Sächsisches Verkehrsministerium lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Sachsen; bis 31. August 2026 befristet

Sächsisches Verkehrsministerium lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Sachsen; bis 31. August 2026 befristet Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 1 Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Ihre Ansprechpartnerin Annegret Fischer Durchwahl Telefon +49 351 564 50021 medien@smil.sachsen.de* 12.08.2026 Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen Niedrigwasser der Elbe Binnenschifffahrt weiterhin stark eingeschränkt – Gütertransporte auf der Straße werden vorübergehend erleichtert Wegen des anhaltenden Niedrigwassers können viele Güter derzeit nicht wie gewohnt per Binnenschiff transportiert werden. Sachsen erleichtert deshalb vorübergehend den Transport auf der Straße: Lkw, die solche Fahrten ersetzen, dürfen bis einschließlich 31. August 2026 auch sonn- und feiertags fahren. Die Regelung gilt auch für die Samstage, an denen wegen der Ferienreisezeit ein Lkw-Fahrverbot besteht. Sachsens Verkehrsministerin Regina Kraushaar erklärt dazu: »Wer Lieferketten verlässlich halten will, darf nicht warten, bis es zu Engpässen kommt. Die Niedrigwasserlage wird voraussichtlich weiter anhalten. Deshalb schaffen wir befristet die Möglichkeit, notwendige Transporte für Rohstoffe, Vorprodukte oder Auslieferungen auf die Straße zu verlagern. Sachsen steht dazu fortlaufend im Austausch mit der Logistikbranche und hält die Lage genau im Blick.« Die Ausnahme gilt für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern, wenn sie Transporte ersetzen, die wegen des Niedrigwassers nicht über die Wasserstraße möglich sind. Auch unmittelbar damit verbundene Leerfahrten sind erlaubt. Nicht erfasst sind Großraum- und Schwertransporte. Wer in ein anderes Bundesland fährt, muss die dort geltenden Regeln beachten; erforderliche Genehmigungen müssen dort beantragt werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Archivstr. 1 01097 Dresden https://www.smil.sachsen.de/ ...

August 12, 2026

Bayerisches Innenministerium, Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW über 7,5 t in Bayern; Gültig 15. bis 31. August 2026

Bayerisches Innenministerium, Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW über 7,5 t in Bayern; Gültig 15. bis 31. August 2026 Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung und des Fahrverbots gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung im Freistaat Bayern zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Seite 1 von 3 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 330 12. August 2026 Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung und des Fahrverbots gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung im Freistaat Bayern zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 11. August 2026, Az. C14-3612-21-220 Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt auf der Grundlage von § 46 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und § 4 Abs. 3 Satz 1 der Ferienreiseverordnung (FerienreiseV) in Verbindung mit Art. 2 Satz 1 Nr. 4, Art. 5 Satz 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende Allgemeinverfügung 1. Das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen ist abweichend von § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO gestattet, soweit der jeweilige Transport nachweislich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen steht. 2. Das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen ist abweichend von § 1 Abs. 1 FerienreiseV gestattet, soweit der jeweilige Transport nachweislich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen steht. 3. Dies gilt auch für Leerfahrten der oben genannten Fahrzeuge, die in direktem und nachweisbarem Zusammenhang mit einem der vorgenannten Transporte stehen. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Freistaates Bayern. 5. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO sofort vollziehbar. 6. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft. Nebenbestimmungen 1. Von der Allgemeinverfügung darf wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonn- und Feiertagsruhe, die Wohnbevölkerung und die Umwelt sowie zur Gewährleistung des Ferienreiseverkehrs nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden. 2. Es ist zu gewährleisten, dass die Ausnahmen unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und unter Beachtung der jeweiligen Verkehrslage in Anspruch genommen werden. ...

August 12, 2026

Cruise Center Steinwerder bleibt erreichbar in Hamburg; Neue Elbbrücke gesperrt 06:30–14:00

Cruise Center Steinwerder bleibt erreichbar in Hamburg; Neue Elbbrücke gesperrt 06:30–14:00 Cruisegate Hamburg | Verkehrshinweis Cyclassics - Anreise zum Cruise Center Steinwerder am Sonntag, 16. August 2026 Terminals Cruise Center Steinwerder Cruise Center Altona Cruise Center HafenCity Cruise Center Baakenhöft Parking Parking rates Parking FAQ Expected Vessels Expected Vessels Schiffsankünfte Vessel Movements Expected Vessels Schiffsankünfte Vessel Movements Home Terminals Cruise Center Steinwerder Cruise Center Altona Cruise Center HafenCity Cruise Center Baakenhöft Parking Parking rates Parking FAQ Expected Vessels Expected Vessels Schiffsankünfte Vessel Movements Eventlocation Altona Steinwerder HafenCity discover Hamburg Latest News Press Contact Team Contact ...

