Stadt und Landkreis Osnabrück verbieten Gartenbewässerung in Wallenhorst; bis 30. September 12–18 Uhr keine Bewässerung

Stadt und Landkreis Osnabrück verbieten Gartenbewässerung in Wallenhorst; bis 30. September 12–18 Uhr keine Bewässerung Gartenbewässerung zwischen 12 und 18 Uhr untersagt – Gemeinde Wallenhorst Gartenbewässerung zwischen 12 und 18 Uhr untersagt Wasser sparen und Gewässer schützen Die Wasserversorgung Wallenhorst appelliert an die Verbraucher, sparsam und verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Besonders durch stärkere Gartenbewässerungen, durch häufigeres Duschen bei hohen Temperaturen und Poolbefüllungen summieren sich die Verbräuche. In Kombination mit fehlenden Niederschlägen sinken die Grundwasserstände durch die erhöhte Wasserentnahme rapide. Dies belastet die Ökosysteme schwer und bringt die Trinkwasserversorgungsunternehmen an ihre Grenzen. ...

August 7, 2026

Landkreis Osnabrück Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern im Landkreis Osnabrück; sofortige Vollziehung bis 30.09.2026

Landkreis Osnabrück Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern im Landkreis Osnabrück; sofortige Vollziehung bis 30.09.2026 Landkreis Osnabrück Die Landrätin LANDKREIS OSNABRÜCK Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück orfrei gebleicht Auf der Grundlage des § 128 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 19. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2026 (Nds. GVBI. 2026 Nr. 47) in Verbindung mit § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) und den §§ 5 Abs. 1 Nr. 2 und 13 Abs. 2 Nr. 2b WHG vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84), erlässt der Landkreis Osnabrück als zuständige Untere Wasserbehörde folgende Allgemeinverfügung: ...

August 7, 2026

Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück verhängt Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung im Landkreis Osnabrück von 12-18 Uhr; Sofortige Vollziehung bis 30.09.2026 gültig

Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück verhängt Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung im Landkreis Osnabrück von 12-18 Uhr; Sofortige Vollziehung bis 30.09.2026 gültig Landkreis Osnabrück Die Landrätin LANDKREIS OSNABRÜCK Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück orfrei gebleicht Auf der Grundlage des § 128 Abs. 3 S. 1 des Niedersächsische Wassergesetzes (NWG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBI. S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.06.2026 (Nds. GVBI. 2026 Nr. 47) in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1 Nr. 2 und 13 Abs. 2 Nr. 2b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) und § 4 der Grundwasserverordnung (GrwV) vom 09.11.2010 (BGBl. I S. 1513), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.10.2022 (BGBl. I S. 1802) erlässt die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück folgende Allgemeinverfügung: ...

August 7, 2026

BERNMOBIL reinigt Busse und Trams in Bern; 80% weniger Frischwasser pro Waschgang.

BERNMOBIL reinigt Busse und Trams in Bern; 80% weniger Frischwasser pro Waschgang. Glanzleistung mit Regenwasser | BERNMOBIL Saubere Busse und Trams: So sorgt BERNMOBIL mit Herz, Handarbeit und ressourcenschonender Technik für ein gutes Fahrgefühl. Busse und Trams von BERNMOBIL legen jeden Tag viele Kilometer zurück. Dabei sammeln sich auf den Fahrzeugen Spuren des Alltags an, von Blütenstaub über Strassenschmutz bis hin zu Streusalz. Moderne und ressourcenschonende Waschanlagen sorgen dafür, dass die Fahrzeuge wieder sauber und einsatzbereit sind. ...

August 7, 2026

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verhängt Wasserentnahme-Verbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge; Sofort vollziehbar, gilt bis 30.09.2026

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verhängt Wasserentnahme-Verbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge; Sofort vollziehbar, gilt bis 30.09.2026 Landkreis erlässt Wasserentnahme‑Verbot: Wichtige Regeln gelten ab sofort bis 30. September 2026 Landkreis erlässt Wasserentnahme‑Verbot: Wichtige Regeln gelten ab sofort bis 30. September 2026 Der Landkreis Sächsische Schweiz‑Osterzgebirge hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sehr niedriger Wasserstände eine Allgemeinverfügung erlassen. Ziel ist es, Gewässer zu schützen und die Trinkwasserversorgung zu sichern. Die Regelungen gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung bis einschließlich 30.09.2026. ...

