Circet Europe SAS übernimmt Technik Partner AG, Zürich, Schweiz; Zugang zu Smart Infrastructure und Bahn-Telekommunikation

Circet Europe SAS übernimmt Technik Partner AG, Zürich, Schweiz; Zugang zu Smart Infrastructure und Bahn-Telekommunikation Bratschi beriet Circet Europe SAS bei der Übernahme der Technik Partner AG, Schweizer Marktführer für FTTH-Anschlüsse in Gebäuden Mit dieser Übernahme erweitert Circet sein Dienstleistungsangebot im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur in der Schweiz. Gleichzeitig erschliesst das Unternehmen damit den Zugang zu angrenzenden Märkten wie Smart Infrastructure, der Digitalisierung von Versorgungsnetzen, Smart Metering und der Eisenbahn-Telekommunikation. Die 2009 gegründete Technik Partner AG mit Hauptsitz in Zürich wird heute von mehr als 120 Fachkräften in der gesamten Schweiz unterstützt – bestehend aus festangestellten Mitarbeitenden und spezialisierten Subunternehmerteams – und schliesst landesweit mehr Wohneinheiten an das Glasfasernetz an als jeder andere Anbieter. Bratschi beriet Circet in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Transaktion. Das Team wurde von Etienne Gard (Partner, M&A) geleitet und umfasste zudem Damiano Gargiulo (Associate, M&A), Aline Sohm (Associate, M&A, Vertragsrecht), Stephanie Caprani-Pontes (Associate, M&A, Vertragsrecht), Kerem Altay (Partner, Steuerrecht) sowie Rico Dufner (Associate, Steuerrecht). Mit dieser Übernahme erweitert Circet sein Dienstleistungsangebot im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur in der Schweiz. Gleichzeitig erschliesst das Unternehmen damit den Zugang zu angrenzenden Märkten wie Smart Infrastructure, der Digitalisierung von Versorgungsnetzen, Smart Metering und der Eisenbahn-Telekommunikation. Die 2009 gegründete Technik Partner AG mit Hauptsitz in Zürich wird heute von mehr als 120 Fachkräften in der gesamten Schweiz unterstützt – bestehend aus festangestellten Mitarbeitenden und spezialisierten Subunternehmerteams – und schliesst landesweit mehr Wohneinheiten an das Glasfasernetz an als jeder andere Anbieter. Bratschi beriet Circet in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Transaktion. Das Team wurde von Etienne Gard (Partner, M&A) geleitet und umfasste zudem Damiano Gargiulo (Associate, M&A), Aline Sohm (Associate, M&A, Vertragsrecht), Stephanie Caprani-Pontes (Associate, M&A, Vertragsrecht), Kerem Altay (Partner, Steuerrecht) sowie Rico Dufner (Associate, Steuerrecht). Die Bratschi AG hat die UBS Switzerland AG in ihrer Funktion als Mandated Lead Arranger, Agent und Security Agent bei einer syndizierten Finanzierung für die SwissTech Watch Components SA (STWC) beraten. Die Bratschi AG hat die BIL bei einer grundpfandgesicherten Kreditfazilität im zweistelligen Millionenbereich für eine Immobilieninvestmentgesellschaft beraten. Der Kredit dient der Finanzierung von Immobilienentwicklungsprojekten in der Schweiz. Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Webseite zu gewährleisten, Inhalte und Werbung zu personalisieren, Social Media-Funktionen bereitzustellen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Für weitere Informationen beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.

July 31, 2026

Kreisverkehr L288/L289 Esenhausen halbseitig gesperrt; Abschluss Mitte September

Kreisverkehr L288/L289 Esenhausen halbseitig gesperrt; Abschluss Mitte September Wilhelmsdorf: Baumaßnahmen ab dem 03.08.26 in Esenhausen Baumaßnahmen ab dem 03.08.26 in Esenhausen wir möchten Sie über notwendige Straßenarbeiten in Esenhausen informieren: Ab dem 03.08.2026 wird der Kreisverkehr L288 L289 im Bereich des Seehaldenwegs halbseitig gesperrt. Der Verkehr aus Richtung Zußdorf, Fleischwangen und Lengenweiler wird während dieser Zeit durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Die Sperrung sowie die Ampelanlage kommen nur dann zum Einsatz, wenn die Arbeiten den Kreisverkehr unmittelbar betreffen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Mitte September abgeschlossen. ...

July 31, 2026

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

neu.sw baut Glasfasernetz in Neubrandenburg weiter aus; bis zu 1 000 Mbit s verfügbar

neu.sw baut Glasfasernetz in Neubrandenburg weiter aus; bis zu 1 000 Mbit s verfügbar neu.sw baut Glasfasernetz weiter aus: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH Juli 2026 | Multimedia Kundenservice neu.sw baut Glasfasernetz weiter aus Der Glasfaserausbau durch neu.sw in der Vier-Tore-Stadt geht weiter: Lindenberg Süd und Broda sind nach dem Brauerei- und Jahnviertel sowie Fritscheshof die nächsten Gebiete, in denen der Ausbau der digitalen Lebensadern der Stadt vorangeht. Bereits jetzt haben in Neubrandenburg fast 3000 Wohn- und Geschäftsadressen mit insgesamt 21000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten einen neu.sw Glasfaseranschluss. Für weitere 8600 Wohn- und Geschäftshäuser liegt die moderne Glasfaser bereits unmittelbar vor der Tür. ...

