Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beteiligt sich an Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH in Köln; 8,33% Minderheitsbeteiligung

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beteiligt sich an Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH in Köln; 8,33% Minderheitsbeteiligung Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1579/2026 Freigabedatum 16.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): StEB Köln als Gesellschafter in der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommu- nalaufsicht damit einverstanden, dass sich die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) mit einem Gesellschafteranteil von 2.166 von 26.000, dies entspricht 8,33 %, an der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP) nach den Maßgaben dieser Vorlage beteiligen. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichts- behörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Ände- rungen insbesondere des Gesellschaftsvertrages als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 ...

June 17, 2026

Landkreis Leipzig Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain; nur temporäre Auswirkungen während der Baudurchführung

Landkreis Leipzig Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain; nur temporäre Auswirkungen während der Baudurchführung Wasserwirtschaft | Landkreis Leipzig - Vorhaben “Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain” Landkreis Leipzig - Vorhaben “Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain” Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12. Juni 2026, Gz.: 41-8301 die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen sowie keine oder ausschließlich äußerst geringe Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes „Lübschützer Teiche-Tresenwald“. ...

June 17, 2026

Landratsamt Konstanz untersagt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Konstanz; Sofortige Vollziehung

Landratsamt Konstanz untersagt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Konstanz; Sofortige Vollziehung *INCLUDE(&DOKUMENT, &TBSFLR) Öffentliche Bekanntmachung Das Landratsamt Konstanz erlässt gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V. m. §§ 75 Abs. 1 Satz 2, 21 Abs. 2 Nr. 1 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) und § 35 S. 2 Landesverwaltungs- verfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG) folgende A l l g e m e i n v e r f ü g u n g: ...

June 17, 2026

LMBV lädt Medien zum Festakt „Fünf Seen – ein Verbund“ am Sedlitzer Seeufer, 29. Juni 2026; Verbundstart der fünf Seen offiziell

LMBV lädt Medien zum Festakt „Fünf Seen – ein Verbund“ am Sedlitzer Seeufer, 29. Juni 2026; Verbundstart der fünf Seen offiziell LMBV-Medieneinladung zum Festakt „Fünf Seen – ein Verbund“ am Sedlitzer Seeufer am 29. Juni 2026 - LMBV Unternehmen Überblick Unternehmensgeschichte Finanzierung Verwaltungsabkommen StuBA Gesellschafter Aufsichtsrat Geschäftsführung Compliance Nachhaltigkeit Aufgaben Überblick Grundsanierung Geotechnische Sicherheit Altlastensanierung Gemeingebrauch Wassermanagement Flutung und Bewirtschaftung WBLR Flutungsstand Wasserbeschaffenheit Überleiter Wimmelburg Verwaltungsstandort Sondershausen Bergwerk Bischofferode Großtagesbruch Neustaßfurt Nachnutzung Tagebauseen Tourismus ...

June 17, 2026

Politische Gemeinde Quarten Neubau Regenwasserleitung Walenseestrasse 7, 8882 Unterterzen

Politische Gemeinde Quarten Neubau Regenwasserleitung Walenseestrasse 7, 8882 Unterterzen Bekanntmachung 2026-40 Bauherr: Politische Gemeinde Quarten, Walenseestrasse 7, 8882 Unterterzen Bauvorhaben: Neubau Regenwasserleitung

June 17, 2026

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH rehabilitiert Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain, Landkreis Leipzig; Keine UVP erforderlich

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH rehabilitiert Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain, Landkreis Leipzig; Keine UVP erforderlich Wasserwirtschaft | Landkreis Leipzig - Vorhaben “Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain” 31] Landkreis Leipzig - Vorhaben “Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain” Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12. Juni 2026, Gz.: 41-8301 31 Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist. Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Johannisgasse 9, 04103 Leipzig hat bei der Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde am 20. Februar 2026 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben „Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain“ eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das genannte Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 30. März 2026 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend: Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend: Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 41, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich. Diese Bekanntmachung ist auch unter www.uvp-verbund.de einsehbar. Leipzig, den 12. Juni 2026 Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Johannisgasse 9, 04103 Leipzig hat bei der Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde am 20. Februar 2026 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben „Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain“ eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das genannte Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 30. März 2026 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend: - die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen sowie - keine oder ausschließlich äußerst geringe Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes „Lübschützer Teiche-Tresenwald“. Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend: - minimalinvasive Eingriffe, - lediglich temporäre Auswirkungen des Vorhabens im Zeitraum der Baudurchführung. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 41, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich. Diese Bekanntmachung ist auch unter www.uvp-verbund.de einsehbar. Leipzig, den 12. Juni 2026 Landesdirektion Sachsen Pabst Referatsleiter Pabst Referatsleiter