August 7, 2026

DB Engineering & Consulting GmbH sucht Projektingenieur:in Wasserrechte zur Mitarbeit am Standort Karlsruhe; 16 Freifahrten pro Jahr

DB Engineering & Consulting GmbH sucht Projektingenieur:in Wasserrechte zur Mitarbeit am Standort Karlsruhe; 16 Freifahrten pro Jahr Projektingenieur:in Wasserrechte / bwegt.de Die Kompetenz der Deutschen Bahn ist weltweit gefragt. Als führendes Ingenieur- und Beratungsunternehmen im Bahnsektor bietet die DB Engineering & Consulting GmbH seit 1966 dieses Wissen – von der Idee bis zum Betrieb. Über 6.000 Mitarbeitende aus 96 Nationen beraten unsere Kund:innen in Deutschland und rund um den Globus, entwickeln technisch anspruchsvolle und maßgeschneiderte Infrastruktur-, Mobilitäts- sowie Verkehrslösungen. Mit nachhaltigen Konzepten sichern wir den zukünftigen Erfolg von Wirtschaftsregionen, leisten wichtige Beiträge zum Schutz der Umwelt und gestalten die Welt von morgen mit. ...

August 7, 2026

CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg; Bericht zu Hitze- und Trockenperioden in Landwirtschaft; Investitionsbedarf für Anpassung

CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg; Bericht zu Hitze- und Trockenperioden in Landwirtschaft; Investitionsbedarf für Anpassung Drucksache 18 / 264 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 264 10.7.2026 1 Eingegangen: 10.7.2026 / Ausgegeben: 7.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, wie sich die Zahl der Hitzetage (≥ 30 °C), sehr heißen Tage (≥ 35 °C), Tropen­ nächte sowie länger andauernder Hitzeperioden in Baden-Württemberg in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat; wie sich die zunehmenden Hitze- und Trockenperioden regional verteilen; ob sich Regionen zu möglichen regionalen Hitzeschwerpunkten entwickeln können; welche Entwicklung die Landesregierung bis 2040 erwartet; welche konkreten Auswirkungen zunehmende Hitze- und Trockenperioden auf die landwirtschaftliche Produktion und die Ernährungssicherung in Baden- Württemberg bereits heute haben, insbesondere hinsichtlich Ertragsentwick­ lung, Ertragsstabilität, Produktqualität, Vegetationsbeginn, Schädlings- und Krankheitsdruck, Bewässerungsbedarf sowie wirtschaftlicher Schäden; wie sich der Wasserbedarf der Landwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat und welche Maßnahmen ergriffen werden können oder müssen, um Nutzungskonflikte oder Entnahmebeschränkungen zu vermeiden; welche Auswirkungen zunehmende Hitzeperioden auf die Tierhaltung in Ba­ den-Württemberg haben, insbesondere hinsichtlich Tiergesundheit, Tierwohl, Fruchtbarkeit, Stallklima, Wasserversorgung sowie Hitzestress; Antrag der Abg. Isabell Huber u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Hitzefolgen in der Landwirtschaft Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 264 2 8. welche Anpassungsmaßnahmen in der Tierhaltung bzgl. zunehmender Hitze­ perioden bereits umgesetzt wurden und welcher zusätzliche (Investitions-)be­ darf gesehen wird; 9. welche Auswirkungen zunehmende Hitzeperioden auf den Weinbau haben, insbesondere hinsichtlich Vegetationsbeginn, Lesezeit, Ertrags- und Quali­ tätsentwicklung sowie hinsichtlich des Bewässerungsbedarfs, unter Angabe, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um den Herausforderun­ gen im Weinbau zu begegnen; 10. welche Bedeutung die Landesregierung Agri-Photovoltaik für die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel beimisst unter Angabe, welche Er­ kenntnisse über deren Auswirkungen auf Bodentemperatur, Bodenfeuchte, Verdunstung, Wasserverbrauch, Ertragsstabilität, Biodiversität sowie den Schutz der Kulturen vor Hitze und Extremwetterereignissen vorliegen; 11. wie die Landesregierung die Wirksamkeit der bislang umgesetzten Maßnah­ men der Anpassungsstrategie an den Klimawandel des Landes Baden-Würt­ temberg bewertet; 12. welche zusätzlichen Maßnahmen aufgrund der Ergebnisse des Monitoringbe­ richts 2025 vorgesehen sind; 13. welche zusätzlichen Maßnahmen die Landesregierung angesichts der im Monitoringbericht 2025 dargestellten zunehmenden Betroffenheit der Hand­ lungsfelder Landwirtschaft, Wasserhaushalt, Wald und Forstwirtschaft sowie Naturschutz und Biodiversität für erforderlich hält, um die Resilienz des länd­ lichen Raums gegenüber zunehmenden Hitze- und Trockenperioden bis 2030 beziehungsweise 2040 nachhaltig zu stärken. 10.7.2026 Huber, Dr. Breitkreuz, Bückner, Epple, Michael Kolb, Wernet CDU Begründung Die Hitze- und Trockenperioden in Baden-Württemberg nehmen seit 2018 deut­ lich zu und führen in immer mehr Bereichen zu spürbaren Belastungen. Davon betroffen ist auch die Landwirtschaft. Längere Hitze- und Trockenperioden führen zu steigenden Bewässerungsbedarfen, zunehmendem Trockenstress für Kultur­ pflanzen sowie einer höheren Belastung für Nutztiere. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an eine nachhaltige Landbewirtschaftung und an den Schutz natürlicher Ressourcen. Der Antrag soll daher eine umfassende Bestandsaufnahme der Auswirkungen zu­ nehmender Hitze- und Trockenperioden auf Landwirtschaft, Tierhaltung, Wein­ bau, Wasserhaushalt und Biodiversität in Baden-Württemberg liefern sowie den Stand der Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes beleuchten. Dabei sollen insbesondere auch innovative Anpassungsmaßnahmen wie Agri-Photovoltaik, Humusaufbau und ein verbessertes Wassermanagement in den Blick genommen werden. ...

