Michael Bauer verabschiedet sich als Fachreferent und Beratungsrektor in Nürnberg-Stadt und Nürnberger Land; Neuer Lebensweg beginnt nach langjähriger Dienstzeit

Michael Bauer verabschiedet sich als Fachreferent und Beratungsrektor in Nürnberg-Stadt und Nürnberger Land; Neuer Lebensweg beginnt nach langjähriger Dienstzeit „Ob du eilst oder langsam gehst, der WEG vor dir bleibt derselbe.“ Verabschiedung unseres Fachreferenten und Beratungsrektors i. K. Michael Bauer : „Ob du eilst oder langsam gehst, der WEG vor dir bleibt derselbe.“ Wir gehen viele Wege in unserem Leben, wobei der berufliche Weg mit seinen häufig vielseitigen Facetten eine besondere Rolle einnehmen kann. In den letzten Berufsjahren durfte ich die Aufgabe des Fachmitarbeiters und später des Fachreferenten ...

July 30, 2026

DHBW Karlsruhe W2-Professur für Allgemeine Medizin (Vollzeit) zu besetzen; Bewerbungsfrist endet am 19. August 2026.

DHBW Karlsruhe W2-Professur für Allgemeine Medizin (Vollzeit) zu besetzen; Bewerbungsfrist endet am 19. August 2026. Duale Hochschule Baden-Württemberg: W2 Professur für Allgemeine Medizin - DEGAM Duale Hochschule Baden-Württemberg: W2 Professur für Allgemeine Medizin Aktuell ist an der DHBW Karlsruhe eine W2‑Professur für Allgemeine Medizin (Vollzeit) zu besetzen. Für diese Professur suchen wir qualifizierte Ärztinnen und Ärzte mit folgendem Profil: mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Fachärztin Facharzt im Bereich Innere Medizin, ...

July 30, 2026

EGP-Institut veranstaltet Online-Workshop-Reihe Personal- und Teamentwicklung; Begrenzte Plätze, 325€ Gebühr

EGP-Institut veranstaltet Online-Workshop-Reihe Personal- und Teamentwicklung; Begrenzte Plätze, 325€ Gebühr Für EGP-INSTITUT® Für Lernmethodik und Didaktik Elementare Global Pädagogik Personal- und Teamentwicklung So funktioniert die partizipative Schulentwicklung! Personal- und Teamentwicklung spielen sich täglich in jedem Klassenraum ab. Sie gehören somit zum pädagogischen Handwerkszeug einer jeden Lehrkraft. Auf der Ebene der Schulleitung und in der Zusammenarbeit mit Lehrkräften sind die damit verbundenen Anforderungen selbstredend deutlich anders und höher. Das liegt nicht nur daran, dass Schulentwicklung möglicherweise ein komplexeres Geschäft ist als Unterricht. Vielmehr ist die Qualifizierung zur Schulleitung im Vergleich zur Ausbildung als Lehrkraft qualitativ und quantitativ deutlich reduziert. ...

July 30, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Ausschreibung von Schulratsstellen – Landkreis Neumarkt i.d.Oberpfalz und Main-Spessart; Fachliche Leiterstelle nicht teilzeitfähig

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Ausschreibung von Schulratsstellen – Landkreis Neumarkt i.d.Oberpfalz und Main-Spessart; Fachliche Leiterstelle nicht teilzeitfähig Ausschreibung von Schulratsstellen Seite 1 von 4 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 315 29. Juli 2026 Ausschreibung von Schulratsstellen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Juli 2026, Az. IV.3-BO7126.3/26/1 Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin (m/w/d) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neumarkt i.d.Oberpfalz ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 286) konkretisiert. Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Auf die Stelle des weiteren Schulrats/der weiteren Schulrätin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Haupt- bzw. Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Der Bewerbung ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt. Die ausgeschriebene Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Bei Versetzungsanträgen von Fachlichen Leitern bzw. Fachlichen Leiterinnen und weiteren Schulräten bzw. weiteren Schulrätinnen sind die dienstlichen Belange des Staatlichen Schulamts, an dem sie tätig sind, zu berücksichtigen. Ein Wechsel vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das Staatsministerium behält sich insofern vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. ...

