Die Gemeinde Laupen warnt vor herabfallenden Ästen in Laupen; Unfallrisiko steigt durch trockene Äste

Die Gemeinde Laupen warnt vor herabfallenden Ästen in Laupen; Unfallrisiko steigt durch trockene Äste Achtung: Erhöhte Vorsicht bei herabfallenden Ästen infolge Hitze und Trockenheit! - Laupen.ch Die derzeitige Wetterlage mit anhaltend hohen Temperaturen und wenig Niederschlag belastet auch die Bäume in der Gemeinde Laupen. Besonders bei älteren und grossen Bäumen kann die Trockenheit die Stabilität einzelner Äste beeinträchtigen. Dadurch steigt die Gefahr, dass Äste unerwartet abbrechen und herunterfallen. Die Bevölkerung wird gebeten, beim Aufenthalt unter älteren und grossen Bäumen besonders aufmerksam zu sein. Wählen Sie nach Möglichkeit sichere Schattenplätze und vermeiden Sie längere Aufenthalte unter Bäumen, bei denen auffällige Äste erkennbar sind. ...

August 7, 2026

Breites Bündnis fordert Bundesregierung in Deutschland zum Hitze- und Feuerschutzgipfel auf; fünf Entscheidungen sollen getroffen werden

Breites Bündnis fordert Bundesregierung in Deutschland zum Hitze- und Feuerschutzgipfel auf; fünf Entscheidungen sollen getroffen werden Fünf-Punkte-Plan: Hitzegipfel jetzt! Ein breites Bündnis aus Landwirtschaft, Zivilschutz, Gesundheit, Soziales, Mieterschutz, Umwelt und Klima fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. Auch die IG BAU ist dabei. Europas Wälder brennen. Hitzewellen, Dürren, Ernteausfälle und Wasserknappheit bedrohen Menschen, Tiere, Natur, Wirtschaft und Infrastruktur. Der wesentliche Treiber dieser akuten Herausforderungen ist die menschengemachte Klimakrise. Auch in Deutschland werden Extremtemperaturen gemessen, Rettungskräfte sind im Dauereinsatz und Tausende Menschen sind bereits an den Folgen der Hitze gestorben. ...

August 7, 2026

Stadt Leipzig eröffnet Notschlafstellen für wohnungslose Menschen in Leipzig; 298 Plätze täglich verfügbar

Stadt Leipzig eröffnet Notschlafstellen für wohnungslose Menschen in Leipzig; 298 Plätze täglich verfügbar Notschlafstellen für wohnungslose Menschen am 4. und 5. August 2026 ganztägig geöffnet - Stadt Leipzig Notschlafstellen für wohnungslose Menschen vom 8. bis zum 11. August 2026 ganztägig geöffnet Um wohnungslosen Frauen und Männern in Leipzig einen kühlen und sicheren Aufenthaltsort während der Hitzetage mit sehr hohen Außentemperaturen zu bieten, haben die Übernachtungshäuser der Stadt ganztägig vom 8. bis zum Morgen des 11. August 2026 geöffnet. ...

August 6, 2026

Dienststelle Landwirtschaft und Wald Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien im Kantonsgebiet Luzern; Bußgeld bis 20'000 Franken.

Dienststelle Landwirtschaft und Wald Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien im Kantonsgebiet Luzern; Bußgeld bis 20'000 Franken. KANTON LUZERN Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Landwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 lawa@lu.ch lawa.lu.ch Absolutes Feuerverbot im Freien Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erlässt aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und Hitze sowie der damit verbundenen Gefahr von Wald- und Flurbränden für das gesamte Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) gestützt auf 8 19 Abs. 2 der Kantonalen Waldverordnung vom 24. August 1999 (SRL Nr. 946 [KWaV]) und in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern folgen- des: Allgemeinverfügung 1. Das Entfachen von Feuer im Freien sowie sämtliche Handlungen, welche eine Brandgefahr bewirken, sind im ganzen Kantonsgebiet verboten. 2. Insbesondere verboten ist überall im Freien (inkl. Gewässer) das Entfachen von Feuer in befestigten oder unbefestigten Feuerstellen, in Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Steigenlassen von Himmelslaternen (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, das Entfachen von Feuer in Waldhütten, Jagdhütten, Un- terständen und ähnlichen, nicht dauerhaft bewohnten Bauten oder Anlagen sowie das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern. 3. Ausgenommen vom Feuerverbot ist die Verwendung von Geräten, die nicht mit offenem Feuer auf- geheizt werden oder aus denen keine Funken entspringen können (z.B. Gasgrill, Elektrogrill, Lotus- grill, usw.). Entsprechende Vorsichtsmassnahmen und Eigenverantwortung sind unabdingbar. 4. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald kann eine Ausnahmebewilligung erteilen, wenn wichtige, z.B. ausgewiesene wirtschaftliche, Gründe dafürsprechen. Die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller muss nachweisen, dass besondere Schutzmassnahmen getroffen werden und dadurch für die Um- welt keine Feuergefahr besteht. Die Ausnahmebewilligung tritt mit einem schriftlichen Entscheid in Kraft. 5. Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung (6. August 2026, 12 Uhr) in Kraft und gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Die Allgemeinverfügung betreffend das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni 2026 wird aufgehoben. 6. Widerhandlungen gegen diese Verfügung werden gemäss 8 42 Abs. 1 und 2 des Kantonalen Wald- gesetzes vom 01. Februar 1999 (SRL Nr. 945 [KWaG]) in Verbindung mit $ 19 Abs. 2 KWaV mit Busse bis zu Fr. 20'000.- bestraft. 7. Kosten von Massnahmen für die Feststellung, Abwehr oder Behebung einer unmittelbar drohenden Gefährdung, werden den schuldhaften Verursacherinnen oder schuldhaften Verursachern überbun- den (8 45a KWaG). 8. Diese Verfügung ist im Kantonsblatt zu publizieren. 2026-26 / Allgemeinverfügung_absolutes Feuerverbot Seite 1 von 2 ...