August 7, 2026

Klimaforsker Ketil Isaksen rapporterer rekordtining av permafrost i Adventdalen, Svalbard; 2,33 m dypere enn 1998.

Klimaforsker Ketil Isaksen rapporterer rekordtining av permafrost i Adventdalen, Svalbard; 2,33 m dypere enn 1998. – Det er nesten så jeg ikke klarer å tro på det jeg ser – Det er nesten så jeg ikke klarer å tro på det jeg ser Svalbard holder på å miste sin historiske identitet som ‘den kalde kysten’. Aldri før har vi vært vitne til en tilsvarende frekvens av ekstreme sommertemperaturer på europeisk grunn ...

August 7, 2026

Wasserverband Eifel-Rur überwacht Abfallströme in der Kläranlage Hasenfelder Weg, 52428 Jülich; keine Mängel

Wasserverband Eifel-Rur überwacht Abfallströme in der Kläranlage Hasenfelder Weg, 52428 Jülich; keine Mängel Umweltinspektionsbericht Bezirksregierung Köln Überwachungsbericht Beh.-/ASt.-/Anlagennummer 300 / 0954437 Aktenzeichen Bericht 52.22-2026-0047886-Ü-2.6 Firma Wasserverband Eifel-Rur Standort Hasenfelder Weg, 52428 Jülich Anlage Kläranlage Datum der Abfallstromkontrolle Gesamtaufwand davon Vor-Ort-Aufwand 23.06.2026 7:15 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung) 3:15 Stunden (inkl. 2 Stunden Reisezeit) Weitere beteiligte Behörden A) Überwachungsumfang Angemeldete Überwachung mit dem Schwerpunkt der Überprüfung der Abfallströme (Ein- und Ausgänge). Stichprobenhafte Prüfung der Register für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. B) Grundlage der Überwachung § 47 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträgli- chen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBI. I, S. 212) in derzeit gültiger Fassung. C) Überwachungsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage) Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel x geringfügige Mängel erhebliche Mängel schwerwiegende Mängel D) Veranlasste Maßnahmen Maßnahmen der Behörde Anlage Mängeldefinitionen Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenschein- lich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisions- schreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist. Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbe- einträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetz- ten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden. Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

August 7, 2026

Bevölkerung des Kantons Graubünden Zecken-Umfrage; Ihre Teilnahme ist gefragt

Bevölkerung des Kantons Graubünden Zecken-Umfrage; Ihre Teilnahme ist gefragt Aktuelles | Gemeinde Fläsch Leben & Schule Schule und Bildung Schulverband Bündner Herrschaft Ferienplan Weiterführende Schulen Angebote Kinderbetreuung Gesundheit und Alter Wohnen und Pflege im Alter Klinik Gut Fläsch Beratungs- und Unterstützungsangebote Religion und Glaube Einkaufen Vereine Schule und Bildung Schulverband Bündner Herrschaft Ferienplan Weiterführende Schulen Gesundheit und Alter Wohnen und Pflege im Alter Klinik Gut Fläsch Beratungs- und Unterstützungsangebote Wohnen und Pflege im Alter ...

August 7, 2026