Ausschuss Stadtentwicklung beschließt Bebauungsplan 1. Änderung für öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf in Köln-Widdersdorf und Bocklemünd/Mengenich; 102 ha Fläche, investor-finanziert
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle VI/612
Vorlagen-Nummer
2169/2026 Freigabedatum 07.08.2026
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans (1. Änderung) Arbeitstitel: „öffentlich zugängliche Golfanlage Widdersdorf, 1. Änderung" in Köln-Widdersdorf und -Bocklemünd/Mengenich
Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum
Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich des Feldwe- ges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, des Neubaugebiets und der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf Süd, der Hofanlagen Haus Rath und Neu Subbelrather Hof, des Feldweges Im Buschfelde, Teile der Aus- kiesungsfläche der Firma Schumacher, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchenglad- bach, westlich des Filmstudiogeländes des Westdeutschen Rundfunks (WDR), nördlich des Freimersdorfer Wegs, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wege- verbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Wid- dersdorf und Köln-Bocklemünd/ Mengenich – Arbeitstitel: „öffentlich zugängliche Golfan- lage Widdersdorf, 1. Änderung" in Köln-Widdersdorf und -Bocklemünd/Mengenich auf- zustellen mit dem Ziel, die erweiterte Kunstrasenfläche planungsrechtlich unter Berück- sichtigung der ökologischen Belange sowie des Freizeit- und Naherholungsangebotes zu sichern, 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehren- feld ohne Einschränkung zustimmt.
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