August 12, 2026

Seegemeinden in Schmerikon melden Blaualgenfreiheit; Blaualgen nicht nachweisbar

Seegemeinden in Schmerikon melden Blaualgenfreiheit; Blaualgen nicht nachweisbar Schmerikon - Keine Blaualgen trotz Tonnen von Wasserpflanzen Keine Blaualgen trotz Tonnen von Wasserpflanzen Der heisse und trockene Sommer hat das Wachstum der Wasserpflanzen enorm gefördert. Nach jedem starken Wellengang, wie beispielsweise am Sonntag 9. August 2026, Nachmittags, wird tonnenweise Material in die Häfen und an das Ufer gespült. Die Seegemeinden kämpfen mit dieser Naturerscheinung, die die Schifffahrt behindert, die Schilfbestände gefährdet und die Aufenthaltsqualität am Ufer arg beeinträchtigt. Entwarnung kann einzig in Bezug auf Blaualgen gegeben werden; diese sind nicht nachweisbar, wie eine zweite Begehung bestätigt. Gleichwohl können Hautverletzungen und Verbrennungen durch Wasserpflanzen nicht völlig ausgeschlossen werden. ...

August 12, 2026

Queen Anne der Cunard Line versorgt am Cruise Center HafenCity mit Landstrom; CO2-Emissionen sinken auf nahezu null.

