Landratsamt Lörrach verlängert Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis Lörrach; Verbot bis 17. September 2026

Landratsamt Lörrach verlängert Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis Lörrach; Verbot bis 17. September 2026 Wasser ist derzeit besonders kostbar | Stadt Schopfheim - Ortsteil Gersbach Wasser ist derzeit besonders kostbar Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen zu weiter sinkenden Wasserständen in Bächen, Flüssen und Seen. Das Landratsamt Lörrach hat deshalb das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern verschärft und vorerst bis zum 17. September 2026 verlängert. ...

July 31, 2026

Landratsamt Lörrach verschärft Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis Lörrach; bis zum 17. September 2026 verlängert

Landratsamt Lörrach verschärft Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis Lörrach; bis zum 17. September 2026 verlängert Wasser ist derzeit besonders kostbar | Stadt Schopfheim - Ortsteil Eichen Wasser ist derzeit besonders kostbar Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen zu weiter sinkenden Wasserständen in Bächen, Flüssen und Seen. Das Landratsamt Lörrach hat deshalb das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern verschärft und vorerst bis zum 17. September 2026 verlängert. ...

July 31, 2026

Brandenburgische Wasserversorger kooperieren über Verbandsgrenzen in Brandenburg; Vertragsbasierte Kooperation statt Parallelstrukturen

Brandenburgische Wasserversorger kooperieren über Verbandsgrenzen in Brandenburg; Vertragsbasierte Kooperation statt Parallelstrukturen MLEUV 2026 – Inputpapier: Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft Seite 1 von 2 Fachgespräch: Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft Themenkomplex: Rahmenbedingungen für verbandsübergreifende Aktivitäten im Be- reich der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Inhaltliche Einordnung: Wasserversorger stehen zunehmend vor der Herausforderung, dass eine Be- darfsdeckung aus ortsnahen Wasservorkommen, wie es § 50 Abs. 2 WHG vorsieht, an seine Grenzen stößt. Insbesondere in den Ballungsgebieten des Berliner Umlands übersteigt der Wasserbedarf bereits heute häufig die ortsnah verfügbare und nachhaltig bewirtschaftbare Grundwassermenge. Angesichts der vorliegenden Wachstumsprognosen könnten sich in den jeweiligen Verbandsgebieten in absehba- rer Zeit Versorgungsengpässe ergeben. Ein Ausgleich zwischen Versorgungsgebieten mit Wasserüber- schuss und solchen mit Wassermangel ist daher anzustreben. Das Bundesrecht sieht Ausnahmen vom Vorrang der ortsnahen Versorgung vor - insbesondere dann, wenn Menge oder Güte des örtlichen Dar- gebots nicht ausreichen oder die Versorgung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. In diesen Fällen ist ein entsprechender Nachweis gegenüber der zuständigen Wasserbehörde zu erbrin- gen. Novellierungsbedarf: Zwar besteht auch jetzt schon die Möglichkeit, dass ein Wasserversorger mit Wasserdefizit eine wasserrechtliche Erlaubnis außerhalb seines Verbandsgebiets beantragt und die er- forderliche Infrastruktur zur Erschließung der Wasserfassung selbst errichtet. Dies könnte jedoch zum Aufbau von Parallelstrukturen führen und/oder eine Konkurrenzsituation mit dem dort tätigen Verband entstehen. Eine auf vertraglicher Grundlage geregelte Kooperationslösung zwischen den Aufgabenträ- gern kann diese Konkurrenzsituation vermeiden. Voraussetzung dafür wäre u.a., dass der Wasserver- sorger im Wasserüberschussgebiet eine Erhöhung seiner zugelassenen Entnahmemenge erwirkt, um die zusätzlichen Liefermengen entnehmen und bereitstellen zu können. Eine wasserrechtliche Erlaub- nis ist gemäß § 10 WHG in Verbindung mit § 28 BbgWG an einen konkret zu bestimmenden Zweck ge- bunden. So hat der Antragsteller seinen Bedarf sowie den Bedarf des mitzuversorgenden Aufgabenträ- gers durch eine Wasserbedarfsprognose nachzuweisen. Zudem muss der versorgte Aufgabenträger entsprechend nachweisen, dass ihm eine ortsnahe Versorgung nicht möglich ist. Diese Nachweisfüh- rungen sind mit erhöhtem Aufwand verbunden. Eine weitere Hürde stellt die Verknüpfung zur Abwasserbeseitigungspflicht dar. Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 4 BbgWG darf eine Erlaubnis zur Wasserentnahme nur erteilt werden, wenn der Gewässerbenutzer zu- gleich die Beseitigungspflicht für das anfallende Abwasser trägt. Diese Anforderung kann einer Mitver- sorgung anderer Versorgungsgebiete entgegenstehen. Es ist daher zu prüfen, ob die Rechtsgrundlage im Sinne einer erleichterten Zusammenarbeit angepasst werden sollte. Ebenso wäre in diesem Zusammenhang zu prüfen, welche über das Wasserrecht hinausgehenden Fak- toren oder rechtlichen Regelungen die Herausbildung verbändeübergreifender Verbundlösungen bzw. Kooperationen zur Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung erschweren bzw. wie entsprechende Änderungen diese zukünftig erleichtern könnten. Rechtsgrundlagen: § 29 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in Verbindung mit § 50 (2) Wasser- haushaltsgesetz (WHG); § 57 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG). ...

