Verwaltung überprüft Fußgängerampeln Luxemburger Straße, Lindenthal; kein durchgehender Querverkehr möglich.

Verwaltung überprüft Fußgängerampeln Luxemburger Straße, Lindenthal; kein durchgehender Querverkehr möglich. Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer AN/0572/2026 Stand: 10.08.2026 Sachstandsbericht Überprüfung der Fußgängerampeln auf der Luxemburger Str. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Ampelschaltungen für die Fußgängerübergänge über die Luxemburger Straße im Stadtbezirk Lindenthal zu überprüfen. Wo dies nicht bereits umgesetzt ist, wird die Verwaltung beauftragt, die Schaltung der Fußgängerampeln eines Überweges an beiden Fahrbahnen jeweils miteinander zu koppeln. ...

August 12, 2026

Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 in Bern um; Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft

Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 in Bern um; Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 um Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 um Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat will verhindern, dass Temporeduktionen auf Hauptverkehrsachsen den Verkehr in die Wohnquartiere verlagern. Deshalb muss künftig in einem Gutachten nachgewiesen werden, dass Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen nicht zu unerwünschtem Ausweichverkehr führen. An seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat der Bundesrat eine entsprechende Änderung der Signalisationsverordnung beschlossen. ...

August 12, 2026

Landratsamt Konstanz und Seepolizei Thurgau schifffahrtsrechtliche Anordnung Bodensee Seenachtfest 2026 Konstanz Kreuzlingen; Nachtverkehr eingeschränkt und Feuerwerksabstände 50–400 m

Landratsamt Konstanz und Seepolizei Thurgau schifffahrtsrechtliche Anordnung Bodensee Seenachtfest 2026 Konstanz Kreuzlingen; Nachtverkehr eingeschränkt und Feuerwerksabstände 50–400 m Schifffahrtsrechtliche Anordnung 1 Schifffahrtsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Konstanz für den deutschen Teil und der Schifffahrtskontrolle/Seepolizei des Kantons Thurgau für den schweizer Teil des „Konstanzer Trichters“ anlässlich des Seenachtfestes 2026 in Konstanz und Kreuzlingen Zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. eines ordnungsgemäßen Ablaufes der am 8. August 2026 vorgesehenen Seenachtfestveranstaltungen auf dem Wasser werden hinsichtlich der Schifffahrt auf dem Bodensee, sowie der Ausübung des Gemeingebrauchs am Gewässer aufgrund Artikel 1.14 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung folgende besondere und vorrangig zu beachtende Anordnungen für die Bodenseeschifffahrt und die sonstige Benutzung des Gewässers erlassen: 1. Die besonderen optischen und akustischen Anweisungen der Wasserschutzpolizei und der Seepolizei des Kantons Thurgau, die sich vorrangig auf den Gewässerbereich „Konstanzer Trichter“ (Linie Eichhorn - Bottighofen) und „Seerhein“ (Frauenpfahl bis Höhe Ermatingen - Staad) beziehen, sind genau zu beachten. 2. Ab dem Zeitpunkt der Verankerung der Feuerwerkschiffe im „Konstanzer Trichter“ bis zur Beendigung des Feuerwerks ist mit Wasserfahrzeugen ein Sicherheitsabstand (Schutzabstand) von mindestens 50 m von den Feuerwerkschiffen einzuhalten. Sollte je nach Windstärke und Windrichtung der obligatorische Schutzabstand von 50 m vergrößert werden müssen, sind entsprechende Weisungen der Wasserschutzpolizei bzw. Seepolizei zu beachten. Während des Feuerwerks beträgt der Schutzabstand auf dem Wasser 300 m zum Konstanzer Feuerwerk und 400 m zum Kreuzlinger Feuerwerk. 3. Das Schwimmen, Baden, Tauchen und Angeln im Uferbereich „Frauenpfahl“ bis zur alten Rheinbrücke und weiter im Bereich „Seestraße“ bis westliches Ende Yachthafen, ist am Veranstaltungstag ab 12 Uhr bis Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten (§ 21 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg). 4. 4.1. Sämtliche Schiffs- und Bootsführer haben im „Konstanzer Trichter“ (ab der Linie Leuchtturm am Eichhorn bis Schiffslandestelle Bottighofen), im Bereich Hafeneinfahrt Konstanz sowie auf dem „Seerhein“ ab Ermatingen-Staad ihre Fahrweise, insbesondere Fahrgeschwindigkeit und Manövrierfähigkeit, am Veranstaltungstag ab 14 Uhr bis Sonnenaufgang des folgenden Tages der erhöhten Verkehrsdichte anzupassen. Die Fahrzeugführer haben besonders auf stillliegende Wasserfahrzeuge zu achten und durch Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit unnötigen Wellenschlag zu vermeiden (Artikel 6.02, 1.03 Bodensee-Schifffahrts-Ordnung). 4.2. Für den Bereich westlich einer gedachten Linie Seezeichen 10 – Bootshafen Seegarten/Kreuzlingen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Vergnügungsfahrzeuge am 08. August 2026 in der Zeit von 20 bis 24 Uhr auf 10 km/h begrenzt. 4.3. Im Bereich westlich einer gedachten Linie Seezeichen 10 – Bootshafen Seegarten/Kreuzlingen, sowie östlich der alten Rheinbrücke sind Fahrbewegungen von Vergnügungsfahrzeugen am Veranstaltungstag in der Zeit von 21:30 Uhr bis 15 Minuten nach Beendigung des Feuerwerks verboten. ...

