Untere Wasserbehörde des Landkreises Nordsachsen – Verbot erlaubnisfreier Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen im Landkreis Nordsachsen; Sofortige Vollziehung angeordnet
Untere Wasserbehörde des Landkreises Nordsachsen – Verbot erlaubnisfreier Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen im Landkreis Nordsachsen; Sofortige Vollziehung angeordnet Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs an oberirdischen Gewässern Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) erlässt die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Nordsachsen folgende Allgemeinverfügung Erlaubnisfreie Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen werden bis einschließlich 15. Oktober 2026 oder bis auf Widerruf für das Gebiet des gesamten Landkreises Nordsachsen untersagt. ...