July 31, 2026

ThüWa ThüringenWasser GmbH Havarie Wasserversorgung in Egstedt; Totalausfall der Trinkwasserversorgung bis Abend

ThüWa ThüringenWasser GmbH Havarie Wasserversorgung in Egstedt; Totalausfall der Trinkwasserversorgung bis Abend Havarie Egstedt 31.07.2026 - Stadtwerke Erfurt Energie und Wasser Tel.: 0361 564-1010 Entsorgung Tel.: 0361 564-3456 egapark Tel.: 0361 564-3737 Bäder Tel.: 0361 564-3532 Parken Tel.: 0361 564-1666 EVAG Tel.: 0361 19449 Internet-Telefon-TV Tel.: 0361 564-1010 Havarie Wasserversorgung in Egstedt mit Ausfall der Trinkwasserversorgung Aufgrund einer Havarie am Wasserversorgungsnetz in der Forststraße in Erfurt kommt es im Ortsteil Egstedt heute zu Beeinträchtigungen bis zum Totalausfall der Trinkwasserversorgung. Für die begonnenen Reparaturarbeiten muss die Trinkwasserversorgung des gesamten Ortes außer Betrieb genommen werden. Ein Wasserwagen wurde nahe dem Friedhof in der Straße Auf der Gemeinde 4 aufgestellt. Bitte informieren Sie auch ältere oder hilflose Personen über die Abstellung. Die Reparaturarbeiten werden so zügig als möglich durchgeführt. Mit einem Abschluss der Arbeiten wird bis zum Abend gerechnet. Die ThüWa ThüringenWasser GmbH bittet die betroffenen Anwohner um Verständnis. ...

July 31, 2026

Landkreis Gotha untersagt Wasserentnahmen aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis Gotha ab sofort; Sofortige Vollziehung, Bußgeld bis 50.000 Euro

Landkreis Gotha untersagt Wasserentnahmen aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis Gotha ab sofort; Sofortige Vollziehung, Bußgeld bis 50.000 Euro Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Gotha - Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus Gewässern Der Landkreis Gotha, als untere Wasserbehörde, erlässt auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 74 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und § 41 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. mit § 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) folgende Allgemeinverfügung. ...