Queen Anne der Cunard Line versorgt am Cruise Center HafenCity mit Landstrom; CO2-Emissionen sinken auf nahezu null. Landstrom frei am Cruise Center HafenCity - News - Hafencity © Miguel Ferraz News Landstrom frei am Cruise Center HafenCity 12.08.2026 Im Frühjahr 2026 war die Premiere – seitdem konnten am Cruise Center HafenCity bis Mitte Juli bereits 17 Schiffe während ihrer Liegezeit mit Landstrom versorgt werden. Nach umfangreichen technischen Tests und Probeversorgungen erfolgte der erste regulär mit Landstrom versorgte Schiffsanlauf am Chicagokai am 2. Mai mit der Queen Anne der Cunard Line. Viele weitere werden folgen. „Für das Jahr 2026 erwarten wir am Kreuzfahrtterminal HafenCity insgesamt 89 Kreuzfahrtanläufe. Nach aktuellem Planungs- und Kenntnisstand gelten 54 dieser Anläufe als landstromfähig“, berichtet Ines Scheel, Geschäftsführerin der Cruise Gate Hamburg GmbH, die das Terminal betreibt. Gerade, wo internationale Schifffahrt, Wohnquartiere und urbanes Leben so dicht beieinander liegen wie in Hamburg und der HafenCity, verbessert jeder Landstromanschluss nicht nur die Umweltbilanz des Hafenbetriebs, sondern wirkt sich unmittelbar auf die Lebensqualität in der Stadt aus. Denn während eines Hafenaufenthalts benötigt ein großes Kreuzfahrtschiff so viel elektrische Leistung wie eine Kleinstadt. Wird es mit Landstrom versorgt, können die mächtigen Hilfsdieselmotoren, die sonst Tag und Nacht laufen, abgeschaltet werden. Dadurch entfallen lokal nahezu vollständig Emissionen von Stickoxiden, Schwefeloxiden und Feinstaub. Die Geräuschbelastung reduziert sich erheblich. Mit der Inbetriebnahme der Landstromanlage in der HafenCity wird daher auch ein Anspruch gestärkt, der seit Beginn der Stadtteilentwicklung im Fokus steht: neue, innovative und tragfähige Lösungen zu entwickeln und zu fördern. Das betont auch Dr. Andreas Kleinau, Vorsitzender der Geschäftsführung der HafenCity Hamburg GmbH: „Die Inbetriebnahme der Landstromanlage stärkt den nachhaltigen Vorbildcharakter des Cruise Centers und der ganzen HafenCity. Sie zeigt, wie Innovation das urbane Miteinander voranbringt – denn hier profitieren Reedereien, Reisende und Anwohnende gleichermaßen von einer zukunftsgewandten technischen Lösung.“ Die direkten CO2-Emissionen sinken auf nahezu null Der Hauptliegeplatz des Cruise Center HafenCity wird über ein autonomes Anschlussfahrzeug versorgt, das entlang einer 180 Meter langen Kabelkette verkehrt. Daran finden sich fünf dicke rote Kabel mit großen blauen Steckern, die ihren Weg in den Maschinenraum des Schiffes finden. Entlang der Ostseite des Kais stehen zudem weitere Anschlusspunkte zur Verfügung, um zwei kleinere Schiffe zu versorgen. Die Landstromversorgung der Kreuzfahrtschiffe erfolgt – wie auch an den beiden anderen permanenten Hamburger Kreuzfahrtterminals in Altona und Steinwerder – mit zu 100 Prozent erneuerbar erzeugtem Strom. Die direkten CO₂-Emissionen sinken auf nahezu null. „Die Landstrom-Nutzungsquote an den Hamburger Kreuzfahrtterminals ist bereits heute hoch. In den kommenden Jahren erwarten wir einen weiteren deutlichen Anstieg“, erklärt die zentrale Hafenbehörde Hamburg Port Authority (HPA). Immer mehr Kreuzfahrtschiffe werden landstromfähig gebaut oder im Bestand entsprechend nachgerüstet. Dadurch wächst der Anteil der Schiffe, die während ihrer Liegezeit mit Landstrom versorgt werden können, kontinuierlich. Ab 2027 erwartet die HPA, dass alle technisch geeigneten Schiffe standardmäßig Landstrom nutzen. Damit kommt Hamburg einer EU-weiten Verpflichtung zur Nutzung von Landstrom für Schiffe in den betreffenden Häfen ab dem Jahr 2030 zuvor. Landstrom ist laut HPA eine zentrale Säule, um das Ziel klimaneutraler Hafen bis 2040 zu erreichen. Europaweit gehört Hamburg zu den Vorreitern beim Ausbau der Landstromversorgung. Bereits 2016 ging mit dem Cruise Center Altona die erste Landstromanlage für Kreuzfahrtschiffe in Betrieb. Mit der Inbetriebnahme der ersten Landstromanlage für Containerschiffe im Oktober 2024 wurde ein weiterer Meilenstein erreicht. Bis 2030 sollen sämtliche wesentlichen Containerliegeplätze mit Landstrom ausgestattet werden. Die in Hamburg gewonnenen Erfahrungen fließen in internationale Normungs- und Standardisierungsprozesse ein und dienen anderen Häfen weltweit als Orientierung. Neben der technischen Voraussetzung sind laut HPA Vereinbarungen zur Landstromnutzung mit den großen internationalen Reedereien der Schlüssel, damit aus Infrastruktur tatsächlich Klimaschutz wird. Denn eine Landstromanlage reduziert nur dann Emissionen, wenn sie auch genutzt wird. Durch bereits geschlossene Vereinbarungen haben sich Reedereien wie