Landesjugendhilfeausschuss Stellungnahme zum 8. Kinder- und Jugendbericht in Sachsen-Anhalt; Wirkung durch Wahltermin stark eingeschränkt
Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses zum 8. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung
1 Vorbemerkungen Die Landesregierung ist laut §16 KJHG LSA beauftragt, einmal pro Legislaturperiode dem Landtag einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen. Gesetzlich festgelegtes Ziel dieses Berichtes ist es, jugendpolitische Handlungsbedarfe der Landesregierung anhand einer Analyse von Kerndaten zur Lebenslage junger Menschen und Informationen über die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe aufzuzeigen. Der Landesjugendhilfeausschuss ist an der Erstellung des Kinder- und Jugendberichtes zu beteiligen – einmal als Expertise im prozessbegleitenden Beirat und ebenso durch eine mit dem Bericht veröffentlichte Stellungnahme des Ausschusses. Beiden Aufgaben ist der Landesjugendhilfeausschuss nachgekommen. Die Erstellung des 8. Kinder- und Jugendberichts für Sachsen-Anhalt wurde von erheblichen Herausforderungen und Verzögerungen geprägt. Obwohl der Bericht laut KJHG LSA in der Mitte der Legislaturperiode vorliegen sollte, erfolgte die Ausschreibung erst zu diesem Zeitpunkt. Der Bericht liegt nun erst kurz vor der Landtagswahl vor und kann damit seine intendierte Wirkung für die laufende Ausgestaltung der Kinder- und Jugendpolitik nur eingeschränkt entfalten. Hinzu kommt, dass sich der Berichtszeitraum auf die Jahre 2018 bis 2022 bezieht. Vor dem Hintergrund dynamischer gesellschaftlicher Entwicklungen besteht daher das Risko, dass einzelne Befunde und Schlussfolgerungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits an Aktualität verloren haben. Im günstigsten Fall können zentrale Erkenntnisse noch Eingang in politische Schwerpunktsetzungen einer nachfolgenden Landesregierung finden. Für die unmittelbare Ausgestaltung der aktuellen Kinder- und Jugendpolitik ist die Wirksamkeit des Berichts jedoch deutlich reduziert. Der Landesjugendhilfeausschuss zeigt Verständnis für die außergewöhnlichen Umstände im Verlauf der Berichterstellung, insbesondere für den Abbruch der Arbeiten infolge der Liqidation des zunächst beauftragten Instituts. Das zuständige Fachressort hat sich in dieser Situation erkennbar um eine Fortsetzung des Prozesses und eine erneute Beauftragung bemüht, um das Berichtsvorhaben fortzuführen und zum Abschluss zu bringen. Gleichwohl ist kritisch anzumerken, dass zwischen dem Abbruch des ersten Verfahrens und der erneuten Beauftragung nahezu ein Jahr verging. Diese zeitliche Zäsur hatte spürbare Auswirkungen auf die Kontinuität des Prozesses, die Einbindung der Beteiligten sowie die Kohärenz der Berichterstellung. Bei allem Verständnis für die Ursachen, stellen die erheblichen Verzögerungen auch den Landesjugendhilfeausschuss bei der Erarbeitung seiner Stellungnahme vor große Herausforderungen. Für Rückmeldungen des Beirats zum verspätet übersandten ersten Entwurf standen lediglich sechs Werktage zur Verfügung. Für die Erstellung der Stellungnahme auf Basis des finalen Berichts verblieben acht Werktage. Diese verkürzten Fristen wurden im Beirat mitgetragen, um eine fristgerechte Veröffentlichung des Berichts zu ermöglichen. Unter diesen Bedingungen war eine umfassende und vertiefte fachliche Würdigung eines zentralen jugendpolitischen Steuerungsinstruments des Landes nur eingeschränkt möglich. Der Landesjugendhilfeausschuss konzentriert sich daher in seiner Stellungnahme vorrangig auf ausgewählte, aus seiner Sicht besonders klärungs- und kritikbedürftige Aspekte, ohne dabei positive Entwicklungen und tragfähige Ansätze gänzlich unberücksichtigt zu lassen. Ungeachtet aller Kritik begrüßt der Landesjugendhilfeausschuss ausdrücklich die Entscheidung des Ministeriums, den Bericht trotz der erheblichen Unwägbarkeiten fertigzustellen und zu veröffentlichen. Ein Kinder- und Jugendbericht kann ein zentrales Instrument sein, um die Lebenslagen
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