July 31, 2026

Kommunale Unternehmen in Bayern erstellen priorisierte Forderungen zum Schutz kritischer Infrastruktur; Nur im Mitgliederbereich zugänglich

Kommunale Unternehmen in Bayern erstellen priorisierte Forderungen zum Schutz kritischer Infrastruktur; Nur im Mitgliederbereich zugänglich Schutz kritischer Infrastruktur in Bayern30.07.26Diese Seite teilen:Link kopieren Schutz kritischer Infrastruktur in Bayern 30.07.26 Diese Seite teilen: Link kopieren Die Anschläge auf Strominfrastrukturen von Berlin bis Garching, Wasserknappheit und Hitze unterstreichen den Handlungsbedarf zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Am greifbarsten erscheint hier der physische Schutz von Anlagen. Ihr Ausfall durch Unwetter (Hitze, Wasser, Sturm, etc.), fehlendes Personal oder unpassierbare Wege sind ebenfalls einzubeziehen. Auch die weltpolitische Lage multipler Krisen und Diskussionen zu möglichen Verteidigungsszenarien rücken die Träger der Daseinsvorsorge in den Blickpunkt für die Planung und notwendige Vorbereitungsmaßnahmen. Ungeachtet der Größe einer KRITIS-Einrichtung, hat der Ausfall oftmals Auswirkungen auf andere kritische Infrastrukturen, sowie Bevölkerung, Wirtschaft und Industrie. Der Schutz kritischer Infrastruktur hat darüber hinaus eine große Signalwirkung für die Handlungsfähigkeit des Staates vor Ort. Unsere kommunalen Unternehmen arbeiten seit jeher mit redundanten Versorgungsstrukturen, um im Krisen- oder Katastrophenfall gerüstet zu sein. Heute sind die Bedrohungsanlagen neu zu bewerten. Dies gilt auch für Auswirkungen des Klimawandels. Synergien zwischen Klimaschutz, technischer Modernisierung, geopolitischer und lokaler Sicherheit sowie langfristigen Kosten sind zu heben. ...

July 31, 2026

Landkreis Börde: Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl 2026; Website veröffentlicht am 29.07.2026

Landkreis Börde: Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl 2026; Website veröffentlicht am 29.07.2026 8454424-1.indd Amtsblatt für den Landkreis Börde 20. Jahrgang 01.08.2026 Nr. 29 Inhalt: Landkreis Börde: Hinweis auf die Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Börde gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung Landkreis Börde: Hinweis auf die Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG) über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeits- prüfung für das Vorhaben einer Erstaufforstung Landkreis Börde: Landtagswahl 2026 - Hinweis auf die Be- kanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl 2026 Trink- und Abwasserverband Börde: Hinweis auf die Be- kanntmachung der Sitzung der Verbandsversammlung am 10.08.2026 Impressum Landkreis Börde Der Landrat Hinweis auf die Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Börde gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Bekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises Börde unter https://www.landkreis- boerde.de/landkreis/kreispolitik/amtsblatt-bekanntmachungen/bekannt- machungen mit Bereitstellungsdatum vom 23.07.2026 veröffentlicht wurde. gez. M. Stichnoth Landrat Landkreis Börde Der Landrat Hinweis auf die Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben einer Erstaufforstung Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Bekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises Börde unter https://www.landkreis- boerde.de/landkreis/kreispolitik/amtsblatt-bekanntmachungen/bekannt- machungen mit Bereitstellungsdatum vom 23.07.2026 veröffentlicht wurde. Haldensleben, 27.07.2026 gez. M. Stichnoth Landrat Landkreis Börde Der Landrat Hinweis auf Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahl- vorschläge zur Landtagswahl 2026 Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Bekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises Börde unter https://www.landkreis- boerde.de/landkreis/kreispolitik/amtsblatt-bekanntmachungen/bekannt- machungen mit Bereitstellungsdatum vom 29.07.2026 veröffentlicht wurde. Haldensleben, 29.07.2026 gez. M. Stichnoth Landrat Trink- und Abwasserverband Börde Hinweis auf die Bekanntmachung der Sitzung der Verbandsversammlung am 10.08.2026 Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung der Sitzung der 4. Verbandsversammlung 2026 des TAV Börde am 10.08.2026 auf der Internetseite des TAV Börde unter www.tav-boerde.de unter der Ru- brik „Amtsblatt“ veröffentlicht wurde. Oschersleben, 31.07.2026 gez. Zielske Verbandsgeschäftsführerin Impressum: Amtsblatt für den Landkreis Börde Herausgeber: Landkreis Börde, Bornsche Str. 2, 39340 Haldensleben, Tel.: 03904 7240-0, ...