Hapag-Lloyd, Maersk, MSC, CMA CGM, ONE, Evergreen oder HMM verpflichtet, ihre entsprechend ausgerüsteten Schiffe bei geeigneten Anläufen an das Landstromnetz anzuschließen. Das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten und beschleunigt die Marktdurchdringung der Technologie. Ein weiterer wichtiger Effekt laut HPA: Die Vereinbarungen senden ein klares Signal an Schiffseigner weltweit, dass Landstrom künftig zum Standard moderner Häfen gehören wird. Gerade, wo internationale Schifffahrt, Wohnquartiere und urbanes Leben so dicht beieinander liegen wie in Hamburg und der HafenCity, verbessert jeder Landstromanschluss nicht nur die Umweltbilanz des Hafenbetriebs, sondern wirkt sich unmittelbar auf die Lebensqualität in der Stadt aus. Denn während eines Hafenaufenthalts benötigt ein großes Kreuzfahrtschiff so viel elektrische Leistung wie eine Kleinstadt. Wird es mit Landstrom versorgt, können die mächtigen Hilfsdieselmotoren, die sonst Tag und Nacht laufen, abgeschaltet werden. Dadurch entfallen lokal nahezu vollständig Emissionen von Stickoxiden, Schwefeloxiden und Feinstaub. Die Geräuschbelastung reduziert sich erheblich. Mit der Inbetriebnahme der Landstromanlage in der HafenCity wird daher auch ein Anspruch gestärkt, der seit Beginn der Stadtteilentwicklung im Fokus steht: neue, innovative und tragfähige Lösungen zu entwickeln und zu fördern. Das betont auch Dr. Andreas Kleinau, Vorsitzender der Geschäftsführung der HafenCity Hamburg GmbH: „Die Inbetriebnahme der Landstromanlage stärkt den nachhaltigen Vorbildcharakter des Cruise Centers und der ganzen HafenCity. Sie zeigt, wie Innovation das urbane Miteinander voranbringt – denn hier profitieren Reedereien, Reisende und Anwohnende gleichermaßen von einer zukunftsgewandten technischen Lösung.“ Die direkten CO2-Emissionen sinken auf nahezu null Der Hauptliegeplatz des Cruise Center HafenCity wird über ein autonomes Anschlussfahrzeug versorgt, das entlang einer 180 Meter langen Kabelkette verkehrt. Daran finden sich fünf dicke rote Kabel mit großen blauen Steckern, die ihren Weg in den Maschinenraum des Schiffes finden. Entlang der Ostseite des Kais stehen zudem weitere Anschlusspunkte zur Verfügung, um zwei kleinere Schiffe zu versorgen. Die Landstromversorgung der Kreuzfahrtschiffe erfolgt – wie auch an den beiden anderen permanenten Hamburger Kreuzfahrtterminals in Altona und Steinwerder – mit zu 100 Prozent erneuerbar erzeugtem Strom. Die direkten CO₂-Emissionen sinken auf nahezu null. „Die Landstrom-Nutzungsquote an den Hamburger Kreuzfahrtterminals ist bereits heute hoch. In den kommenden Jahren erwarten wir einen weiteren deutlichen Anstieg“, erklärt die zentrale Hafenbehörde Hamburg Port Authority (HPA). Immer mehr Kreuzfahrtschiffe werden landstromfähig gebaut oder im Bestand entsprechend nachgerüstet. Dadurch wächst der Anteil der Schiffe, die während ihrer Liegezeit mit Landstrom versorgt werden können, kontinuierlich. Ab 2027 erwartet die HPA, dass alle technisch geeigneten Schiffe standardmäßig Landstrom nutzen. Damit kommt Hamburg einer EU-weiten Verpflichtung zur Nutzung von Landstrom für Schiffe in den betreffenden Häfen ab dem Jahr 2030 zuvor. Landstrom ist laut HPA eine zentrale Säule, um das Ziel klimaneutraler Hafen bis 2040 zu erreichen. Europaweit gehört Hamburg zu den Vorreitern beim Ausbau der Landstromversorgung. Bereits 2016 ging mit dem Cruise Center Altona die erste Landstromanlage für Kreuzfahrtschiffe in Betrieb. Mit der Inbetriebnahme der ersten Landstromanlage für Containerschiffe im Oktober 2024 wurde ein weiterer Meilenstein erreicht. Bis 2030 sollen sämtliche wesentlichen Containerliegeplätze mit Landstrom ausgestattet werden. Die in Hamburg gewonnenen Erfahrungen fließen in internationale Normungs- und Standardisierungsprozesse ein und dienen anderen Häfen weltweit als Orientierung. Neben der technischen Voraussetzung sind laut HPA Vereinbarungen zur Landstromnutzung mit den großen internationalen Reedereien der Schlüssel, damit aus Infrastruktur tatsächlich Klimaschutz wird. Denn eine Landstromanlage reduziert nur dann Emissionen, wenn sie auch genutzt wird. Durch bereits geschlossene Vereinbarungen haben sich Reedereien wie Hapag-Lloyd, Maersk, MSC, CMA CGM, ONE, Evergreen oder HMM verpflichtet, ihre entsprechend ausgerüsteten Schiffe bei geeigneten Anläufen an das Landstromnetz anzuschließen. Das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten und beschleunigt die Marktdurchdringung der Technologie. Ein weiterer wichtiger Effekt laut HPA: Die Vereinbarungen senden ein klares Signal an Schiffseigner weltweit, dass Landstrom künftig zum Standard moderner Häfen gehören wird.

