WEKO eröffnet zwei Untersuchungen zur Suchmaschinenwerbung in der Schweiz; potenzielle wettbewerbswidrige Abrede mit Folgen für Konsumenten.
WEKO eröffnet zwei Untersuchungen zur Suchmaschinenwerbung in der Schweiz; potenzielle wettbewerbswidrige Abrede mit Folgen für Konsumenten. WEKO ermittelt zu Suchmaschinenwerbung MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. April 2026 Bern, 30.04.2026 — Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat zwei Untersuchungen im Bereich der Suchmaschinenwerbung eröffnet. Die erste Untersuchung betrifft Werbung in der Reisebranche, die zweite Werbung für Online-Casinos. Um sich von ihren Mitbewerbern abzuheben, können Unternehmen für die Suchmaschinenwerbung bei den Betreibern von Suchmaschinen auf Schlüsselwörter bieten (sog. «keyword-bidding»). Durch solche Gebote auf Schlüsselwörter können Unternehmen die Sichtbarkeit ihres Angebots erhöhen, indem sie Nutzerinnen und Nutzern von Suchmaschinen bei relevanten Suchanfragen ihre Inserate anzeigen lassen. ...