July 31, 2026

Schweizer Armee unterstützt Kanton Bern bei Wasserversorgung zweier Alpbetriebe im Berner Oberland; 14 befüllte 1’000-Liter-Tanks eingesetzt

Schweizer Armee unterstützt Kanton Bern bei Wasserversorgung zweier Alpbetriebe im Berner Oberland; 14 befüllte 1’000-Liter-Tanks eingesetzt Die Schweizer Armee unterstützte den Kanton Bern bei der Wasserversorgung von Alpbetrieben Medienmitteilung Veröffentlicht am 31. Juli 2026 Die Schweizer Armee unterstützte den Kanton Bern bei der Wasserversorgung von Alpbetrieben Bern, 31.07.2026 — Die Armee unterstützte den Kanton Bern heute Freitag, 31. Juli 2026 bei der Wasserversorgung von zwei Alpbetrieben im Berner Oberland, die schwer von der anhaltenden Trockenheit betroffen sind. Die Unterstützungsleistung erfolgte gestützt auf die Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM). ...

July 31, 2026

Schweizer Armee unterstützt Kanton Bern bei Wasserversorgung zweier Alpbetriebe in Alp Obertal und Alp ober Drunen, Diemtigen BE; 14.000 Liter Wasser geliefert

Schweizer Armee unterstützt Kanton Bern bei Wasserversorgung zweier Alpbetriebe in Alp Obertal und Alp ober Drunen, Diemtigen BE; 14.000 Liter Wasser geliefert Die Schweizer Armee unterstützte den Kanton Bern bei der Wasserversorgung von Alpbetrieben Medienmitteilung Veröffentlicht am 31. Juli 2026 Die Schweizer Armee unterstützte den Kanton Bern bei der Wasserversorgung von Alpbetrieben Bern, 31.07.2026 — Die Armee unterstützte den Kanton Bern heute Freitag, 31. Juli 2026 bei der Wasserversorgung von zwei Alpbetrieben im Berner Oberland, die schwer von der anhaltenden Trockenheit betroffen sind. Die Unterstützungsleistung erfolgte gestützt auf die Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM). ...

July 31, 2026

Salzlandkreis L 149 Beesenlaublingen bis Bebitzer Kreuzung Vollsperrung; Verlängert bis 14.08.2026

Salzlandkreis L 149 Beesenlaublingen bis Bebitzer Kreuzung Vollsperrung; Verlängert bis 14.08.2026 SalzlandkPressemitteilung Straßensperrungen SLKreis Tel.: +49 3471 684-0 Fax: +49 3471 684-561010 Bitte Durchwahl benutzen! E-Mail: poststelle@kreis-slk.de E-Mails nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur. Allgemeine Sprechzeiten: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr - Nur mit vorab vereinbartem Termin. Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr; Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr - Ohne Terminvereinbarung. Mittwoch geschlossen; Landrat: Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Postanschrift (Briefe): 06400 Bernburg (Saale) Paketanschrift: Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale); Homepage: www.salzlandkreis.de Bankverbindung: Salzlandsparkasse IBAN: DE89 8005 5500 0220 0000 69 BIC: NOLADE21SES Datenschutzerklärung: https://www.salzlandkreis.de/system/datenschutzerklaerung Salzlandkreis ...

July 31, 2026