August 12, 2026

Stadt Konstanz entfernt und entsorgt wild abgestellt Wassersportgeräte am Schänzle-Sportareal Weber-Winterersteig; Kennzeichnungspflicht nach Bodenseeschifffahrtsordnung

Stadt Konstanz entfernt und entsorgt wild abgestellt Wassersportgeräte am Schänzle-Sportareal Weber-Winterersteig; Kennzeichnungspflicht nach Bodenseeschifffahrtsordnung Keine Lagerfläche im öffentlichen Raum für wild abgestellte Kajaks, SUP-Boards & Co. - Stadt Konstanz Keine Lagerfläche im öffentlichen Raum für wild abgestellte Kajaks, SUP-Boards & Co. Im öffentlichen Raum in Konstanz, wie zum Beispiel am Zaun des Schänzle-Sportareals am Weber-Winterersteig stehen immer wieder Wassersportgeräte – SUP-Boards, Surfbretter, Kajaks und Kanus – die abgestellt und teils angeschlossen werden. Dies ist aber nicht gestattet, der öffentliche Raum ist keine Lagerfläche. Die Stadt Konstanz entfernt und entsorgt die Geräte. Wer sein Wasserfahrzeug mit Namen und Anschrift kennzeichnet, erleichtert im Zweifelsfall die Rückgabe – und kommt damit gleichzeitig einer gesetzlichen Pflicht nach: Artikel 2.01 der Bodenseeschifffahrtsordnung schreibt vor, dass diese Angaben auf SUP-Boards, Surfbrettern, Kajaks und Kanus gut sichtbar angebracht sein müssen. ...