August 12, 2026

Veranstalter plant CSD-Aufzug in Plauen; 500 Teilnehmer, zeitweise Straßensperrungen

Veranstalter plant CSD-Aufzug in Plauen; 500 Teilnehmer, zeitweise Straßensperrungen CSD in Plauen: Informationen zum Aufzug am Samstag / Vogtlandkreis Montag 9:00 - 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch keine Sprechzeit Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung Alle Öffnungszeiten CSD in Plauen: Informationen zum Aufzug am Samstag Zeitweise Verkehrseinschränkungen entlang der Aufzugsstrecke Der Versammlungsbehörde des Vogtlandkreises liegt für den kommenden Samstag, 15. August 2026, eine Versammlungsanzeige für einen Aufzug im Rahmen des Christopher Street Day (CSD) in Plauen vor. Der Veranstalter hat für den Aufzug 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angezeigt. Eine ursprünglich für Samstag anzeigte Gegenversammlung wurde bereits Ende Juli durch den Veranstalter zurückgenommen. ...

August 12, 2026

Landesamt für Straßenbau und Verkehr B 175 Döbeln-Ost frei zwischen Gewerbegebiet Döbeln-Ost und A 14; Absenkung beseitigt

Landesamt für Straßenbau und Verkehr B 175 Döbeln-Ost frei zwischen Gewerbegebiet Döbeln-Ost und A 14; Absenkung beseitigt Ab Freitag: B 175 in Döbeln-Ost wieder frei Ab Freitag: B 175 in Döbeln-Ost wieder frei Ab Freitag dem 14. August 2026 wird die B 175 zwischen dem Gewerbegebiet Döbeln-Ost und der Anschlussstelle Döbeln-Ost der A 14 wieder uneingeschränkt befahrbar sein. Das kündigte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr an. Die Arbeiten in der Gakendelle sind abgeschlossen. Seit Anfang August wurde dort eine Fahrbahnabsenkung beseitigt. Dafür wurde die Asphaltbefestigung auf rund 70 Metern abgefräst und erneuert. Zudem wurde die verformte Schutzeinrichtung im Bereich der Absenkung neu ausgerichtet und der betroffene Bereich zurückgebaut und wiederhergestellt. ...

August 12, 2026

Bundespolizei und Polizeidirektion Chemnitz geben Sicherheitshinweise vor Fußballspiel Chemnitz; Deeskalation und Fangruppentrennung verhindern Gewalt

Bundespolizei und Polizeidirektion Chemnitz geben Sicherheitshinweise vor Fußballspiel Chemnitz; Deeskalation und Fangruppentrennung verhindern Gewalt Informationen der Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Sachsen anlässlich des Fußballspiels in der Regionalliga Nordost zwischen dem Chemnitzer FC und dem FC Erzgebirge Aue am 15. August 2026 in Chemnitz Liebe Fußballfans, wir heißen alle sportbegeisterten und friedlichen Fans zum bevorstehenden Fußballspiel in Chemnitz herzlich willkommen. Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz und die Polizeidirektion Chemnitz möchten gemeinsam mit Ihnen einen friedlichen und störungsfreien Rahmen um ein spannendes Ligaspiel gestalten. ...

August 12, 2026

Mercedes PKW brannte unweit der Ausfahrt Ragow Richtung Dresden; Stau bis Schönefelder Kreuz

Mercedes PKW brannte unweit der Ausfahrt Ragow Richtung Dresden; Stau bis Schönefelder Kreuz Fahrspur wegen Löscheinsatz gesperrt | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Feuerwehr und Polizei wurden am Mittwoch kurz vor 09:00 Uhr alarmiert, da ein brennendes Fahrzeug unweit der Ausfahrt Ragow in Richtung Dresden gemeldet worden war. Im Motorraum eines PKW MERCEDES war nach einem technischen Defekt das Feuer ausgebrochen, das durch die Feuerwehr gelöscht werden konnte. Personen kamen nicht zu Schaden, aber der „Benz“ musste von einem Abschleppdienst geborgen werden. Zur Absicherung des Feuerwehreinsatzes war die rechte Fahrspur für mehr als eine Stunde gesperrt, was zu einem Stau führte, der bis in das Schönefelder Kreuz reichte. ...