August 6, 2026

Regierung von Oberfranken ordnet vorsorgliche Luftbeobachtung über Oberfranken an; Zwei-Tage-Luftbeobachtung über Oberfranken am 8.–9. August 2026

Regierung von Oberfranken ordnet vorsorgliche Luftbeobachtung über Oberfranken an; Zwei-Tage-Luftbeobachtung über Oberfranken am 8.–9. August 2026 PM 055/26 - Hohe Waldbrandgefahr: Regierung von Oberfranken ordnet erneut vorsorgliche Luftbeobachtung an - Regierung von Oberfranken Hohe Waldbrandgefahr: Regierung von Oberfranken ordnet erneut vorsorgliche Luftbeobachtung an Die anhaltende Trockenheit bedingt für den gesamten Regierungsbezirk weiterhin hohe Waldbrandgefahr. Deshalb ordnet die Regierung von Oberfranken von Samstag, 8. August 2026, bis Sonntag, 9. August 2026, ...

August 6, 2026

Conseil d'État interdit grillades et feux en plein air dans le canton de Genève; grils publics fermés jusqu'à nouvel avis

Conseil d’État interdit grillades et feux en plein air dans le canton de Genève; grils publics fermés jusqu’à nouvel avis Rappel : interdiction de griller - Actualités - Ville de Versoix Suite à l’arrêté du Conseil d’État du 29 juillet, toutes les grillades (et feux en plein air) sont strictement interdits sur le territoire cantonal en raison du risque élevé d’incendie. En conséquence, les grils publics sont fermés jusqu’à nouvel avis, notamment sur les sites suivants : ...

August 6, 2026

Albert Rösti zur Trockenheit in der Schweiz; Wassertransporte mit Armeehelikoptern auf Bestellung

Albert Rösti zur Trockenheit in der Schweiz; Wassertransporte mit Armeehelikoptern auf Bestellung Bundesrat Albert Rösti zur Trockenheit: «Die Landwirtschaft ist am stärksten betroffen» Publié le 6 août 2026 Bundesrat Albert Rösti zur Trockenheit: «Die Landwirtschaft ist am stärksten betroffen» Albert Rösti Die hohen Temperaturen und die extreme Trockenheit haben den Umweltminister überrascht. Den Vorwurf der Tatenlosigkeit weist er aber zurück: Der Bundesrat sei vorbereitet gewesen. Interview von Cyrill Pinto und Iwan Städler ...

August 6, 2026

Kanton Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien im ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässer); Polizeiliche Ahndung bei Verstößen, Strenge Strafen angekündigt

Kanton Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien im ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässer); Polizeiliche Ahndung bei Verstößen, Strenge Strafen angekündigt Anhaltende Trockenheit: Neu gilt absolutes Feuerverbot im Freien - Gemeinde Nottwil Anhaltende Trockenheit: Neu gilt absolutes ­Feuerverbot im Freien Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Auch das Waldbrandrisiko steigt weiter an. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Gefahr als sehr gross ein und erlässt deshalb auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien, erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dürren Ästen bei Waldbesuchen sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Auch sollten Fische in flachem Wasser möglichst nicht gestört werden. Nur flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge würden die Situation entspannen. ...

August 6, 2026

Kanton Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer); auch Feuerstellen und Kohlegrills verboten

Kanton Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer); auch Feuerstellen und Kohlegrills verboten Absolutes Feuerverbot im Freien – Gemeinde Dagmersellen Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Auch das Waldbrandrisiko steigt weiter an. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Gefahr als sehr gross ein und erlässt deshalb auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien, erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dürren Ästen bei Waldbesuchen sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Auch sollten Fische in flachem Wasser möglichst nicht gestört werden. Nur flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge würden die Situation entspannen. ...

August 6, 2026

Kanton Luzern verhängt absolutes Feuerverbot im Freien im Kantonsgebiet inkl. Gewässer; Verursacher haften für Kosten der Bekämpfung

Kanton Luzern verhängt absolutes Feuerverbot im Freien im Kantonsgebiet inkl. Gewässer; Verursacher haften für Kosten der Bekämpfung Anhaltende Trockenheit: Neu gilt absolutes Feuerverbot im Freien – Gemeinde Eich Anhaltende Trockenheit: Neu gilt absolutes Feuerverbot im Freien Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Auch das Waldbrandrisiko steigt weiter an. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Gefahr als sehr gross ein und erlässt deshalb auf dem ganzen Kantons-gebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien . Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten . Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien, erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dürren Ästen bei Waldbesuchen sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Auch sollten Fische in flachem Wasser möglichst nicht gestört werden. Nur flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge würden die Situation entspannen. ...

August 6, 2026