KBV 32. Anbietermeeting der Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28. Sep 2026

KBV 32. Anbietermeeting der Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28. Sep 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 5, 2026

KBV Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28. Sep 2026

KBV Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28. Sep 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 5, 2026

ReqPOOL Deutschland GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Friedemann Ulrich Schade

ReqPOOL Deutschland GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Friedemann Ulrich Schade Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3616 IN 3519/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: ReqPOOL Deutschland GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 173309 3616 IN 3519/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ReqPOOL Deutschland GmbH, Aßmannshauser Straße 11, 14197 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Achim Röhe und Jakob Straßer Register-Nr.: Amtsgericht Charlottenburg HRB 173309 Geschäftszweig: Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 15.09.2026, 12:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 15.09.2026, 12:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 22.04.2026 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 5, 2026

Swisscom (Schweiz) AG Umbau Mobilfunkanlage Dürrenmattstrasse 9, 9001 St.Gallen; Einsprache-Auflagefrist 06.08.2026 bis 19.08.2026

Swisscom (Schweiz) AG Umbau Mobilfunkanlage Dürrenmattstrasse 9, 9001 St.Gallen; Einsprache-Auflagefrist 06.08.2026 bis 19.08.2026 Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG Einsprache- Auflagefrist: 06.08.2026 bis 19.08.2026 - Baugesuch 63547: Umbau bestehende Mobilfunkanlage (SGGE) Swisscom (Schweiz) AG, Dürrenmattstrasse 9, 9001 St.Gallen Güterbahnhofstrasse 18 ca., Grundbuchkreis St.Gallen C0225 - Fällgesuch 63549: Baumfällungen (2 Silber-Ahorne) Fritz Fischer Immobilien AG, Blumenbergplatz 5, 9000 St.Gallen Dufourstrasse 103, 105, Grundbuchkreis St.Gallen C2458, C2459 - Baugesuch 63564: Umnutzung Räume der Wäscherei als Eventräume Emil Wild AG, Grütlistrasse 1, 9016 St.Gallen Grünaustrasse 4, Grundbuchkreis St.Fiden F1825 - Fällgesuch 63590: Baumfällung (Zwetschgenbaum) Samuel Studer, Mittelholzerstrasse 3, 9015 St.Gallen Mittelholzerstrasse 3, Grundbuchkreis Bruggen W3113 - Fällgesuch 63600: Baumfällungen (2 Zedern) Bernhard Flühler, Schoeckstrasse 40, 9008 St.Gallen Schoeckstrasse 40, Grundbuchkreis St.Fiden F3977 - Baugesuch 63613: Gartengestaltung, Fällung Esche StWE Fähnernstrasse 21, v.d. Brigitta Gehrig Eberle, v.d. Rahel Lengwiler, v.d. Silvio Eberle, Fähnernstrasse 21, 9000 St.Gallen Fähnernstrasse 21, Grundbuchkreis Bruggen W1384 - Fällgesuch 63617: Baumfällung (Fichte) Baumpflege Signer AG, Tonisberg 2, 9562 Märwil Fliederstrasse 12, Grundbuchkreis St.Fiden F2621 - Fällgesuch 63618: Baumfällung (Fichte) Dominik Schorno, Hinterbergstrasse 4, 9014 St.Gallen Hinterbergstrasse 4, Grundbuchkreis Bruggen W3221 - Baugesuch 63640: Umbau bestehende Mobilfunkanlage (SGMB, Flavio Soldati, P-1351071) Swisscom (Schweiz) AG, Dürrenmattstrasse 9, 9001 St.Gallen Moosbruggstrasse 11, Grundbuchkreis St.Gallen C1062 - Baugesuch 63641: Umbau best. Mobilfunkanlage mit neuen Antennen (SGSA, Flavio Soldati ...

August 5, 2026

KBV 32. Anbietermeeting der Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Hybrid vor Ort/Zoom, Anmeldeschluss 28.09.2026

KBV 32. Anbietermeeting der Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Hybrid vor Ort/Zoom, Anmeldeschluss 28.09.2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 5, 2026

KBV-zertifizierte Softwareanbieter 32. Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026

KBV-zertifizierte Softwareanbieter 32. Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 4, 2026

BACS warnt vor KI-generierten, interaktiven Videos in Unternehmen; CEO-Betrug durch geklonte Stimmen wächst.

BACS warnt vor KI-generierten, interaktiven Videos in Unternehmen; CEO-Betrug durch geklonte Stimmen wächst. Woche 31: Was die Zukunft bringt – Interaktion im KI-Zeitalter 04.08.2026 - Der letzte Teil der BACS-Sommerserie widmet sich dem Thema KI-generierter und interaktiver Videos, die anhand von bestehenden Bildern und Audioaufnahmen erstellt werden sowie der zukünftigen Entwicklung in diesem Bereich. Dank der künstlichen Intelligenz (KI) können auf rasche Weise Videos mit Hilfe von statischen Bildern generiert werden. Für das Klonen einer Stimme wird aktuell eine Audiodatei von ungefähr 10 Sekunden benötigt. ...

August 4, 2026

Stadt Osnabrück schließt letzte Lücken im Glasfaserausbau Osnabrück; Bis Ende 2027 100 Prozent Gigabitversorgung

Stadt Osnabrück schließt letzte Lücken im Glasfaserausbau Osnabrück; Bis Ende 2027 100 Prozent Gigabitversorgung Letzte Lücken werden geschlossen: Meilenstein beim geförderten Glasfaserausbau – Stadt Osnabrück Letzte Lücken werden geschlossen: Meilenstein beim geförderten Glasfaserausbau Meilenstein für Osnabrück: Die letzten 658 Adressen im Stadtgebiet, die sonst langfristig unversorgt bleiben würden, werden im Rahmen des Förderprogramms „Gigabit 2.0“ an das schnelle Glasfasernetz angeschlossen. Oberbürgermeisterin Katharina Pötter, Staatssekretär Matthias Wunderling-Weilbier vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen sowie Peter Richter, Konzernbevollmächtigter der Telekom Nord, markierten am Montag mit einem symbolischen Spatenstich den offiziellen Beginn der Bauarbeiten. ...

August 4, 2026

KBV 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Berlin

KBV 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Berlin Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 4, 2026

SachsenEnergie errichtet halbseitige Sperrung am Schlegelweg in Zehista vom 10. bis 28. August; Verkehr wird einseitig an der Baustelle vorbeigeleitet

SachsenEnergie errichtet halbseitige Sperrung am Schlegelweg in Zehista vom 10. bis 28. August; Verkehr wird einseitig an der Baustelle vorbeigeleitet Verkehrseinschränkung am Schlegelweg in Zehista vom 10. bis 28. August Verkehrseinschränkung am Schlegelweg in Zehista vom 10. bis 28. August Auf dem Schlegelweg wird im genannten Zeitraum eine halbseitige Sperrung eingerichtet. Grund sind Arbeiten zum Breitbandausbau durch die SachsenEnergie. Der Verkehr wird währenddessen einseitig an der Baustelle vorbeigeleitet. Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Rücksichtnahme gebeten.

August 4, 2026