SPD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg beantragt Bericht zur Windkraftentwicklung in Baden-Württemberg; 1.800 Windkraftanlagen in Pipeline
Drucksache 18 / 275
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 275 15.7.2026 1 Eingegangen: 15.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
wie sich die Zahl und Leistung der in Betrieb gegangenen Windkraftanlagen im Land je Jahr (Anzahl Anlagen und gesamte installierte Leistung) seit 2021 bis heute entwickelt hat; wie viele Anlagen seit einschließlich 2021 jährlich abgebaut wurden und ge gebenenfalls im Wege des Repowerings ersetzt wurden; wie sich seit 2021 die Zahl der jährlich eingereichten Anträge und erteilten Ge nehmigungen entwickelt hat; inwieweit sie die Auffassung teilt, dass die Windenergienutzung auch im Land noch stark ausgebaut werden muss, da sie wirtschaftlich günstigen Strom er zeugt, zur Netzstabilität gegenüber Norddeutschland beiträgt, teure Stromtrans porte von der Küstenregion reduziert, Wertschöpfung im Land schafft und ei nen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Land leisten kann; wie viele Windkraftanlagen im Land sich aktuell im Genehmigungsverfahren (nach BImSchG) befinden; wie viele Windkraftanlagen im Land das Genehmigungsverfahren bereits er folgreich durchlaufen, jedoch noch nicht am Gebotsverfahren der DENA (Deutsche Energieagentur) teilgenommen haben; wie viele Windkraftanlagen im Land bereits ohne Erfolg am Gebotsverfahren der DENA teilgenommen haben; Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Perspektive für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung im Land Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 275 2 8. wie viele Windkraftanlagen im Land im oder nach dem Durchlaufen des Ge nehmigungsverfahrens mit dem Ziel, sie zu verhindern, derzeit beklagt wer den; 9. wie viele Planungen von Windkraftanlagen oder Windparks im Land abgebro chen wurden, weil keine Netzanbindung in ausreichender zeitlicher Nähe und/ oder zu vertretbaren Kosten möglich war; 10. wie viele Windkraftanlagen im Land sich derzeit in der Phase der Errichtung einschließlich Herstellung der verkehrlichen Anbindung und Netzanbindung befinden; 11. wie sich die Zahl von „1 800 Windkraftanlagen in der Pipeline“, die der Mi nisterpräsident in seiner Regierungserklärung am 20. Mai 2026 genannt hat, zusammensetzt (reine Absichtserklärung eines Investors, gesicherte Fläche und vorliegende Planung inklusive Berücksichtigung des Artenschutzes und der TA Lärm, im Genehmigungsverfahren, bereits genehmigt und im oder vor dem Gebotsverfahren, bereits erfolglos am Gebotsverfahren teilgenommen); 12. welche konkrete Änderung der gesetzlichen Grundlage am EEG sie vor schlägt, um eine deutliche Verbesserung bei der Bezuschlagung süddeutscher Windkraftanlagen zu erreichen (z. B. eine „Südquote“ oder eine Änderung des Referenzertragsmodells). 15.7.2026 Binder, Dr. Kliche-Behnke, Dr. Weirauch und Fraktion Begründung Die Windenergie ist, derzeit noch vor der Solarenergienutzung, die preiswerteste verfügbare erneuerbare Energiequelle. Der sehr schwache Ausbau der Windener gie in Baden-Württemberg trägt nicht unerheblich zu Spannungsasymmetrien zwischen Nord- und Süddeutschland bei. Das führt zu teuren Redispatchmaßnah men und Stromeinkäufen aus dem Ausland, um den Strombedarf im Südwesten zu befriedigen und die Netze stabil zu halten. In zahlreichen Reden und Verlautbarungen sprach die letzte Landesregierung von „1 400 Windenergieanlagen“, die in einer „Pipeline“ seien, Ministerpräsident Öz demir verkündete in der Regierungserklärung im Mai gar, es seien schon 1 800 Windkraftanlagen „in der Pipeline“. Der Umstand, dass der erfreuliche Windenergieboom der letzten eineinhalb Jahre anstelle der vorherigen Unterzeichung der Ausschreibungen der DENA zu einer deutlichen Überzeichnung geführt hat, geht nun zu Lasten des Südens Deutsch lands, da norddeutsche Anlagen oftmals preiswerter Strom produzieren können als Anlagen im Süden. Das zu diesem Zweck verankerte Referenzertragsmodell reicht nicht mehr aus, um diesen Effekt zu kompensieren. Eine Korrektur dieses Faktors wäre erforder lich oder eine Quote für Zuschläge für den Süden Deutschlands. Auch wenn die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen im Süden im Schnitt ge ringer ist, ist es volkswirtschaftlich für die Stabilität des Netzes, die Vermeidung teurer Redispatchmaßnahmen und die Stromversorgung im Land wichtig, auch hier die Windenergienutzung bestmöglich auszubauen.
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