August 12, 2026

PKW Ford und Tank-Sattelzug kollidierten auf der Bundesstraße 246 zwischen Mittenwalde und Telz; Kein Personenschaden gemeldet

PKW Ford und Tank-Sattelzug kollidierten auf der Bundesstraße 246 zwischen Mittenwalde und Telz; Kein Personenschaden gemeldet Kollision mit Tanksattelzug | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Zu einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 246 wurde die Polizei am Dienstag zur Mittagszeit gerufen. Zwischen Mittenwalde und Telz waren ein PKW FORD und ein Tank-Sattelzug aneinandergeraten, was mit Sachschäden von rund 5.000 Euro endete. Verletzt wurde niemand und trotz der Beschädigungen blieben beide Fahrzeuge betriebsbereit. ...

August 12, 2026

Schleswig-Holsteinisches Wirtschaftsministerium gewährt Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot in Schleswig-Holstein; Großraum- und Schwertransporte ausgeschlossen

Schleswig-Holsteinisches Wirtschaftsministerium gewährt Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot in Schleswig-Holstein; Großraum- und Schwertransporte ausgeschlossen Ausnahme SuF-Fahrverbot Niedrigwasser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | Postfach 7128 | 24171 Kiel Landrätinnen und Landräte sowie (Ober-) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreise und kreisfreien Städte Straßenverkehrsbehörden - Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Fachbereich 431, Straßenverkehrsrecht Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Straßenverkehrsbehörden - in Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Eckernförde, Elmshorn, Geesthacht, Glinde, Heide, Henstedt- Ulzburg, Husum, Itzehoe, Kaltenkirchen, Norderstedt, Pinneberg, Quickborn, Reinbek, Rendsburg, Schleswig, Wedel nachrichtlich: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS); Referat IV 42 Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Sachgebiet 131 Ihr Zeichen: / Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen: VII 438 - 42900/2026 Meine Nachricht vom: / geschwärzter Text geschwärzter Text@wimi.landsh.de Telefon: 0431/988-4736 Telefax: 0431 988-617-4736 August 2026 Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel (Barrierefreier Zugang) | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-4700 | poststelle@wimi.landsh.de | De-Mail: poststelle@wimi.landsh.de-mail.de | www.schleswig-holstein.de/wirtschaftsministerium | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Dokumente. 2 / 2 Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO und vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der trockenen Wettersituation werden teils extreme Niedrigwasserstände in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen verzeichnet. Am Rhein werden die Pegelstände des Extremjahres 2018 bereits unterschritten. Die Donau verzeichnet ebenfalls historische Tiefstände. Auch an der Elbe wurden außergewöhnlich niedrige Wasserstände erreicht. Die Binnenschifffahrt ist hierdurch stark beeinträchtigt. Logistikketten, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft notwendig sind, sind betroffen. Eine (teilweise) Verlagerung auf die Straße ist unumgänglich. Einer Bitte des Bundesministeriums für Verkehr folgend werden daher für Schleswig- Holstein folgende Regelungen getroffen: Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen stehen. Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Abs. 3 Ferienreiseverordnung vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen stehen. Die Ausnahmegenehmigungen gelten auch für erforderliche Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den vorgenannten Beförderungen stehen. Die vorstehenden Ausnahmegenehmigungen gelten nicht für Großraum- und Schwertransporte. Die vorstehenden Ausnahmeregelungen gelten ab sofort und sind befristet bis einschließlich den 31. August 2026. Solle eine Verlängerung erforderlich sein, werde ich Sie hierüber mit einem weiteren Schreiben informieren. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bitte ich, die für die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots zuständigen Dienststellen der Polizei entsprechend zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen gez. geschwärzter Text

August 12, 2026

Land Baden-Württemberg erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers; Lieferketten gestärkt durch Straßentransport

Land Baden-Württemberg erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers; Lieferketten gestärkt durch Straßentransport Baden-Württemberg.de: Der Newsletter der Landesregierung vom 10. August 2026: Baden-Württemberg.de Land erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers Das anhaltende Niedrigwasser beeinträchtigt zunehmend die Binnenschifffahrt und damit wichtige Lieferketten. Baden-Württemberg reagiert darauf und schafft zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße. Positive Sicherheitsbilanz der Fußballsaison 2025 Mosbach erhält Prämie für Maßnahme „Waldsteige“ Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg Staatsministerium Baden-Württemberg Pressestelle der Landesregierung Richard-Wagner-Str. 15 70184 Stuttgart E-Mail: internet@stm.bwl.de Verantwortlich für den Inhalt: Uwe Sattler, Referat Online-Kommunikation, Social Media und Webseite ...

August 12, 2026