July 30, 2026

up-IT-service GmbH Insolvenz eröffnet in Mühldorf am Inn; Gläubiger zur Forderungsanmeldung bis 30.09.2026 aufgefordert

up-IT-service GmbH Insolvenz eröffnet in Mühldorf am Inn; Gläubiger zur Forderungsanmeldung bis 30.09.2026 aufgefordert Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 76/26 Gericht: Mühldorf am Inn Name, Vorname / Bezeichnung: up-IT-service GmbH Sitz / Wohnsitz: Winhöring Register: Traunstein, HRB 24772 2.4. Veröffentlichung im Internet: Verfahrensnummer: FSND2908000410834681 (Eröffnung am 30.07.2026) in Kategorie „Eröffnungen" Text: ****************************************************************************************************** 602 IN 76/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. up-IT-service GmbH, Gewerbestraße 17, 84543 Winhöring, vertreten durch den Geschäftsführer Peters Mark Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24772 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Erbringung von Dienstleistungen und Warenverkauf auf dem Gebiet der Telekommunikations- und Informationstechnik, insbesondere die Bereitstellung von Kabel, Internet und Phone in Hausverteilnetzen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.07.2026 um 09.55 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Fridgen Alexander Nymphenburger Straße 3b, 80335 München Telefon: +49 (89) 55066-420 Telefax: +49 (89) 55066-55420 Email: inso@bakertilly.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 26.05.2026 beim Insolvenzgericht Mühldorf a. Inn eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mühldorf a. Inn Innstr. 1 84453 Mühldorf a. Inn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 30.07.2026

July 30, 2026

Deutsche Telekom AG plant im Bereich Albrechts / Aschenhof die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage; besseres Netz für Kunden

Deutsche Telekom AG plant im Bereich Albrechts / Aschenhof die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage; besseres Netz für Kunden Suchkreis vor Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Albrechts / Aschenhof Suchkreis vor Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Albrechts Die Deutsche Telekom AG plant im Bereich des Aschenhofes die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage. Nach Angaben des Unternehmens ist das Ziel, ihren Kunden ein besseres Netz anbieten zu können. Der Suchkreis (Markierung in der Karte) kennzeichnet ein Gebiet, welches im Rahmen der Funknetzplanung als geeignet für die Errichtung einer neuen Sendeanlage angesehen wird. Innerhalb des Suchkreises soll ein geeigneter Anlagenstandort gefunden werden. ...

July 30, 2026

GVG Glasfaser und Bürgerverein Icker betreiben Glasfaser-Hausanschluss in Icker, Gemeinde Belm; Wird Investitionsquote nicht erreicht, Ausbau möglicherweise gestrichen

GVG Glasfaser und Bürgerverein Icker betreiben Glasfaser-Hausanschluss in Icker, Gemeinde Belm; Wird Investitionsquote nicht erreicht, Ausbau möglicherweise gestrichen Letzte Chance für den Glasfaserausbau in Icker / Gemeinde Belm Letzte Chance für den Glasfaserausbau in Icker Am 15. August läuft die Anmeldefrist für einen Glasfaser-Hausanschluss im Belmer Ortsteil Icker aus. Die Frist wurde bereits von April bis August verlängert, da bis dato zu wenig Bürgerinnen und Bürger sich für einen Glasfaser-Vertrag entschließen wollten. Bei Redaktionsschluss stand die aktuelle Quote noch nicht fest. Wird die für eine kostendeckende Investition erforderliche Quote nicht erreicht, wird der Ausbau in Icker wohl nicht umgesetzt. ...

July 29, 2026

Privatfirma Breitband verlegt Glasfaser in Georgenstraße, Eisenach; Ausbaubereich erweitert auf August-Bebel-Straße

Privatfirma Breitband verlegt Glasfaser in Georgenstraße, Eisenach; Ausbaubereich erweitert auf August-Bebel-Straße Glasfaser: Ausbaubereich in Georgenstraße wird erweitert: Wartburgstadt Eisenach Glasfaser: Ausbaubereich in Georgenstraße wird erweitert Noch bis zum 21. August verlegt eine private Firma Breitband in der Georgenstraße. Der Ausbaubereich wurde nun auf die August-Bebel-Straße erweitert. Der Kreuzungsbereich Hospitalstraße ist jedoch nicht betroffen. Es wird in Abschnitten gearbeitet. Mit halbseitigen Sperrungen, Beeinträchtigungen für den Fußverkehr sowie Halteverboten ist zu rechnen. ...

July 29, 2026

KBV veranstaltet das 32. Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung in Berlin oder online via Zoom; Anmeldeschluss 28. Sep 2026

KBV veranstaltet das 32. Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung in Berlin oder online via Zoom; Anmeldeschluss 28. Sep 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

July 29, 2026

KBV präsentiert Konzept zur Einführung der eÜberweisung in Deutschland; Überweisungen steigen auf 170 Mio/Jahr.

KBV präsentiert Konzept zur Einführung der eÜberweisung in Deutschland; Überweisungen steigen auf 170 Mio/Jahr. Elektronische ÜberweisungKonzept zur Einführung der eÜberweisung als zentrales Instrument der Primärarztversorgung Elektronische Überweisung Konzept zur Einführung der eÜberweisung als zentrales Instrument der Primärarztversorgung Mit einem Primärarztsystem will die Bundesregierung den Zugang zur fachärztlichen Versorgung stärker steuern und die vorhandenen Ressourcen effizienter nutzen. Die eÜberweisung soll dabei den Informationsaustausch zwischen Praxen erleichtern und die Patientensteuerung unterstützen. Wie das gelingen kann, zeigt ein Konzept der KBV. ...

July 29, 2026