June 17, 2026

Sentralrenseanlegget på Strømmen dobler kapasiteten; 270 000 innbyggere betjenes

Sentralrenseanlegget på Strømmen dobler kapasiteten; 270 000 innbyggere betjenes Nytt anlegg kan rense inntil 2800 liter kloakk – hvert sekund Nytt anlegg kan rense inntil 2800 liter kloakk – hvert sekund Sentralrenseanlegget på Strømmen tar imot avløpsvann fra fem kommuner. Nå utvides anlegget slik at kapasiteten dobles. Renseanlegget ble satt i drift i 1974 og utvidet på slutten av 1990-tallet. Befolkningsvekst og strengere utslippskrav gjør at anlegget nå bygges ut. ...

June 17, 2026

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. Lobbyregister-Regelungsvorhaben in Deutschland; Versorgungssicherheit soll gewährleistet bleiben

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. Lobbyregister-Regelungsvorhaben in Deutschland; Versorgungssicherheit soll gewährleistet bleiben Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.” Berücksichtigung von Ernährungswirtschaft in den Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (R000880) am 19.05.2026 Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeitet aktuell eine Leitlinie zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Bedarfe der Lebensmittelwirtschaft hierbei angemessen zu berücksichtigen, damit es auch in Zukunft nicht zu Einschränkungen bei der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und Getränken kommt. ...

June 16, 2026

Stadt Winterthur Volksabstimmung zum Ausbau und Erneuerung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Winterthur Verpflichtungskredit von 276 Mio CHF; Kredit angenommen

Stadt Winterthur Volksabstimmung zum Ausbau und Erneuerung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Winterthur Verpflichtungskredit von 276 Mio CHF; Kredit angenommen Stadt Winterthur 16.06.2026/09:22 Seite 1 von 1 Kommunale Volksabstimmung vom 14.06.2026 «Ausbau und Erneuerung der Abwasserreinigungsanlage (ARA)», Verpflichtungskredit von 276 Millionen Franken Anzahl Eingeg. Stimm- Stimmzettel Stimmen Winterthur Stimmbe- Stimmrechts- beteili- eingegan- leer ungültig gültig Ja Nein rechtigte ausweise gung% gen Winterthur-Stadt 15'081 10'811 66.79 10'073 173 1 9'899 9'434 465 Winterthur O’Winterthur 14'601 8'702 55.33 8'078 140 0 7'938 7'281 657 Winterthur Seen 12'878 8'028 59.15 7'617 143 1 7'473 6'784 689 Winterthur Töss 6'272 3'395 50.13 3'144 75 0 3'069 2'768 301 Winterthur Veltheim 6'515 4'760 69.33 4'517 90 0 4'427 4'149 278 Winterthur Wülflingen 9'727 5'449 52.01 5'059 92 1 4'966 4'414 552 Winterthur Mattenbach 7'193 4'303 56.14 4'038 71 0 3'967 3'687 280 Total 72'267 45'448 58.85 42'526 784 3 41'739 38'517 3'222 Ja/Nein-% 92.28 7.72 Anzahl Ja/Nein 7 0

June 16, 2026

Jede*r Wasserentnahme aus Freiburger Gewässern ist verboten; Dreisampegel unter 42 cm, Kleinbäche unter 10 cm

Jede*r Wasserentnahme aus Freiburger Gewässern ist verboten; Dreisampegel unter 42 cm, Kleinbäche unter 10 cm Wasserentnahme aus Freiburgs Gewässern - www.freiburg.de - Rathaus und Politik/Presse/News Wasserentnahme aus der Dreisam verboten Grundsätzlich kann jede*r Wasser aus öffentlichen Gewässern in geringen Mengen entnehmen, um beispielsweise die Pflanzen im Garten zu gießen. Durch das trockene Wetter kann der Wasserpegelstand jedoch stark sinken. Das übrige Wasser muss dann ausschließlich für den Erhalt der natürlichen Lebensvorgänge in und an den Gewässern zur Verfügung bleiben – eine Entnahme ist dann verboten. Doch wann gilt das? ...

June 16, 2026