August 12, 2026

Einsatzkräfte aus Saalfeld-Rudolstadt, Nordhausen und Saale-Orla üben Evakuierung auf dem Hohenwarte-Stausee; 42 Passagiere evakuiert

Einsatzkräfte aus Saalfeld-Rudolstadt, Nordhausen und Saale-Orla üben Evakuierung auf dem Hohenwarte-Stausee; 42 Passagiere evakuiert AMT_SLF_0926_gestaucht.indd August 2026 09/26 JAHRGANG Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Amtsblatt: Wir sind für Sie da: Leitstelle Jena (03641) 40 40 Das nächste Amtsblatt erscheint voraussichtlich am 10. September 2026 Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Schloßstraße 24 07318 Saalfeld Tel. Zentrale 03671 823-0 Ämtersprechzeiten im Landratsamt Di 9 - 12 Uhr 13 - 16 Uhr Do 9 - 12 Uhr 13 - 18 Uhr Fr 9 - 12 Uhr www.kreis-slf.de KfZ-Zulassung/Führerscheinstelle in Rudolstadt Haus III und in der Zulassung Außenstelle Saalfeld Mo, Mi, Fr 8-14 Uhr Di, Do 8-18 Uhr Nur noch mit Terminvergabe! Termine SLF: 03671/823-161/175/183/185 Termine RU: 03672/823-192 (Kfz), -186 (FS) Führerscheinstelle Mi geschlossen! Einsatzkräfte aus den Stausee-Anrainer-Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla haben bei hochsommerlichen Temperaturen zusammen mit den Aktiven aus dem Landkreis Nordhausen die Evakuierung von Passagieren von einem Fahrgastschiff auf dem Hohenwartestausee geübt. Zum Einsatz kamen dabei die Wasserrettungseinheiten mit ihren Rettungsboten und Spezialfahrzeugen. (Foto: Franziska Ehms) Wasserrettungsübung auf dem Hohenwarte-Stausee Etwa 90 Personen aus drei Thüringer Landkreisen üben gemeinsam den Ernstfall auf dem Wasser Unterwellenborn/Saalthal-Alter. Mehr als 90 Beteiligte aus den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, Nordhausen und Saale-Orla ha- ben am Samstag, 11. Juli, am Hohenwarte-Stausee gemeinsam den Ernstfall geprobt. Ziel der landkreisübergreifenden Übung war es, das Zusammenwirken der verschiedenen Einsatzkräfte bei einem Katastrophenfall auf dem Wasser zu üben und bestehende Einsatzkonzepte weiter zu opti- mieren. Unter der Leitung von Kreisbrand- meister André Ludwig wurde das Szenario eines manövrierunfähi- gen Fahrgastschiffes realitätsnah dargestellt. Die angenommene Lage erforderte die Evakuierung von 42 Passagierinnen und Pas- sagieren mit Rettungsbooten, die Rettung von Personen aus dem Wasser sowie das anschließende Abschleppen des Fahrgastschif- fes zur Anlegestelle. Gleichzeitig wurde eine mobile Befehlsstelle aufgebaut und der Einsatz nach den Vorgaben des Thüringer Rahmenkonzeptes für die länder- übergreifende Katastrophenhilfe koordiniert. An der Übung beteiligten sich zahlreiche Feuerwehren und Wasserrettungseinheiten aus drei Landkreisen. Aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt waren die Feuerwehren Unterwellenborn, Goßwitz/Bucha und Drognitz mit ihren Rettungsbooten und Spe- zialfahrzeugen vertreten. Hinzu kamen die Wasserwacht des DRK Saalfeld-Rudolstadt mit ihrem Gerätewagen Wasserrettung und einem Rettungsboot sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe aus Ru- dolstadt, die die sanitätsdienst- liche Absicherung der Übung übernahm. Aus dem Landkreis Nordhausen beteiligten sich die Feuerwehr Nordhausen mit einem Rettungsboot sowie die Wasser- wacht des DRK Nordhausen mit ihrem Gerätewagen Taucher. Der Saale-Orla-Kreis war durch die Wasserwacht Pößneck mit einem Rettungsboot sowie die Wasser- schutzpolizei vertreten. Insgesamt waren rund 50 Einsatzkräfte und 42 Darstellerinnen und Darsteller an der Übung beteiligt. Die Übung zeigte eindrucksvoll, wie wichtig eingespielte Abläufe und enge Zusammenarbeit über Organisations- und Landkreis- grenzen hinweg bei Koordinie- rung und Evakuierung unter realitätsnahen Bedingungen sind. Michael Haun, Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz, bedankte sich ausdrücklich bei der Fahrgast- schifffahrt Hohenwarte für die Be- reitstellung eines Fahrgastschiffes: „Mit ihrer Unterstützung haben sie wesentlich dazu beigetragen, dass wir ein realistisches Einsatzsze- nario unter nahezu echten Bedin- gungen darstellen konnten.“ Vor Ort verfolgten Landrat Marko Wolfram sowie sein Nordhause- ner Amtskollege Matthias Jen- dricke direkt das koordinierte Zu- sammenwirken der Einsatzkräfte. Wolfram dankte allen Beteiligten für ihr großes Engagement: „Un- sere Einsatzkräfte investieren un- zählige Stunden ihrer Freizeit in Ausbildung und Übungen. Das ist keine Selbstverständlichkeit und verdient höchste Anerkennung. Mein herzlicher Dank gilt allen Einsatzkräften der Feuerwehren, der Wasserwachten, der Johanni- ter-Unfall-Hilfe, dem DRK sowie den Organisatoren und der Fahr- gastschifffahrt Hohenwarte.“ 2 09/26_13. August Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Amtsblatt Amtliche Bekanntmachungen Genehmigung und amtliche Bekanntmachung Genehmigung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten“ von der Gemeinde Schwarzburg auf die Gemeinde Sitzendorf Der Gemeinderat der Gemeinde Sitzendorf (Beschluss-Nr. 039-13/2026 vom 02.06.2026) und der Gemeinderat der Gemeinde Schwarzburg (Beschluss-Nr. 051-10/2026 vom 23.04.2026) hat die oben genannte Zweckvereinbarung beschlossen und jeweils den Bürgermeister ermächtigt und beauftragt, die vor- liegende Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. Die beschlossene und jeweils durch den Bürgermeister der beteiligten Gemein- den am 10.07.2026 unterzeichnete Zweckvereinbarung wurde dem Landrat- samt Saalfeld-Rudolstadt als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsar- beit (ThürKGG) zur Genehmigung vorgelegt. