Wahlberechtigte in Schiffdorf beantragen Briefwahl für die Kommunalwahlen am 13. September 2026; Wahlscheinanträge bis 11. September 2026, 13:00 Uhr
Briefwahl Kommunalwahl 2026 | Gemeinde Schiffdorf
08:00 - 12:00 Uhr Von 08:00 bis 12:00 Uhr
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Briefwahl für die Kommunalwahlen am 13. September 2026
Grundsätzliches zur Briefwahl Sie können an den Kommunalwahlen (Bürgermeister, Kreistag, Rat und die Ortsräte der Gemeinde Schiffdorf) am 13.09.2026 per Briefwahl teilnehmen. Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie schriftlich bei der Gemeinde Schiffdorf beantragen müssen. Dafür können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte nutzen, die den Wahlberechtigten bis zum 23.08.2026 zugegangen sein sollte. Sollten Sie die Karte per Post zurücksenden, denken Sie bitte an das Porto. Unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Sendungen können nicht angenommen werden . Alternativ kann der Wahlschein auch online beantragt werden. Entweder über das Online-Fomular (ab 17.08.2026) oder per E-Mail an wahl@schiffdorf.de . Telefonische oder mit Kurznachrichtenplattform versendete Anträge sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie: Bei der formlosen Beantragung des Wahlscheines müssen Sie den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift angeben. Hier können Sie ab dem 17.08.2026 den Wahlschein für die Briefwahlunterlagen online beantragen Den Wahlschein zusammen mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie dann per Post an die von Ihnen angegebene Adresse. Sie können auch direkt im Rathaus während der allgemeinen Öffnungszeiten den Wahlschein mündlich (unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes) beantragen und ggf. vor Ort wählen. Ab Montag, 24.08.2026 können Sie im Rathaus vor Ort die Briefwahl durchführen. Die Briefwahlunterlagen können bei Bedarf auch an die Urlaubsanschrift gesendet werden. Hierzu muss die abweichende Anschrift rechtzeitig mitgeteilt werden. Von der Wahlbehörde wird vorsorglich eine Mitteilung an die Meldeanschrift gesandt, um über die Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu informieren. Diese Mitteilung dient der Kontrolle, um einen Wahlmissbrauch zu verhindern. Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im Original nachweisen, dass er oder sie berechtigt ist. Wahlbewerber
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