July 29, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch KiPrax in Bayern; tritt am 1. August 2026 in Kraft.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch KiPrax in Bayern; tritt am 1. August 2026 in Kraft. Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ Seite 1 von 5 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 312 29. Juli 2026 2230.1.3-K Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2026, Az. VII.5-BS9203.0-3/16/6 1. Die Anlagen 1 und 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ vom 7. Juli 2025 (BayMBI. Nr. 307), werden durch folgende Anlagen ersetzt: „Anlage 1: Am Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ teilnehmende Berufsfachschulen für Kinderpflege Anlage 2: Stundentafel für die Berufsfachschulen für Kinderpflege im Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)““ 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2026 in Kraft. Martin W u n s c h Ministerialdirektor ...

July 29, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Verwendung von Lehrkräften an kommunalen und privaten beruflichen Schulen in Bayern; genehmigungsfreie Einstellung möglich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Verwendung von Lehrkräften an kommunalen und privaten beruflichen Schulen in Bayern; genehmigungsfreie Einstellung möglich Verwendung von Lehrkräften an kommunalen sowie Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an privaten beruflichen Schulen Seite 1 von 14 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 314 29. Juli 2026 2236.2.2-K Verwendung von Lehrkräften an kommunalen sowie Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an privaten beruflichen Schulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. Juli 2026, Az. VII.7-BP9001.2/70/8 Zum Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1, Art. 94 sowie Art. 99 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) an beruflichen Schulen erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Bestimmungen: Teil A Allgemeine Bestimmungen für kommunale Schulen 1Die Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an Schulen kommunaler Schulträger ist gemäß Art. 27 Abs. 4 Satz 1 BayEUG der jeweiligen Schulaufsicht nur anzuzeigen. 2Das Vorliegen der Voraussetzungen nach dieser Bekanntmachung wird von der Schulaufsicht nicht geprüft, sie kann allerdings auf Ersuchen einer Kommune vor der Einstellung beratend tätig werden. 3Im Falle von Beschwerden oder schulaufsichtlichen Beanstandungen hat die Kommune das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einstellung und Verwendung einzelner Lehrkräfte gegenüber der Schulaufsicht nachzuweisen. Teil B Allgemeine Bestimmungen für Schulen in privater Trägerschaft 1. Persönliche Eignung Voraussetzung für den Einsatz und die Verwendung ist in jedem Fall das Vorliegen der persönlichen Eignung gemäß Art. 59 Abs. 1 Satz 4 und Art. 94 Abs. 2 BayEUG. 2. Genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung 1Die genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung gemäß Nr. 2.1 ist der Schulaufsichtsbehörde rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. 2Die genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung gemäß Nr. 2.2 erfordert keine Anzeige bei der Schulaufsichtsbehörde. 3Die genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung gemäß Nr. 2.3 ist der Schulaufsichtsbehörde rechtzeitig vor der Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen; mit der Anzeige ist glaubhaft zu machen, dass sich der Schulträger rechtzeitig und nachdrücklich um eine geeignete Lehrkraft bemüht hat. 2.1 Genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung bei Anzeigepflicht 2.1.1 1Keiner Genehmigung, aber einer Anzeige gemäß Nr. 2 Satz 1, bedarf die Einstellung und Verwendung einer Lehrkraft, soweit sie über eine in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz erworbene Lehramtsqualifikation verfügt und dieser entsprechend im Unterricht eingesetzt werden soll. 2Dies trifft z. B. auf folgende Lehrerberufsqualifikationen zu: ...

July 29, 2026

Berufsfachschulen für Kinderpflege in Bayern zeigen Stundentafel im Schulversuch KiPrax; 125 Stunden Sozialpädagogische Praxis, Fokus auf Praxisanteil

Berufsfachschulen für Kinderpflege in Bayern zeigen Stundentafel im Schulversuch KiPrax; 125 Stunden Sozialpädagogische Praxis, Fokus auf Praxisanteil Anlage 2: Stundentafel für die Berufsfachschulen für Kinderpflege im Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ Pflichtfächer Unterrichtsstunden1 Schuljahr Schuljahr Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht Religionslehre und Religionspädagogik nach Konfession2 1 2 Deutsch und Kommunikation 3 3 Englisch 1 1 Politik und Gesellschaft, Berufs- und Rechtskunde 2 2 Pädagogik und Psychologie 3 4 Mathematisch-naturwissenschaftliche Gesundheit Bildung mit Ökologie und 2 3 Praxis- und Methodenlehre ...

