Polizeikommando Rorschacherberg verhängt Verkehrsanordnungen Neuhussträsschen, Rorschacherberg; Vier blaue Parkfelder EBZ-Sektor 6.
Polizeikommando Rorschacherberg verhängt Verkehrsanordnungen Neuhussträsschen, Rorschacherberg; Vier blaue Parkfelder EBZ-Sektor 6. Verkehrsanordnungen Gemeinde Rorschacherberg Verkehrsanordnungen Gemeinde Rorschacherberg Verkehrsanordnungen Gemeinde Rorschacherberg Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnungen: Rorschacherberg, Erschliessung Neuhus: - Neuhussträsschen, nach der Einmündung Goldacherstrasse: - Ergänzung der Verfügung vom 16. November 2020; angezeigt durch die Signale «Parkieren mit Parkscheibe» (Signal 4.18) mit Zusatztext «Mit Parkkarte Sektor 6 unbeschränkt» sowie «Parkieren verboten» (Signal 2.50) mit Zusatztext «ausgenommen markierte Parkfelder» integriert in Zonensignal 2.59.1 - Markieren von vier blauen Parkfeldern im EBZ-Sektor 6 - Im Neuhus, südwestlich der neuen Wendeanlage: - «Parkieren verboten» (Signal 2.50) mit Zusatztext «Wendeplatz» Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).