschritten sind. Sofern bei Steuerpflichtigen Kinder zu berücksichtigen sind, wird über § 51a Abs. 2 EStG hinsichtlich der Kirchensteuer gesetzlich geregelt, dass die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer durch die Kinderfreibeträge zusätzlich vermindert wird. ...

August 12, 2026

Finanzamt Leipzig I öffentliche Zustellung Bescheid 2025 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag; Fristen laufen, Abholung in zwei Wochen

Finanzamt Leipzig I öffentliche Zustellung Bescheid 2025 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag; Fristen laufen, Abholung in zwei Wochen Finanzamt Leipzig I Datum Juli 2026 Geschäftszeichen 3232/OEZ/2026/306 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Takács, Dávid letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Usunov GmbH, Könneritzstr. 33, 04229 Leipzig Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. ...

August 12, 2026

Kevin Rodrigo Daniel Gaete Verdejo öffentlicher Bescheid 2025 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Finanzamt Leipzig I; Fristen laufen, Rechtsmittel möglich

Kevin Rodrigo Daniel Gaete Verdejo öffentlicher Bescheid 2025 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Finanzamt Leipzig I; Fristen laufen, Rechtsmittel möglich Finanzamt Leipzig I Datum Juli 2026 Geschäftszeichen 3232/OEZ/2026/309 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Kevin Rodrigo Daniel Gaete Verdejo letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz William-Zipperer-Str. 36, 04177 Leipzig Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. ...

August 12, 2026

Mustafa Karahan, öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden, Finanzamt Leipzig I; Rechtsmittelfristen laufen

Mustafa Karahan, öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden, Finanzamt Leipzig I; Rechtsmittelfristen laufen Finanzamt Leipzig I Datum Juni 2025 Geschäftszeichen 3232/OEZ/2026/308 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Karahan, Mustafa letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Belterstr. 4, 04347 Leipzig Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person sind zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) ...

August 12, 2026

R.A.D.E.S. GmbH öffentliche Zustellung Verwaltungsakten Finanzamt Leipzig I; Zwei Wochen Abholung nach Veröffentlichung

R.A.D.E.S. GmbH öffentliche Zustellung Verwaltungsakten Finanzamt Leipzig I; Zwei Wochen Abholung nach Veröffentlichung Finanzamt Leipzig I Datum Juli 2026 Geschäftszeichen 3232/OEZ/2026/301 Öffentliche Zustellung Firma / Bezeichnung der juristischen Person R.A.D.E.S. GmbH letzte bekannte Anschrift Dimpfelstr. 48, 04347 Leipzig Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift verpflichtet. Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetrage- nen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche sind ergebnislos geblieben. ...

August 12, 2026

Stanciu, Sorina-Adriana Bescheid 2025 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Finanzamt Leipzig I öffentliche Zustellung; Aufenthalt unbekannt, Rechtsmittelfristen laufen, Einspruch möglich

Stanciu, Sorina-Adriana Bescheid 2025 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Finanzamt Leipzig I öffentliche Zustellung; Aufenthalt unbekannt, Rechtsmittelfristen laufen, Einspruch möglich Finanzamt Leipzig I Datum August 2026 Geschäftszeichen 3232/OEZ/2026/310 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Stanciu, Sorina-Adriana letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Gorkistr. 93, 04347 Leipzig Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. ...

August 12, 2026

Takev, Valentin Krasimirov, Bescheid für 2025 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, Leipzig; Fristen laufen, Rechtsmittel möglich

Takev, Valentin Krasimirov, Bescheid für 2025 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, Leipzig; Fristen laufen, Rechtsmittel möglich Finanzamt Leipzig I Datum August 2026 Geschäftszeichen 3232/OEZ/2026/316 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Takev, Valentin Krasimirov letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Kunadstr. 3, 04129 Leipzig Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person ist zuzustellen: (genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) ...

August 12, 2026

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung Bern; 24 Mrd CHF Rüstungsinvestitionen

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung Bern; 24 Mrd CHF Rüstungsinvestitionen Sicherheitsbeitrag: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Sicherheitsbeitrag: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung Bern, 12.08.2026 — Aufgrund der verschärften Sicherheitslage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz stärken und dazu die Mehrwertsteuer während 12 Jahren um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen werden ausschliesslich für prioritäre Rüstungsausgaben der Armee eingesetzt. So können die notwendigen Investitionen getätigt werden, um die Bevölkerung und das Land gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen – hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz – besser zu schützen. Ein verschuldungsfähiger Rüstungsfonds erhöht die Flexibilität bei Zahlungen und trägt dazu bei, notwendige Beschaffungen zu beschleunigen. In seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zur befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer verabschiedet. ...

August 12, 2026