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als untere staatliche Verwaltungsbehör- de hat die nachstehend abgedruckte Zweckvereinbarung mit Bescheid vom 17.07.2026 (Az.: 093.030:035_084,082(26)1-03/sege) gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommu- nale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. Diese genehmigte Zweckvereinbarung wird hiermit amtlich bekannt gemacht und tritt gemäß § 11 der Zweckvereinbarung am 1. August 2026 in Kraft. Saalfeld/Saale, den 17.07.2026 Landratsamt, Kommunalaufsicht gez. Machelett Leiter Kommunalaufsicht Az.: 093.030:35_084,082(26)1-03/sege Amtsblatt Landkreis Nr. 09/2026 vom 13.08.2026, S.2–4 Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten“ von der Gemeinde Schwarzburg auf die Gemeinde Sitzendorf Auf Grund der § 3 Abs. 2 S. 3 ThürKigaG vom 18. Dezember 2017 (GVBL. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 29) schließen gemäß Beschluss 039-13/2026 des Gemeinderates Sitzendorf vom 02.06.2026 und gemäß Beschluss 051-10/2026 des Gemeinderates Schwarz- burg vom 23.04.2026: die Gemeinde Sitzendorf (als aufnehmende Gemeinde) vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Martin Friedrich und die Gemeinde Schwarzburg (als die abgebende Gemeinde) vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Heike Printz folgende Zweckvereinbarung nach den §§ 7 ff. des Gesetzes über die kommu- nale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) ab: Inhaltsverzeichnis § 1 Aufgaben und Befugnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 § 2 Aufnahme von Kindern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 § 3 Elternbeiträge, sonstige Einnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 § 4 Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 § 5 Berechnung der ungedeckten Betriebskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 § 6 Finanzierung der Investitionskosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 § 7 Kündigung und Auseinandersetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 § 8 Streitigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 § 9 Gleichstellungsklausel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 § 10 Salvatorische Klausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 § 11 Inkrafttreten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 § 1 Aufgaben und Befugnisse (1) Für die Betreuung von Kindern ab 1 Jahr bis zum Beginn der Grundschule, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schwarzburg haben, stellt die Gemeinde Sitzendorf die erforderlichen Plätze gemäß § 3 Abs. 2 ThürKi- gaG in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Im Übrigen bestimmen sich die Aufgaben entsprechend der Vorschriften des ThürKigaG und der einschlägigen Rechtsverordnungen. (2) Mit der Aufgabenübertragung geht die Befugnis über, Satzungen und Ver- ordnungen die die Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten betreffen zu erlassen und die zur Durchführung entsprechend erforderli- chen Maßnahmen zu treffen (vgl. § 10 Abs. 1 und 2 ThürKGG). (3) Die aufnehmende Gemeinde Sitzendorf hat die Betreibung des Kinder- gartens mit Betreibervertrag vom 15.01. bzw. 19.01.2015 (Beschluss des Gemeinderates 44/6/2015 vom 07.01.2015) auf den freien Träger AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH übertragen. Diese erlässt die zur Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 notwendigen Benutzungs- und Beitragsordnungen. Diese gelten auch für die Kinder aus der abgebenden Gemeinde Schwarzburg, die den Kindergarten in Sitzendorf besuchen. § 2 Aufnahme von Kindern (1) Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in der Reihenfolge ihrer Anmeldung in den Kindergarten aufzunehmen. Öffentliche Zustellungen erfolgen auf der Internetseite des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unter der Adresse „www.kreis-slf.de/oeffentliche_zustellungen“ Impressum Herausgeber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, vertreten durch Landrat Marko Wolfram, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld/Saale Gedruckte Auflage: 2.300 Exemplare Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an zentralen Verteil- stellen in den Kommunen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Das Amtsblatt wird außerdem digital als PDF zur Verfü- gung gestellt. Die PDF und die Übersicht über die zentralen Auslagestellen kann unter folgenden Internetadressen abgerufen werden: www.kreis-slf.de Das Amtsblatt kann im Einzelbezug oder im Abonnement zum Preis 6,00 € inkl. Versand und MwSt. bezogen werden bei: wgv Schleiz GmbH, Geraer Straße 12, 07907 Schleiz. Die Bestellung kann auch per Mail unter f.brossmann@ wgvschleiz.de erfolgen. (Es wird nach der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) gearbeitet. Nachzulesen unter https://wgvschleiz.de/impressum. html) Layout und Druck: wgv Schleiz GmbH, Geraer Straße 12, 07907 Schleiz in Zusammenarbeit mit Druckhaus Gera GmbH. Verantwortlich für die Verteilung an die öffentlichen Auslage- stellen: wgv Schleiz GmbH, Geraer Straße 12, 07907 Schleiz Kontakt zur Redaktion: Redaktion Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Presse- und Kulturamt, 0 36 71/8 23-209, presse@kreis-slf.de Redaktionsschluss in der Regel 14 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Kommunen, Zweckverbän- de oder sonstiger öffentlicher Institutionen und weiterer Verbände zeichnen diese selbst verantwortlich. Für unverlangt eingereichte Manuskripte übernehmen der Verlag und die Re- daktion keine Verantwortung. Für Schäden, die durch Druckfehler, fehlerhafte oder unterbliebene Einträge entstehen, wird nicht gehaftet. Nachdruck, Ab- druck, fotomechanische Wiedergabe und jedwede elektronische Nutzung oder Vervielfältigung ist nur mit Genehmigung gestattet. Davon unberücksichtigt bleibt der Ausdruck der pdf-Ausgabe oder das Kopieren für persönliche Zwecke. Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint voraussichtlich am 10.09.2026. ...