July 29, 2026

Lehrkräfte in Bayern Fernstudium Katholische Religionslehre; Beginn 15.04.2027, 15 Monate

Lehrkräfte in Bayern Fernstudium Katholische Religionslehre; Beginn 15.04.2027, 15 Monate Fernstudium „Katholische Religionslehre“ für Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen in Bayern Seite 1 von 2 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 309 29. Juli 2026 Fernstudium „Katholische Religionslehre“ für Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2026, Az. IV.3-BS7132.0/20/3 Das Fernstudium richtet sich an Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen in Bayern, die eine Kirchliche Beauftragung für das Fach Katholische Religionslehre erlangen wollen. Das Fernstudium entspricht dem Niveau eines nicht vertieften Faches. Als Zulassungsvoraussetzung gelten die bestandene Zweite Staatsprüfung sowie die allgemeinen kirchlichen Voraussetzungen zur Erlangung der Kirchlichen Beauftragung, die im Rahmen eines Zulassungsgesprächs mit der jeweiligen (erz-)diözesanen Schulabteilung zu klären sind. Das Fernstudium beinhaltet folgende Elemente: – fünf Module zum Selbststudium, – verpflichtende Studienveranstaltungen, – Hospitation im Religionsunterricht, – freiwilliger Besuch eines Begleitzirkels, – mündliche Abschlussprüfung. Das Fernstudium beginnt am 15. April 2027 und hat eine Regelstudienzeit von 15 Monaten. Anmeldeschluss bei der (erz-)diözesanen Schulabteilung ist der 31. Januar 2027. Weitere Informationen stehen unter www.fernkurs-wuerzburg.de zur Verfügung. Martin W u n s c h Ministerialdirektor StAnz. Nr. 31 ...

July 29, 2026

Staatliche Berufsfachschulen für Kinderpflege in Bayern nehmen am KiPrax-Schulversuch teil; etwa 30 Schulen beteiligt

Staatliche Berufsfachschulen für Kinderpflege in Bayern nehmen am KiPrax-Schulversuch teil; etwa 30 Schulen beteiligt Anlage 1: Am Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ teilnehmende Berufsfachschulen für Kinderpflege Anlage 1: Am Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ teilnehmende Berufsfachschulen für Kinderpflege: Regierungsbezirk Mittelfranken Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Fürth Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Höchstadt a. d. Aisch Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege Nürnberg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Scheinfeld Regierungsbezirk Niederbayern Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Landshut-Schönbrunn Regierungsbezirk Oberbayern Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Eichstätt Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Freising Private Berufsfachschule für Kinderpflege der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste Ingolstadt der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste (GGSD) Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Miesbach Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Mühldorf a. Inn Städtische Berufsfachschule für Kinderpflege München Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege München-Land Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Starnberg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Schongau Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Traunstein Regierungsbezirk Oberfranken Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Bayreuth Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Coburg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Forchheim Regierungsbezirk Oberpfalz Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Oberviechtach Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Regensburg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Sulzbach-Rosenberg Regierungsbezirk Schwaben Berufliche Schulen Wittelsbacher Land, Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Friedberg Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Höchststadt a. d. Donau Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Kaufbeuren Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Kempten (Allgäu) Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Neusäß ...

July 29, 2026

Kultusministerium Baden-Württemberg initiiert Runder Tisch zum verbindlichen kostenfreien letzten Kita-Jahr in Baden-Württemberg; neuer Fahrplan für nächste Schritte

Kultusministerium Baden-Württemberg initiiert Runder Tisch zum verbindlichen kostenfreien letzten Kita-Jahr in Baden-Württemberg; neuer Fahrplan für nächste Schritte Runder Tisch zum verbindlichen kostenfreien Kita-Jahr: Baden-Württemberg.de Runder Tisch zum verbindlichen kostenfreien Kita-Jahr Das Kultusministerium hat alle Beteiligten aus dem frühkindlichen Bereich zum Auftakt eines Runden Tisches zur Einführung eines verbindlichen, beitragsfreien letzten Kita-Jahres eingeladen. Die Einführung eines verbindlichen und kostenfreien letzten Kindergartenjahres mit obligatorischen Bildungsinhalten im Wege eines Vorziehens der Schulpflicht ist ein zentrales Vorhaben im Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode. Zum Auftakt am 28. Juli 2026 hatte das Kultusministerium alle Beteiligten aus dem frühkindlichen Bereich zu einem Runden Tisch eingeladen: 67 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kommunen und von anderen Kita-Trägern, Vertreterinnen und Vertreter der Erzieherinnen und Erzieher und der Eltern, Experten aus der Praxis wie aus der Wissenschaft und die Bildungsgewerkschaften sind hierzu ins Kultusministerium gekommen. ...

July 29, 2026