August 12, 2026

Landratsamt Konstanz und Seepolizei Thurgau schifffahrtsrechtliche Anordnung Bodensee Seenachtfest 2026 Konstanz Kreuzlingen; Nachtverkehr eingeschränkt und Feuerwerksabstände 50–400 m

Landratsamt Konstanz und Seepolizei Thurgau schifffahrtsrechtliche Anordnung Bodensee Seenachtfest 2026 Konstanz Kreuzlingen; Nachtverkehr eingeschränkt und Feuerwerksabstände 50–400 m Schifffahrtsrechtliche Anordnung 1 Schifffahrtsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Konstanz für den deutschen Teil und der Schifffahrtskontrolle/Seepolizei des Kantons Thurgau für den schweizer Teil des „Konstanzer Trichters“ anlässlich des Seenachtfestes 2026 in Konstanz und Kreuzlingen Zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. eines ordnungsgemäßen Ablaufes der am 8. August 2026 vorgesehenen Seenachtfestveranstaltungen auf dem Wasser werden hinsichtlich der Schifffahrt auf dem Bodensee, sowie der Ausübung des Gemeingebrauchs am Gewässer aufgrund Artikel 1.14 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung folgende besondere und vorrangig zu beachtende Anordnungen für die Bodenseeschifffahrt und die sonstige Benutzung des Gewässers erlassen: 1. Die besonderen optischen und akustischen Anweisungen der Wasserschutzpolizei und der Seepolizei des Kantons Thurgau, die sich vorrangig auf den Gewässerbereich „Konstanzer Trichter“ (Linie Eichhorn - Bottighofen) und „Seerhein“ (Frauenpfahl bis Höhe Ermatingen - Staad) beziehen, sind genau zu beachten. 2. Ab dem Zeitpunkt der Verankerung der Feuerwerkschiffe im „Konstanzer Trichter“ bis zur Beendigung des Feuerwerks ist mit Wasserfahrzeugen ein Sicherheitsabstand (Schutzabstand) von mindestens 50 m von den Feuerwerkschiffen einzuhalten. Sollte je nach Windstärke und Windrichtung der obligatorische Schutzabstand von 50 m vergrößert werden müssen, sind entsprechende Weisungen der Wasserschutzpolizei bzw. Seepolizei zu beachten. Während des Feuerwerks beträgt der Schutzabstand auf dem Wasser 300 m zum Konstanzer Feuerwerk und 400 m zum Kreuzlinger Feuerwerk. 3. Das Schwimmen, Baden, Tauchen und Angeln im Uferbereich „Frauenpfahl“ bis zur alten Rheinbrücke und weiter im Bereich „Seestraße“ bis westliches Ende Yachthafen, ist am Veranstaltungstag ab 12 Uhr bis Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten (§ 21 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg). 4. 4.1. Sämtliche Schiffs- und Bootsführer haben im „Konstanzer Trichter“ (ab der Linie Leuchtturm am Eichhorn bis Schiffslandestelle Bottighofen), im Bereich Hafeneinfahrt Konstanz sowie auf dem „Seerhein“ ab Ermatingen-Staad ihre Fahrweise, insbesondere Fahrgeschwindigkeit und Manövrierfähigkeit, am Veranstaltungstag ab 14 Uhr bis Sonnenaufgang des folgenden Tages der erhöhten Verkehrsdichte anzupassen. Die Fahrzeugführer haben besonders auf stillliegende Wasserfahrzeuge zu achten und durch Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit unnötigen Wellenschlag zu vermeiden (Artikel 6.02, 1.03 Bodensee-Schifffahrts-Ordnung). 4.2. Für den Bereich westlich einer gedachten Linie Seezeichen 10 – Bootshafen Seegarten/Kreuzlingen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Vergnügungsfahrzeuge am 08. August 2026 in der Zeit von 20 bis 24 Uhr auf 10 km/h begrenzt. 4.3. Im Bereich westlich einer gedachten Linie Seezeichen 10 – Bootshafen Seegarten/Kreuzlingen, sowie östlich der alten Rheinbrücke sind Fahrbewegungen von Vergnügungsfahrzeugen am Veranstaltungstag in der Zeit von 21:30 Uhr bis 15 Minuten nach Beendigung des Feuerwerks verboten. ...

August 12, 2026

DSLV fordert Investitionen in resilientere Verkehrsinfrastrukturen am Rhein; Schiffskapazität reduziert auf 20%

DSLV fordert Investitionen in resilientere Verkehrsinfrastrukturen am Rhein; Schiffskapazität reduziert auf 20% Niedrigwasser bedroht industrielle Lieferketten – DSLV fordert Investitionen in resilientere Verkehrsinfrastrukturen: GVN e.V. Niedrigwasser bedroht industrielle Lieferketten – DSLV fordert Investitionen in resilientere Verkehrsinfrastrukturen Das anhaltende Niedrigwasser setzt die Logistikbranche und industrielle Lieferketten stark unter Druck. Sinkende Pegelstände schränken die mögliche Zuladung von Frachtschiffen massiv ein und erschweren damit den Transport großer Mengen an Rohstoffen, Vorprodukten und Fertigwaren. Besonders betroffen ist der Rhein als zentrale europäische Verkehrsachse. Speditionen und Logistikdienstleister müssen täglich viele Transporte neu organisieren, um die Versorgung von Industrie, Handel und Verbrauchern weiterhin sicherzustellen. ...

August 12, 2026

TÜV NORD führt Prüfungen gemäß IMO 2010 FTP Code in Dortmund und Lathen durch; SMM Hamburg 01.–04. Sept 2026

TÜV NORD führt Prüfungen gemäß IMO 2010 FTP Code in Dortmund und Lathen durch; SMM Hamburg 01.–04. Sept 2026 IMO FTP Codes | TÜV NORD Wir führen in den Brandversuchshäusern Dortmund und Lathen die folgenden Prüfungen von Materialien und Bauteilen für den Einsatz auf Schiffen und Yachten gemäß Resolution MSC.307(88) „International Code for Application of Fire Test Procedures, 2010“ (2010 FTP Code) der International Maritime Organization IMO durch: Nichtbrennbarkeitsprüfung gemäß IMO 2010 FTP Code Teil 1 [Resolution MSC.307(88)], ISO 1182 ...

August 12, 2026